OptionFlexiMed hält als flexibler Optionstarif alle Wege in die private Krankenvollversicherung (HKV) und Krankenzusatzversicherung (ZV) offen – und das zu einem günstigen Beitrag. Denn mit OptionFlexiMed der Allianz bleiben Ihre jungen Kunden „fit“ für die Private: Bei OptionFlexiMed wird die Gesundheitsprüfung nur einmalig zu Beginn durchgeführt. Das in der Regel sehr gute Ergebnis wird „eingefroren“ – Krankheiten oder Verletzungen, die in der Zwischenzeit aufgetreten sind, spielen bei Optionsausübung somit keine Rolle mehr.
Ein Wechsel in die HKV oder ZV ist während der Laufzeit ganz einfach möglich – ohne die sonst übliche Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Sprechen Sie Ihre jungen Kunden auf OptionFlexiMed an. Es lohnt sich!
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OptionFlexiMed(OFM02) |
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Allgemeines | |
Gesundheitsprüfung |
Einmalig bei Abschluss, bei Wahrnehmung der Rechte aus OptionFlexiMed nicht mehr |
Laufzeit |
10 Jahre plus 10 Jahre durch Verlängerungsmöglichkeit |
Verlängerungsmöglichkeit |
10 Jahre für alle Zielgruppen |
Tarifende |
Kein Tarifende bei Versicherungsfreiheit |
Mindestalter für die Alleinversicherung |
Bei einer zu versichernden Person: vollendetes 15. Lebensjahr |
Höchstaufnahmealter/Endalter |
48 Jahre/50 Jahre |
Anwartschafts-/Ruhensversicherung |
Eine Anwartschafts-/Ruhensversicherung ist nicht möglich. |
Ausübung der Option für die HKV | |
Zielgruppe |
Pflichtversicherte, die die gesetzlich festgelegte Pflichtgrenze überschreiten sowie für in der GKV freiwillig Versicherte und Selbstständige. |
Zieltarife |
Alle Tarife der HKV – MeinGesundheitsschutz, Ärzte- und Beihilfe-Tarife – inkl. |
Zeitpunkte |
Monatlich, frühestens zum nächsten Monatsersten (bitte Vordatierungsregeln beachten). |
Wartezeiten | Keine Wartezeit bei Optionsausübung |
Gesundheitsprüfung | Keine Gesundheitsprüfung bei Optionsausübung |
Besonderheiten |
Die OptionFlexiMed kann nicht für einen Tarifwechsel in der HKV genutzt werden. Bei Wechsel in die Vollversicherung können bestehende Tagegelder unter Nutzung der Option angepasst werden. BONUS-Programm: Bei Optionsziehung wird die Versicherungszeit (volle Kalenderjahre) in OptionFlexiMed auf die BONUS-Staffel im HKV-Zieltarif angerechnet. |
Ausübung der Option für die ZV | |
Zielgruppe | Alle |
Zieltarife |
GKV-Versicherte / Heilfürsorgeberechtigte (aktuell nur Stationär) GKV-Versicherte / Heilfürsorgeberechtigte (nicht KT) / PKV-Versicherte |
Zeitpunkte |
Nach Ablauf von jeweils 2 Versicherungsjahren (zu Beginn des 3. / 5. / 7. / 9. bzw. bei Verlängerung zu Beginn des 13. /15. / 17. / 19. Versicherungsjahres). |
Wartezeiten | Keine Wartezeit bei Optionsausübung |
Gesundheitsprüfung |
Keine Gesundheitsprüfung bei Optionsausübung |
Besonderheiten |
Mehrfachnutzung für ZV: OptionFlexiMed kann mehrfach für den Neuabschluss von ZV verwendet werden. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Nutzung für HKV nach Nutzung für ZV: OptionFlexiMed kann zu einem späteren Zeitpunkt auch für einen Wechsel in die HKV genutzt werden, nachdem zunächst eine ZV abgeschlossen worden ist. Tarifwechsel oder Tagessatzerhöhungen: mit OptionFlexiMed nicht möglich. |
Allgemeine Bedingungen bei der Ausübung der Option | |
OptionFlexiMed bleibt bei Verlegung des Wohnsitzes (Auslandsaufenthalt) erhalten. Das Optionsrecht kann nur mit Wohnsitz in Deutschland ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Optionsausübung müssen die Tarife verkaufsoffen sein. Weiter muss die Versicherungsfähigkeit in den Tarifen gegeben sein. Eine Ausübung ist auch zum Ende der Laufzeit und mit Erreichen des Höchstalters zu Beginn des Monats, der auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgt, möglich. Einschluss der V-Variante ist möglich. In den gewählten Tarifen wird die in der GKV (bei Wechsel in die HKV) bzw. die in OptionFlexiMed (bei Abschluss einer ZV) verbrachte Zeit auf die Wartezeit angerechnet. So bestehen in vielen Fällen keine Wartezeiten. Jede versicherte Person kann eigenständig die Optionsrechte wahrnehmen. Für die Versicherung von Tagegeldern sind die jeweils gültigen Verkaufsrichtlinien zu den Tagessätzen zu beachten. |
Es können folgende Zielgruppen in der OptionFlexiMed versichert werden:
Personen, die nicht über die genannten Grundabsicherungen verfügen, z. B. unversicherte Personen oder Personen mit einer EU-KV, können grundsätzlich nicht in der OptionFlexiMed versichert werden.
Kinder bis zum Alter von 15 Jahren können nicht alleine in OptionFlexiMed versichert werden, mindestens eine erwachsene Person muss ebenfalls den Tarif abgeschlossen haben. (Nicht nur) diese Verkaufsrichtlinien (VLR) gelten grundsätzlich auch im Bestand.
Kündigt ein Erwachsener OptionFlexiMed und will den Tarif für das Kind weiterführen, gesteht die APKV OptionFlexiMed bis auf weiteres zu.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass die VRL eingehalten werden.
OptionFlexiMed kann im Rahmen der PBÖ nicht abgeschlossen werden, weder neben einer beihilfekonformen Restkostenabsicherung noch zusammen mit der PVB (bspw. bei Zeitsoldaten).
Die PBÖ greift lediglich bei der Optionsziehung: D.h. sofern ein Kunde Beihilfetarife im Rahmen der PBÖ aus der Option beantragt, kann der RZ entsprechend gedeckelt werden. Bitte beachten: die PBÖ gilt nur für eine beihilfekonforme Restkostenabsicherung, für Wahlleistungen (sofern nicht beihilfefähig) oder sonstige Ergänzungen ist der umgerechnete RZ aus der OptionFlexiMed maßgeblich.
Beispiel: Bei Abschluss von OptionFlexiMed wird ein Risikozuschlag (RZ) von 50 Prozent ermittelt. Mit dem Wechsel in den Beamtenstatus kann der Versicherte dann unter Berücksichtigung der PBÖ in Vollversicherung wechseln. Der zu Beginn der Versicherung im OFM02 festgelegte RZ wird dann gedeckelt.
OptionFlexiMed ist für die Gewinnung von neuen (perspektivischen) HKV-Kunden entwickelt worden.
OptionFlexiMed kann im eigenen HKV-Bestand u.a. zur frühzeitigen Bestandssicherung im Wege der Nachversicherung eingesetzt werden, wenn in Zukunft mit einem temporären Wechsel in die GKV zu rechnen ist. Ein gleichzeitiger Abschluss mit einer Vollversicherung ist möglich.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Je nach konkreter Kundensituation ist bei einem Wechsel in die GKV wegen Pflichtversicherung oder bei einem Auslandsaufenthalt alternativ eine AwV zu empfehlen.
Vor allem für Kundenkinder bei Übergang in eine Ausbildung kann die OptionFlexiMed eine Alternative zur Anwartschaft sein. So ist OptionFlexiMed preiswerter und mit mehr tariflichen Möglichkeiten verbunden (Zusatztarife, Tagegeldtarife, flexibler HKV-Übertritt) als die Anwartschaft.
In sog. Ausbildungssituationen gestehen wir den gleichzeitigen Abschluss der OptionFlexiMed mit folgenden Tarifen zu:
Folgende Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beitragsrückerstattung (BRE) sind zu beachten:
Es ist geplant, die Kunden rechtzeitig (ca. drei Monate) vor einem Ereignis anzuschreiben (alle zwei Jahre im September, am Ende der Laufzeit, bei Erreichen des Höchstalters).
Lt. AVB müssen sich Kunden bis zum 31.12. melden. Es wird empfohlen, dass sich Kunden frühzeitig melden, damit eine gewünschte Nutzung von OptionFlexiMed auch rechtzeitig policiert werden kann.
Es werden volle Kalenderjahre, die in OptionFlexiMed verbracht worden sind, bei einem Wechsel in die Vollversicherung auf die BONUS-Staffel, die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, angerechnet. Die Anrechnung gilt auch für bereits in der OptionFlexiMed versicherte Personen.
OptionFlexiMed selbst ist nicht BONUS berechtigt.
Die jeweiligen Voraussetzungen für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in der Vollversicherung bleiben unverändert.
Versicherungsbeginn OptionFlexiMed
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Wechsel in HKV zum
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Start BONUS-Staffel mit
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01.04.2019
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01.07.2020
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15 % (kein volles Kalenderjahr)
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01.04.2019
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01.01.2021
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20 % (ein volles Kalenderjahr wird angerechnet)
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01.04.2019
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01.07.2021
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20 % (ein volles Kalenderjahr = 2020 wird angerechnet, hier findet dann Rumpfjahresregelung Anwendung)
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Heilfürsorgeberechtigte benötigen immer eine aktive Pflegepflichtversicherung. Die Kombination von OptionFlexiMed zusammen mit einer PPV ist möglich (auch für Soldaten auf Zeit).
OptionFlexiMed läuft unverändert maximal 20 Jahre und endet mit dem Erreichen des 50. Lebensjahres. Die Umstellung in eine Anwartschaft ist bei Heilfürsorgeberechtigen jederzeit möglich. Voraussetzung: Die VP muss uns nachweisen, dass eine derartige Laufbahn eingeschlagen wird/wurde und dass (später) Heilfürsorgeanspruch besteht.
Bei bestehender OptionFlexiMed und Geburt eines Kindes gestehen wir bei Vorliegen der Voraussetzungen die sofortige Absicherung des Neugeborenen in einer beihilfekonformen Absicherung zu (sofern erforderlich).
Nein, eine alleinige Optionsziehung der Beihilfe-Ergänzungstarife aus OptionFlexiMed heraus ist generell nicht möglich, auch nicht beim BHE2K.
Wenn bereits eine Vollversicherung besteht, können keine Krankheitskostentarife (wozu die Ergänzungstarife zählen) mehr hinzuversichert werden, siehe AVB 3.2.1 (2).
Wir gestehen jedoch beim bedingungsgem. Übergang von den Beihilfeanwärter- auf die Beihilfetarife die Mitversicherung der Ergänzungstarife BHEZTLxx und BHE1K ohne erneute Gesundheitsprüfung zu. Dies gilt nicht für Tarif BHE2K.
Sollte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Beamtenanwärtertarife bereits ein Anspruch auf den BHE2K bestehen, so sollte dieser mit den Anwärtertarifen zur vollständigen Absicherung mitversichert werden. Ansonsten bedarf bei späterem Absicherungswunsch einer erneuten Gesundheitsprüfung.
Mit der Einführung der MeinZahnschutz-Tarife kann die Option – auch im Bestand – nicht mehr in die Dental-Tarife, sondern nur noch in die MeinZahnschutz-Tarife gezogen werden (Optionsrechte nur für jeweils verkaufsoffene Tarife).
Im Neugeschäft der OptionFlexiMed wird als sog. Schattentarif, mit dem die Risikoprüfung stattfindet, nun Tarif MeinZahnschutz 100 (Tarif ohne Alterungsrückstellungen) herangezogen. Da für die OptionFlexiMed das Fragen-Set aus der Vollversicherung für die Risikoprüfung herangezogen werden, läuft der Antrag bei Angabe einer laufenden und/oder geplanten Maßnahme nicht ins NZG. Im Unterschied zur Regelung für den Abschluss von aktiven MeinZahnschutz-Tarifen kann je nach Maßnahme auch ein Leistungsausschluss für den sog. Schattentarif MeinZahnschutz 100 vereinbart werden.