Flexible Freistellung von der Arbeit

Ein Zeitwertkonto (auch Lebensarbeitszeitkonto oder Wertguthabenkonto genannt) ermöglicht die Finanzierung längerer Freistellungszeiten eines Arbeitnehmers, etwa für ein Sabbatical, zusätzliche Elternzeit oder eine Freistellung vor dem Renteneintritt.

Zum Aufbau eines Zeitwertkontos kann der Arbeitnehmer Zeit oder Geld ansparen, das ihm in einer späteren Freistellungsphase als Freistellungsgehalt ausgezahlt wird. Das Arbeitsverhältnis bleibt auch bei längeren Freistellungsphasen unverändert bestehen.

So funktioniert ein Zeitwertkonto
Entscheidungshilfe
Geeignet für ...
  • Arbeitgeber, die Mitarbeitern mehr Spielräume in Form von bezahlten Auszeiten oder Teilzeit einräumen möchten
  • Arbeitgeber, die Mitarbeitern eine individuelle bedarfsgerechte Arbeitszeit im Alter ermöglichen möchten
Nicht geeignet für ...
  • Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern keine Freistellungsphasen oder Arbeitszeitreduktion ermöglichen können
  • Arbeitgeber, die ihre Gleitzeit- oder Flexikonten sichern wollen
  • Arbeitgeber, die lediglich kurzlaufende Sabbaticals sichern wollen
Entscheidungshilfe
Geeignet für ...
  • Arbeitnehmer, die sich über längere Zeit bezahlt freistellen lassen möchten
  • Arbeitnehmer, die einen vorzeitigen Renteneintritt anstreben
  • Arbeitnehmer, die auf Teilzeit reduzieren möchten
Nicht geeignet für ...
  • Freiberufler
  • Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände
  • Arbeiternehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis
  • Werkstudenten und Praktikanten
Das bringt das Allianz Zeitwertkonto
Das bringt das Allianz Zeitwertkonto
Schnell erklärt

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Einzahlungsmöglichkeiten In Geldwerten (laufendes Entgelt, Sonderzahlungen wie Weihnachts-/Urlaubsgeld, sonstiges Entgelt) oder Zeitwerten (Überstunden, unverbrauchte Urlaubstage), wobei die Höhe frei wählbar ist. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Arbeitgeber und ist ebenso in der Wertguthabenvereinbarung mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Dauer der Anspar- und Freistellungsphasen Frei wählbar (in Abstimmung mit dem Arbeitgeber).
Höhe des monatlichen Gehalts in der Freistellungsphase Zwischen 70 % und 130 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 12 Monate vor Beginn der Freistellungsphase (in Abstimmung mit dem Arbeitgeber)
Steuern- und Sozialversicherungsabgaben Bei der Einbringung von Geld fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. In der Freistellungsphase sind die Auszahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Schutz und Absicherung Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversichersicherungsschutz und Vorsorge für die Rente auch während der Freistellungsphase
Portabilität Möglichkeit der Ausbezahlung oder Übertragbarkeit auf einen Anschlussarbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV); freie Vererbbarkeit im Todesfall des Arbeitnehmers
Garantieleistung Erfüllung der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht
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