Mit der Allianz sichern Firmen
ihre Impatriates perfekt ab
Ausländische Arbeitnehmer, die sich vorübergehend für eine gewisse Zeit in Deutschland befinden, benötigen eine besondere Absicherung. Die APKV bietet die ideale Lösung gemeinsam mit Allianz Care.
Mit den Tarifen InboundMed Best 100 ohne Alterungsrückstellungen und InboundMed Best 100 Langfristig mit Alterungsrückstellungen können Firmenkunden ihre ausländischen Mitarbeiter:innen kurz- oder langfristig bei der Allianz versichern.
Haben die ausländischen Arbeitnehmer einen deutschen Arbeitsvertrag und sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig, kann zur Rundumabsicherung auch das passende Krankentagegeld Inbound abgesichert werden.
- Einfacher Abschluss: Annahme aller Mitarbeiter:innen ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
- Attraktive Absicherung: Die Tarife erfüllen die Versicherungspflicht und sind arbeitgeberzuschussfähig (Steuervorteil).
Alle Verkaufsunterlagen und FAQ´s finden Sie hier (Link)
Antrag und Beschreibung Antragsprozess finden Sie hier (Link)
Versicherungsbedingungen (Link)
- Gruppenversicherungsgeschäft: Obligatorischer Firmenvertrag bereits ab 10 entsandten Mitarbeitern.
- Leistungsstarker Service: Top Leistungen in einem Paket, ohne Selbstbeteiligung, mehrsprachiger Service und 24/7 Erreichbarkeit inklusive.
- Absicherung der Familienangehörigen: Die InboundMed Best 100 Tarife können für die mitgereisten Angehörigen zu den gleichen Konditionen abgeschlossen werden.
Für jeden Bedarf der passende Tarif

Impatriates mit befristetem Aufenthalt


Impatriates mit längerfristigem Aufenthalt

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InboundMed Best 100 | InboundMed Best 100 Langfristig |
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Leistungen der Inbound-Tarife
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AMBULANT | Ärztliche Leistungen inkl. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen | 100 % über Höchstsätze der Gebührenordnung |
Heilmittel | 100 % Begrenzung lediglich nach Heilmittelverzeichnis in den AVB | |
Hilfsmittel | 100 % | |
Heilpraktiker | 100 % bis Höchstbeiträge der Gebührenordnung für Heilpraktiker | |
Sehhilfen | 300 € in 24 Monaten | |
Ambulante Psychotherapie | 100 % | |
STATIONÄR | Allgemeine Krankenhausleistungen | 100 % |
Wahlärtliche Leistungen | 100 % | |
Gesondert berechnungsfähige Unterkunft im EIn- und Zweibettzimmer | 100 % | |
Privatklinikregelung mit 200 %-Deckel | ||
ZAHN | Zahnbehandlung/-prophylaxe/professionelle Zahnreinigung: | 100 % |
Inlays, Onlays | 100 % | |
Zahnersatz | 80 % | |
Kieferorthopäde | 100 % nur wenn Behandlung bis zum Alter von 18 begonnen wurde | |
Sonstiges |
5.000 € / Jahr übergreifende Deckelung für alle Zahnleistungen, keine ZTL-Liste Deckelung entfällt im Tarif InboundMed Best 100 Langfristig! |
Die Tarife Krankentagegeld Inbound und Krankentagegeld Inbound Langfristig
Kombinierbar zu
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InboundMed Best 100
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InboundMed Best 100 Langfristig
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Tarife Karenzzeiten
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KTI07W / 6 Wochen KTI14W / 13 Wochen KTI27W / 26 Wochen |
KTIL07W / 6 Wochen KTIL14W / 13 Wochen KTIL27W / 26 Wochen |
Max. Tagessatz
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600 Euro
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600 Euro
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Max. Absicherungshöhe
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Nettoeinkommen oder 70% vom Brutto
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Nettoeinkommen oder 70% vom Brutto
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Alterungsrückstellungen
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Nein
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Ja
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Leistungen der Krankentagegeld Inbound-Tarife
Krankentagegeld Inbound (KTI)
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Krankentagegeld Inbound Lanfristig (KTIL)
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Ein gemeinsames Angebot der APKV und Allianz Care
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Die Allianz Private Krankenversicherung |
Allianz Care |
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Die Möglichkeiten einer privaten Weiterversicherung
Im Anschluss an eine Absicherung in den Firmentarifen InboundMed Best 100 und InboundMed Best 100 Langfristig können sich Impatriates privat weiterversichern:
- Bei Beendigung des Inbound-Verhältnisses
- Bei Ausscheiden aus der Firma
- Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrags mit der Firma
Die Weiterversicherung ist in folgenden Tarifen möglich:
- InboundMed Best 100 Einzelversicherungs-Version:
Abschließbar im Anschluss an eine Absicherung im InboundMed Best 100 Gruppenversicherung - InboundMed Best 100 Weiterversicherung:
Grundsätzlich ist die Absicherung nur im Anschluss an die Absicherung im InboundMed Best 100 Langfristig möglich. Eine Weiterversicherung im Anschluss an den Tarif InboundMed Best 100 ist nur dann möglich, wenn dies im Gruppenversicherungsvertrag vereinbart ist. Ansonsten steht in diesem Fall nur die entsprechende Einzelversicherungs-Version des InboundMed Best 100 zur Verfügung. - Krankentagegeld:
Bestand im GV auch eine Krankentagegeldabsicherung, so ist die Absicherung in den Einzelversicherungstarifen KTA bzw. KTS möglich.
Häufig gestellte Fragen - FAQs
Ab 01.01.2023 bietet die APKV passend zu den bestehenden Tarifen InboundMed Best 100 sowie InboundMed Best 100 Langfristig die Tarife Krankentagegeld Inbound sowie Krankentagegeld Inbound Langfristig an.
Damit wird das Produktportfolio für Impatriates vervollständigt und die Wettbewerbsposition verbessert.
Eine Entsendung bzw. Einstrahlung im Sinne des § 5 SGB IV (echte Impatriates) liegt vor, wenn Personen
- in einem Beschäftigungsverhältnis außerhalb des Geltungsbereichs des SGB IV stehen (also außerhalb Deutschlands).
- im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses eine Entsendung nach Deutschland erfolgt.
- die Entsendung infolge der Eigenart oder Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.
Kennzeichnend für ein Beschäftigungsverhältnis im Ausland ist:
- die ausländische Person bleibt weiter in ihrem Betrieb im Ausland eingegliedert.
- der ausländische Arbeitgeber bezahlt sie weiterhin.
Weitere Voraussetzung für eine wirksame Entsendung ist, dass in dem betreffenden ausländischen Land umgekehrt die Ausstrahlung für den Deutschen, der in dieses Land geht, akzeptiert wird; also die Geltung des deutschen Sozialversicherungsrechts für den Deutschen. Diese echten Impatriates unterliegen nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Für sie findet das jeweilige ausländische Sozialversicherungssystem während ihres Aufenthalts in Deutschland weiter Anwendung. Für diese Personen ist die Absicherung nicht AG-zuschussfähig.
Voraussetzung für die Absicherung von Personen ist das Bestehen eines Inbound-Gruppenversicherungsvertrages (GV) mit einer Firma, die ihren Geschäftssitz in Deutschland hat. In diesem GV versichert die Firma obligatorisch die ausländischen Beschäftigten, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten und die nicht pflichtversichert in der GKV sind.
Faktisch können damit zwei Personengruppen (plus deren Familienangehörige) in den InboundMed Best-Tarifen versichert werden:
1. Echte Impatriates. Diese können sich zusätzlich zu ihrer Absicherung im Herkunftsland unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts versichern. Dies ist zu empfehlen, wenn das ausländische Sozialversicherungssystem keine ausreichenden Leistungen in Deutschland vorsieht.
2. In Deutschland vorübergehend wohnende Impatriates, für die das deutsche Sozialversicherungsrecht anwendbar ist, die aber nicht in der GKV versichert sind (als Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte). Dies sind z.B. in Deutschland Angestellte mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Selbstständige.
Die Tarife Krankentagegeld Inbound können nur für Personen der Gruppe 2 abgeschlossen werden.
- Nur für in Deutschland sozialversicherungspflichtige Impatriates können die Tarife abgeschlossen werden.
- Die Tarife können nur gemeinsam mit den Tarifen IMB100U oder IMB100LU bestehen.
Pro VP kann nur ein Krankentagegeld Inbound-Tarif mit einer Karenzzeit abgeschlossen werden.
Eine deutsche Pflegeversicherung benötigen Personen, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Dies gilt für in Deutschland wohnende Ausländer mit befristetem Aufenthaltstitel, nicht aber für die „echten Impatriates“. Die Pflegepflichtversicherung wird zusätzlich zum Inbound-Tarif abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob eine Pflicht zur Absicherung einer Pflegepflichtversicherung vorliegt.
Bei dem langfristigen Tarif IMB100LU ist eher von einer Pflicht auszugehen. Spätestens beim Wechsel in den Tarif IMB100W bleibt der (ehemalige) Impatriate dauerhaft in Deutschland, insofern muss hier eine PPV nachgewiesen bzw. abgeschlossen werden.
Die Firma ist der VN, die Mitarbeiter:innen und ihre Familienangehörigen sind VPs; die Mitarbeiter:innen sind jeweils Hauptversicherte.
Bei einer Weiterversicherung nach Ausscheiden aus dem GV (im Tarif IMB100U EV oder im Tarif IMB100W) wird der ehemalige Impatriate VN, die Familienangehörigen bleiben VP.
Der Tarif IMB100U wurde u. a. geschaffen, um einen Tarif anbieten zu können, der der Versicherungspflicht genügt und Arbeitgeberzuschussfähigkeit bietet (was Allianz Care nicht leisten kann). Sind im Einzelfall diese Punkte tatsächlich relevant, ist grundsätzlich auch der Abschluss einer PPV angezeigt. Gemäß diesem Bedarf wurde der Antrag gestaltet. Bei den Punkten der Fragen 7 und 8 handelt es sich um Pflichtangaben zur PPV, die von der Revision durch den PKV-Verband explizit gefordert werden. (Wenn Versicherungspflicht und Arbeitgeberzuschussfähigkeit keine Rolle spielen, könnte der Versicherungsschutz – wie gehabt – in einem GV mit Allianz Care abgeschlossen werden.)
In unserem IMB-GV kommt hinzu, dass für Personen, die sich schon vor Beginn ihrer Versicherung im GV in Deutschland aufgehalten haben, besondere Regelungen gelten:
- Nicht versicherbar sind Personen, die sich bei Abschluss dieses Vertrages bereits mehr als drei Monate in Deutschland aufhalten, wenn während dieser Zeit für sie keine Absicherung im Krankheitsfall bestand.
- Für Personen, die bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs freiwillig versichert sind oder für die eine substitutive Krankenversicherung besteht (Vorversicherung), kann die Teilnahme an diesem Vertrag nur innerhalb von drei Monaten ab Beginn dieses Vertrages beantragt werden.
- Für Personen, die bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs pflichtversichert sind, kann die Teilnahme nur beantragt werden, wenn für sie die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegfällt. In diesem Fall muss die Teilnahme innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Versicherungspflicht weggefallen ist, beantragt werden.
Damit in der Antragsbearbeitung beurteilt werden kann, ob entsprechende Personen unter die Regelungen fallen und im GV versichert werden können, werden die Informationen ebenfalls benötigt.
Es müssen ab Beginn 10 Mitarbeiter:innen im GV oder insgesamt 15 Personen (Mitarbeiter:innen + Familienangehörige) versichert werden. Die Policierung der Einzelverträge erfolgt zu Beginn des GVs grundsätzlich erst, wenn die Anträge zu allen zu Beginn des GVs avisierten Personen vorliegen.
Sind die Tarife Krankentagegeld Inbound im GV vereinbart, müssen ab Beginn 10 Mitarbeiter:innen in diesen Tarifen versichert werden.
Bei einer Unterschreitung wird das tatsächliche Vorgehen in jedem Fall situationsbedingt unterschiedlich sein. Es wird Kontakt mit der betreuenden Vermittler:in aufgenommen und das weitere Vorgehen besprochen: Welche Gründe gibt es für die Unterschreitung?
Besteht eine Chance, die Mindestbeteiligung wieder zu erreichen? Danach wird in Absprache das weitere Vorgehen festgelegt, z.B. Festsetzung einer Frist etc. Im schlechtesten Fall wird der GV beendet.
Bei Erreichen der Höchstversicherungsdauer endet der befristete Tarif.
Enthält der GV auch unbefristete Tarife („Langfristig“), wird die Absicherung nahtlos im jeweiligen unbefristeten Tarif fortgesetzt. Eine erneute Anmeldung durch den VN ist nicht erforderlich.
Der VN wird entsprechend informiert. Im Fall, dass keine Fortsetzung erfolgt, auch die VP.
Der Tarif IMB100W ist speziell für ehemalige Impatriates konzipiert und auch entsprechend kalkuliert. Daher können nur ehemalige Impatriates und deren Familienangehörige in den Tarif gelangen.
Es sind nur solche Personen versicherungsfähig, bei denen unmittelbar vor der Absicherung im IMB100W eine Absicherung im IMB100LU (bzw. in Ausnahmefällen IMB100U, s.u.) bestand.
Nachträglich während der Zeit im IMB100W geborene bzw. adoptierte Kinder können zu den Bedingungen der Kindernachversicherung ebenfalls im IMB100W abgesichert werden.
Es besteht jedoch keine Möglichkeit der Ehegattennachversicherung. Eine Absicherung von Ehegatten im IMB100W ist nur dann möglich, wenn analog unmittelbar vorher eine Absicherung im IMB100LU (bzw. IMB100U) bestand.
Eine Absicherung des IMB100W ist damit nur als Tarifwechsel aus dem IMB100LU oder durch Kindernachversicherung möglich.
Ausnahme: Da der IMB100U befristet ist, besteht zunächst kein Tarifwechselrecht in den IMB100W. In Ausnahmefällen kann jedoch im Gruppenvertrag ein Recht eingeräumt werden, dass auch aus dem IMB100U ein Abschluss des IMB100W ermöglicht wird.
In dieser Kollektivversicherung werden alle ehemaligen Impatriates aufgenommen, wenn sie ihren vorherigen Inbound-Tarif verlassen und in den IMB100W wechseln.
Die Teilnahme an der Kollektivversicherung ist Voraussetzung für den Fortbestand der Versicherung im IMB100W. Besteht diese nicht mehr, so endet der Tarif.
Verlässt der ehemalige Impatriate den Tarif IMB100W, so endet auch die Teilnahme an der Kollektivversicherung.
Ein Tarifwechsel in den IMB100W aus Nicht-Inbound-Tarifen ist nicht möglich, da Versicherte aus einem Nicht-Inbound-Tarif die Versicherungsfähigkeit des IMB100W nicht erfüllen. Zudem sind sie auch nicht in der “Kollektivversicherung für die Weiterversicherung von Impatriates” versicherbar.
Umgekehrt ist ein Tarifwechsel aus dem IMB100W rechtlich nach den üblichen Regeln möglich (Anrechnung der erworbenen Rechte, ggf. Risikoprüfung auf Mehrleistungen). I.d.R. ist dies aber nicht sinnvoll, da der ehemalige Impatriate dadurch sein bekanntes Leistungsspektrum verlässt und eine Rückkehr aufgrund der Versicherungsfähigkeit des IMB100W und der Versicherbarkeit in der Kollektivversicherung nicht mehr möglich ist. Dazu hat der IMB100W aufgrund des strukturell günstigeren Inboundkollektivs ein besseres Preis-Leistungsverhältnis.
Die Weiterversicherung ist in den nachfolgenden Tarifen und zu genannten Rahmenbedingungen möglich:
- IMB100U (EV):
Abschließbar im Anschluss an eine Absicherung im IMB100U (GV) - IMB100W:
Grundsätzlich ist die Absicherung nur im Anschluss an die Absicherung im IMB100LU möglich. Eine Weiterversicherung im Anschluss an den Tarif IMB100U ist nur bei Ausscheiden aus dem versicherbaren Personenkreis eines GVs möglich und wenn dies auch im GV vereinbart ist. Ansonsten steht in diesem Fall nur der IMB100U (EV) zur Verfügung. - Krankentagegeld
Bestand im GV auch eine Krankentagegeldabsicherung, so ist die Absicherung in den EV-Tarifen KTA bzw. KTS möglich. Eine Gesundheitsprüfung ist nur erforderlich, wenn sich der Umfang der Absicherung erhöht.