I. Firmen-, Verkehrs - und Immobilien-Rechtsschutz
(1) Firmen-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers.
(2) Verkehrs-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit
a) Versicherungsschutz bei Kraftfahrzeugen und Anhänger
aa) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Fahrer oder Insasse jedes
• bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder
• auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
Kraftfahrzeugs sowie Anhängers, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der versicherten selbstständigen Tätigkeit steht. Ausnahme: Versicherungsschutz besteht, wenn ein im Versicherungsschein genannter Inhaber oder ein Mitversicherter das Kraftfahrzeug sowie den Anhänger privat nutzt.
Kraftfahrzeug im Sinne dieser Regelung ist ein Motorfahrzeug zu Lande.
bb) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht – auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer, Insasse eines fremden Fahrzeugs, Fußgänger oder Radfahrer, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der versicherten selbstständigen Tätigkeit steht.
b) Versicherungsschutz bei Mietfahrzeugen
Zudem hat der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz als Mieter jedes als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug aus betrieblicher Veranlassung zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Kraftfahrzeugs sowie Anhängers.
c) Sonderfall: Nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Leasingnehmer, Fahrer oder Insasse jedes nicht zulassungspflichtigen Motorfahrzeugs zu Lande, das er als Arbeitsmaschine für seine versicherte selbstständige Tätigkeit nutzt.
(3) Immobilien-Rechtsschutz für gewerblich selbstgenutzte Gewerbeeinheiten
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter aller im Inland gelegenen Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, die er für seine versicherte selbstständige Tätigkeit als Hauptsitz beziehungsweise als diesem zugehörige rechtlich unselbstständige Betriebsstätten oder Filialen nutzt (selbstgenutzte Gewerbeeinheiten).
Versicherungsschutz bei Berufsaufgabe oder Tod des Versicherungsnehmers
Wenn dieser Versicherungsvertrag durch die Berufsaufgabe oder durch den Tod des Versicherungsnehmers endet und innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrages ein Versicherungsfall eintritt, gilt Folgendes: Der versicherungsnehmer bzw. seine Erben erhalten Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages, wenn der Versicherungsfall im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers steht.
(1) Mitversicherte Personen der Firmen-Rechtsschutz-Kombination mit Immobilien-Rechtsschutz
a) Die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
b) Berechtigte Fahrer in ihrer Eigenschaft als Fahrer sowie berechtigte Insassen in ihrer Eigenschaft als Insasse der versicherten Kraftfahrzeuge.
c) Für Betriebe des Kraftfahrzeughandels und –handwerks, Fahrschule oder Tankstelle gilt zusätzlich folgendes:
Berechtigte Fahrer in ihrer Eigenschaft als Fahrer sowie berechtigte Insassen in ihrer Eigenschaft als Insasse sind auch dann versichert, wenn sie Kraftfahrzeuge fahren, die nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind, die sich aber bei Eintritt des Versicherungsfalles in der Obhut des Versicherungsnehmers befinden oder in seinem Betrieb vorübergehend genutzt werden.
d) Jeder Mit-Eigentümer, Mit-Mieter, Mit-Nutzungsberechtigter des versicherten Objekts, jeweils in der Eigenschaft, in der auch der Versicherungsnehmer versichert ist.
(2) Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers bei mitversicherten Personen
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, kann der Versicherungsnehmer dem widersprechen. Dies gilt nicht, wenn es sich um dessen ehelichen/eingetragenen Lebenspartner handelt.
(3) Ansprüche Dritter nach Tod, Verletzung des Versicherungsnehmers oder eines Mitversicherten
Versicherungsschutz besteht außerdem für die Geltendmachung von Ansprüchen, die natürlichen Personen (= Dritten) kraft Gesetzes dann zustehen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
Alle Regelungen die für den Versicherungsnehmer gelten, gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen. Der Versicherungsumfang für die mitversicherten Personen ändert sich dadurch nicht.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalls bleibt der Versicherungsnehmer neben den mitversicherten Personen verantwortlich.
Für die Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht besteht keine Wartezeit. In allen ander Fällen beträgt die Wartezeit 3 Monate.
(1) Dieser Rechtsschutz gilt, soweit sich aus den versicherten Leistungsarten nichts anderes ergibt, wenn ein Gericht oder eine Behörde
• in Europa
• in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
• auf den Kanarischen Inseln
• auf Madeira,
für ein Verfahren gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Versicherungsnehmer seine Rechtsinteressen dort verfolgt.
(2) Hier gilt der Rechtsschutz mit Einschränkungen:
Außerhalb des Geltungsbereichs nach Absatz 1 tragen wir, soweit sich aus den Leistungsarten nichts anderes ergibt, Kosten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Höchstbetrag für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers
• in Versicherungsfällen, die dort während eines längstens 12 Monate dauernden Aufenthalts eintreten sowie
• aus Internetverträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Informationen zum FirmenKonzept findenSie hier:
Vertragsgrundlagen:
Bedingungen/Klauseln etc:
Verbraucherinformationen:
Produktinformationsblatt:
Frühere Generationen nur im Tarifrechner.