Einzahlungsmöglichkeiten
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In Geldwerten (laufendes Entgelt, Sonderzahlungen wie Weihnachts-/Urlaubsgeld, sonstiges Entgelt) oder Zeitwerten (Überstunden, unverbrauchte Urlaubstage), wobei die Höhe frei wählbar ist. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Arbeitgeber und ist ebenso in der Wertguthabenvereinbarung mit dem Arbeitgeber vereinbart.
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Dauer der Anspar- und Freistellungsphasen
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Frei wählbar (in Abstimmung mit dem Arbeitgeber).
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Höhe des monatlichen Gehalts in der Freistellungsphase
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Zwischen 70 % und 130 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 12 Monate vor Beginn der Freistellungsphase (in Abstimmung mit dem Arbeitgeber)
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Steuern- und Sozialversicherungsabgaben
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Bei der Einbringung von Geld fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. In der Freistellungsphase sind die Auszahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig.
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Schutz und Absicherung
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Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversichersicherungsschutz und Vorsorge für die Rente auch während der Freistellungsphase
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Portabilität
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Möglichkeit der Ausbezahlung oder Übertragbarkeit auf einen Anschlussarbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV); freie Vererbbarkeit im Todesfall des Arbeitnehmers
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Garantieleistung
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Erfüllung der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht
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