Über die Ausschüttung, deren Höhe und die berechtigten Tarife entscheidet der Vorstand unserer Gesellschaft jährlich neu.
Folgende Rückerstattungen sind für die BRE-berechtigten Tarife vorgesehen:
BONUS für Erwachsene (ausgenommen Beihilfe-Tarife Unisex seit 01.01.2020)
BONUS 15 - für nur ein bzw. für das erste leistungsfreie Jahr = 15 Prozent des Jahresbeitrages
BONUS 20 - für das zweite ununterbrochene leistungsfreie Jahr = 20 Prozent des Jahresbeitrages
BONUS 25 - für das dritte ununterbrochene leistungsfreie Jahr = 25 Prozent des Jahresbeitrages
BONUS 30 - ab dem vierten ununterbrochenen leistungsfreien Jahr = 30 Prozent des Jahresbeitrages
In Monatsbeiträgen (MB) umgerechnet ergibt dies
- BONUS 15 - 15 Prozent vom Jahresbeitrag = 1,8 MB
- BONUS 20 - 20 Prozent vom Jahresbeitrag = 2,4 MB
- BONUS 25 - 25 Prozent vom Jahresbeitrag = 3,0 MB
- BONUS 30 - 30 Prozent vom Jahresbeitrag = 3,6 MB
Erhöhter BONUS für Erwachsene in den Beihilfe-Tarifen Unisex (seit 01.01.2020)
BONUS 20 - für nur ein bzw. für das erste leistungsfreie Jahr = 20 Prozent des Jahresbeitrages (bisher 15 Prozent)
BONUS 30 - für das zweite ununterbrochene leistungsfreie Jahr = 30 Prozent des Jahresbeitrages (bisher 20 Prozent)
BONUS 40 - für das dritte ununterbrochene leistungsfreie Jahr = 40 Prozent des Jahresbeitrages (bisher 25 Prozent)
BONUS 50 - ab dem vierten ununterbrochenen leistungsfreien Jahr = 50 Prozent des Jahresbeitrages (bisher 30 Prozent)
In Monatsbeiträgen (MB) umgerechnet ergibt dies
- BONUS 20 - 20 Prozent vom Jahresbeitrag = 2,4 MB
- BONUS 30 - 30 Prozent vom Jahresbeitrag = 3,6 MB
- BONUS 40 - 40 Prozent vom Jahresbeitrag = 4,8 MB
- BONUS 50 - 50 Prozent vom Jahresbeitrag = 6,0 MB
Der BONUS für Kinder und Jugendliche
Der Kinder-BONUS 35 gilt für alle vollversicherten Kinder ab Geburt und Jugendliche bis Alter 21 (mit Ausnahme von versicherten Kindern in den Beihilfe-Tarifen Unisex ab 2020).
Für Kinder und Jugendliche bis Alter 21 in den Beihilfe-Tarifen Unisex gilt ab 2020 der Kinder-BONUS 50.
Wie für Erwachsene richtet sich die Höhe der BRE-Zahlung nach dem Jahresbeitrag für die BRE-berechtigten Tarife der Krankheitskostenvollversicherung.
Kinder-BONUS 35 - Beitragsrückerstattung ab dem ersten leistungsfreien Jahr (erstmalig für das Jahr 2014) = 35 Prozent des Jahresbeitrages für jedes leistungsfreie Jahr.
Kinder-BONUS 50 - Beitragsrückerstattung ab dem ersten leistungsfreien Jahr (erstmalig für das Jahr 2020) = 50 Prozent des Jahresbeitrages für jedes leistungsfreie Jahr.
Für Jugendliche in Beamtenanwärtertarifen gilt die BONUS-Regelung der Beamtenanwärtertarife (Ausbildungs-BONUS 50).
Der Ausbildungs-BONUS 50
Der Ausbildungs-BONUS 50 gilt für die Tarife der Produktgruppe UNI
- Beihilfe Ambulant Anwärter (BHRAxx*),
- Beihilfe Krankenhaus Anwärter (BHRKxx*, auch für die Zusatztarife Beihilfe Ergänzung Krankenhaus
Zweibettzimmer (BHE2K) bzw. Beihilfe Ergänzung Krankenhaus Zweibettzimmer Anwärter (BHRE2K)),
- Beihilfe Zahn Anwärter (BHRZxx*)
oder für die Tarife außerhalb der Produktgruppe UNI
- BAxx*,
- BSxx* (aber nicht für die Zusatztarife 729 und 729E),
- BZxx*.
* Hier gilt der Prozentsatz des jeweiligen Tarifs
Der Ausbildungs-BONUS 30
Wir zahlen 30 Prozent vom Beitrag für Tarif 180 außerhalb der Produktgruppe UNI.
Versicherte, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten für die Zeit bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 35 Prozent.
Voraussetzung für den Ausbildungs-BONUS 50 und den Ausbildungs-BONUS 30:
Die versicherte Person ist in den Tarifen für Beihilfeberechtigte BHRAxx*, BHRKxx*, BHRZxx*, BAxx*, BSxx*, BZxx* oder in Tarif 180 versichert und führt unmittelbar nach Beendigung ihrer Ausbildung eine Vollversicherung bei der APKV weiter. Sollte sie nach Ausbildungsende gezwungen sein, sich gesetzlich zu versichern, geht ihr der Ausbildungs-BONUS für die Dauer von von fünf Jahren nicht verloren, wenn sie sich so lange in einem Tarif mit Option auf eine Vollversicherung bzw. in einer Anwartschaftsversicherung bei der APKV versichert.
* Hier gilt der Prozentsatz des jeweiligen Tarifs
Anrechnung der Vorversicherungszeit im Tarif OptionFlexiMed (OFM02) auf die BRE-Staffel (seit Juli 2020)
War die versicherte Person unmittelbar vor Abschluss des BRE-berechtigten Tarifs im Tarif OFM02 versichert und wurde der BRE-berechtigte Tarif durch Ausübung der Option des Tarifs OMF02 abgeschlossen, gilt folgendes: Kalenderjahre, in denen für die versicherte Person jeweils für volle 12 Monate ununterbrochen eine Versicherung nach Tarif OFM02 bestand, werden als leistungsfreie Jahre bei der BONUS-Höhe berücksichtigt.
Die Voraussetzungen zum Erhalt der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung sowie die BONUS-Regelungen bei deren Nichterfüllung bleiben unberührt.
Anrechnung der leistungsfreien Vorversicherungszeit für PKV-Wechsler:innen (seit 01.01.2021) und GKV-Wechsler:innen (neu ab 01.01.2022) auf die BRE-Staffel
Bestand für die versicherte Person unmittelbar vor Abschluss des BRE-berechtigten Tarifs eine substitutive Krankheitskosten-Versicherung bei einem anderen Versicherer oder eine gesetzliche Krankenversicherung (Vorversicherung) gilt folgendes: Wir rechnen Kalenderjahre, in denen für die versicherte Person nachweislich jeweils für volle 12 Monate ununterbrochen und leistungsfrei eine Vorversicherung bestand, als leistungsfreie Jahre bei der BONUS-Höhe an. Eine Anrechnung erfolgt jedoch nur, soweit der unmittelbar vor Vertragsschluss mit uns liegende Zeitraum, für den eine Vorversicherung bestand, ohne Unterbrechung leistungsfrei war.
Die Voraussetzungen zum Erhalt der erfolgsabhängigen BRE sowie die BONUS-Regelungen bei deren Nichterfüllung bleiben unberührt.