Arznei-, Hilfs- und Heilmittel
Informationen zu Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln
Die Kund:innen bezahlen Brillen oder Kontaktlinsen direkt und reichen die Rechnung ein. Es gelten die entsprechenden Höchsterstattungsbeträge gemäß versichertem Tarif.
Arzneimittel werden erstattet, soweit sie ärztlich verordnet, aus der Apotheke bezogen und zur Krankheitsbehandlung medizinisch notwendig sind. Nicht erstattungsfähig dagegen sind z. B. Nähr- und Stärkungsmittel, kosmetische Präparate, Mittel gegen Alterserscheinungen, Mittel zur reinen Prophylaxe sowie Mittel, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist.
Arzneimittel, die über das Internet bei Apotheken bestellt werden, sind ebenfalls erstattungsfähig, sofern sie ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sind.
Erstattung für Arzneimittel im Rahmen der Naturheilkunde
Auch Arzneimittel im Rahmen der Naturheilkunde (wie Homöopathie oder Anthroposophie), die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) zugelassen bzw. registriert sind, werden erstattet. Sie sind erstattungsfähig, soweit sie ärztlich verordnet, aus der Apotheke bezogen und zur Krankheitsbehandlung medizinisch notwendig sind.
Seit 2011 erlaubt der Gesetzgeber auch den privaten Krankenversicherungen mit Pharmafirmen Rabatte zu vereinbaren. Wenn unser Kund:innen sich dann ein Präparat eines unserer Rabattpartner verordnen lassen, erhalten wir dafür einen Rabatt gutgeschrieben, der in die beitragsstabilisierende Rückstellung fließt. Das ist gesetzlich so geregelt.
Unsere aktuellen Rabattpartner sind ratiopharm, STADA, Heumann Pharma und Heunet Pharma. Alle Firmen sind übrigens Generikahersteller. Unsere Kund:innen können hier also doppelt sparen.
Auch Hersteller von Originalarzneimitteln bieten uns im Einzelfall vertraglich zugesicherte Konditionen: So kooperiert die Allianz Private mit der Firma Takeda im Bereich Magen-Darm-Erkrankungen.
Grundsätzlich haben Privatversicherte bei Arzneimitteln natürlich auch weiterhin die freie Wahl zwischen Original oder Generikum.
Vorteil für unsere Kund:innen bei Verträgen mit Selbstbehalt
Wenn sie die Selbstbehalt-Grenze nicht überschreiten, sparen sie direkt über die günstigeren Medikamente. Generell gilt, wenn sich alle Versicherten kostenbewusst verhalten, beeinflusst das die Erstattungsbeträge insgesamt und damit auch die Beitragsentwicklung im eigenen Tarif.
In besonderen Fällen (z.B. erweiterte Ambulante Physiotherapie/EAP oder ambulante Reha) sollte vor Therapieaufnahme die medizinische Notwendigkeit und die damit verbundene Leistungspflicht geklärt werden. Bei Bedarf können den Versicherten auch qualifizierte Einrichtungen in Wohnortnähe genannt werden.
Die erstattungsfähigen Heilmittel sowie deren erstattungsfähigen Höchstbeträge sind abhängig vom Tarif:
- Unisex-Tarife1
Bei den Unisex-Tarifen ist ein Heilmittelverzeichnis in den AVB verankert. Darin sind alle erstattungsfähigen Heilmittel aufgeführt. Der versicherte Höchstbetrag ergibt sich aus den AVB unter Punkt „Aufwendungen für physikalisch-medizinische Leistungen" (Heilmittel). - AktiMed-Tarife2
Bei den AktiMed-Tarifen ist ein Heilmittelverzeichnis in den AVB verankert. Darin sind alle erstattungsfähigen Heilmittel mit den jeweiligen erstattungsfähigen Höchstbeträgen aufgeführt. - ES-Tarife/Standard-Tarife
Bei den ES-Tarifen und beim Standardtarif gibt es ebenfalls ein Heilmittelverzeichnis der erstattungsfähigen Heilmittel mit den jeweiligen erstattungsfähigen Höchstbeträgen. - Tarife mit Erstattung nach interner Höchstpreisliste3
Bei diesen Tarifen gibt es keine in die AVB integrierte Heilmittel- und Preisliste. Da es für Privatpatient:innen bei Heilmittelanwendungen keine amtliche Gebührenordnung gibt, orientiert sich die Allianz Private Krankenversicherung an den Preisen, die in Deutschland üblich sind. Die "Üblichkeit" setzt sich grundsätzlich aus dem Durchschnitt der Preise aller Versicherungsgruppen (gesetzlich krankenversichert, beihilfeberechtigt und Selbstzahler:in) zusammen. - Tarife mit Erstattung nach GOÄ4
In diesen Tarifen werden Heilmittel auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Das bedeutet, dass der Versicherte nur den maximalen GOÄ-Satze seines Tarifes bezahlt bekommt. - Basistarif
Die Erstattung der Heilmittel erfolgt über den im Heilmittelverzeichnis angegebenen erstattungsfähigen Höchstbetrag. Das Heilmittelverzeichnis ist als Anlage den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beigefügt. - Notlagen-Tarif
Im Notlagen-Tarif besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht für Heilmittel für Erwachsene. Bei Kinder und Jugendlichen sind Aufwendungen für Heilmittel erstattungsfähig, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Sofern für die Voraussetzungen bei dieser Personengruppe erfüllt sind, werden die Heilmittel auf der Grundlage der Preisvereinbarungen zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt. Der Aufwendungsersatz beträgt 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen.
1AktiMed Plus (70PU)/(70PUA)/(90U)/(90UA)/(90PU)/(100U), AktiMed Best (90U)/(SU), AktiMed 90P, Ärzte Plus (MP100)/(MP100A), Ärzte Best (MB100)/(MB100A), Beihilfe Ambulant (BHAXX)/(BHAXXSB)/(BHRAXX)/(BHRAXXD)
2AktiMed Start (70)/(90), AktiMed Plus (90)/(90P)/(100), AktiMed Best (90)/(S)
3180, 2700 (Basistarif Spezial), 2720, 2730, 2750, 2751, BAXX, 2800, 2810, 2820, AV1, AV2, AS20G/P, VS, VSi, VSP, 70X, 71X, 76X, 77X, 81X, KB
42000, 2005, 2007, 2030, 2035, 2037, AS 10, AS 11, PSKV (190/191)
Bitte beachten Sie, dass bei den AktiMed- und UNISEX-Tarifen eine Information der Allianz Private Krankenversicherung vor dem Bezug oder Kauf bestimmter Hilfsmittel verpflichtend ist, um eine volle Kostenerstattung zu ermöglichen. Ansonsten reduziert sich der Erstattungsanspruch auf 80 Prozent.
Vorteil für unsere Kunden:
Sicherheit und Service! Der Kunde erfährt sofort, wie viel erstattet wird bzw. ob überhaupt eine Eigenbeteiligung anfällt. Er erhält die Adressen unserer Kooperationspartner und damit eine Garantie für gute Produkte zu fairen Preisen.