Deutschland muss seinen CO2-Ausstoß senken. Um dieses Klimaziel auch im Verkehrssektor zu erreichen, wurde die "Treibhausgasminderungsquote" (THG Quote) eingeführt. Sie ist eine gesetzliche Vorgabe der Klimapolitik zur Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen im Verkehrsbereich. Das Prinzip: Mineralölfirmen und Automobilhersteller müssen nach einem bestimmten jährlichen Wert (aktuell 7 %) CO2-Emissionen bei ihren Produkten einsparen, z. B. durch die zunehmende Verwendung von Biokraftstoffen. Geht es nach der aktuellen Bundesregierung, soll die Quote bis 2030 auf 25 % steigen. Erfüllt ein Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr, muss es eine Strafe zahlen oder die fehlenden Anteile durch den Nachkauf sogenannter "Verschmutzungsrechte" (Emissionszertifikate) kompensieren.
Doch woher stammen die Emissionszertifikate? Bisher konnten im Verkehrssektor nur Energieversorger von der Quotenregelung profitieren: Dank des steigenden "Grünstrom"-Anteils, also des Anteils an Strom aus erneuerbaren Energien im deutschen Energiemix, bleiben sie weit unter der Quote, schöpfen ihr CO2-Budget also nicht aus. Die Überschüsse, d. h. die "eingesparten" Treibhausgase dürfen sie in Form von "sauberen" Emissionszertifikaten an die Mineralölunternehmen verkaufen. Diese verbessern so die eigene THG Quote und vermeiden Strafzahlungen.
Der Preis für solche Zertifikate wird nicht von staatlicher Seite festgelegt, sondern unterliegt den Gesetzen der freien Marktwirtschaft und entwickelt sich abhängig von Angebot und Nachfrage.
Seit 2022 können sich neben den Energieversorgern auch Privatpersonen, Unternehmen oder Flottenbetreiber mit vielen Fahrzeugen am Emissionshandel rund um die Treibhausgasminderungsquote beteiligen. Die Voraussetzung: Sie besitzen ein oder mehrere vollelektrische Fahrzeuge oder Zweiräder (E-Motorräder, E-Leichtkrafträder). Da ein Elektroauto gegenüber einem herkömmlichen PKW mit Verbrennungsmotor entsprechend CO2 einspart, können Besitzer eines E-Autos diese sauberen Zertifikate jedes Jahr verkaufen.
Der Kunde kann das Zertifikat für die THG Quote zwar selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Der Prozess ist allerdings sehr aufwendig und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. In Kooperation mit unserem Partner ADAC e.V. können wir unseren Kunden eine attraktive Prämie verschaffen – ganz ohne Kopfschmerzen.
Der ADAC e.V. kümmert sich für unsere Kunden um das Einreichen der Anträge beim Umweltbundesamt und kann über große Mengen an gebündelten THG Quoten vorteilhafte Preise für E-Fahrzeughalter erzielen. Für unsere Kunden bedeutet das: kein Mehraufwand, dafür eine attraktive Prämie – vollkommen stressfrei!
Unser Partner ADAC e.V. bündelt die registrierten Zulassungsbescheinigungen und reicht diese fortlaufend, nach Ablauf der Widerruffrist von 14 Tagen, im eigenen Namen beim Umweltbundesamt ein. Nach erfolgter Prüfung stellt das Umweltbundesamt Bescheinigungen, die die jeweilige THG Quote feststellen, aus. Diese Prüfung kann aufgrund des aktuellen Volumens einige Wochen dauern.
Sobald der ADAC e.V. die Bescheinigung über die THG Quote vom Umweltbundesamt erhalten hat, wird dem Kunden die Auszahlung der THG Prämie angekündigt. Die Auszahlung der THG Prämie für Firmenfahrzeuge erfolgt in der Regel 14 Tage nach Zugang der Bescheinigung über die THG Quote des Umweltbundesamtes beim ADAC e.V. und für Fahrzeuge, die auf Unternehmen zugelassen sind, in der Regel 14 Tage nach Rechnungsstellung an den ADAC e.V.. Die Auszahlung kann auf das Konto einer beliebigen Person oder eines Unternehmens erfolgen.
Die Besteuerung ist von der individuellen Situation des Verkäufers abhängig. Leider lässt sich hier keine Pauschalaussage treffen. Sowohl wir als auch unser Kooperationspartner ADAC e.V. dürfen keine Steuerberatung erbringen. Die Besteuerung muss bei Bedarf vom Kunden mit seinem Steuerberater geklärt werden.
Die Höhe der Prämie für den Verkauf von Emissionszertifikaten aus der THG Quotenregelung ist im Gegensatz zum Wert der Quote selbst nicht vom Staat festgelegt. Sie regelt sich im freien Markt durch Angebot und Nachfrage. Aktuell sind demnach zwischen 250 und 350 Euro Prämie pro Jahr und Elektrofahrzeug möglich. Die THG Quote selbst wird anhand eines Schätzwertes berechnet und gilt grundsätzlich für jedes Elektrofahrzeug.
Folgende Faktoren machen daher für die Höhe der Prämie für das betreffende Elektroauto keinen Unterschied: