Lohnnebenkosten des Arbeitgebers für Minijobber
Es wurde die gesetzliche Neuregelung der Beschäftigungen seit 2013 berücksichtigt, Übergangs- und Bestandsschutzregelungen können zu abweichenden Ergebnissen führen.
Welche Lohnnebenkostenersparnis ergibt sich beim Arbeitgeber im gewerblichen Bereich und in Privathaushalten? Welche Lohnnebenkosten entstehen bei Minijobbern?
Zahlungen des Arbeitgebers:
- 2 % Lohnsteuer
- 15 % Rentenversicherung
- 13 % Krankenversicherung1
- 0,15 % Insolvenzgeldumlage
- X % Unfallversicherung2
- 0,22 % Umlage U2 für Schwangerschafts-/Mutterschaftsaufwendungen
- 1,1 % Umlage U1 für Lohnfortzahlung bei Krankheit3
- Gesamt: 31,47 %
1Fällt nicht an, wenn Arbeitnehmer privat versichert ist.
2Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung fallen auch für gewerbliche Minijobs an. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der zuständigen Unfallversicherung/ Berufsgenossenschaft anzumelden und den Beitrag an diese abzuführen. Die Beitragsbemessung erfolgt individuell nach Branche, daher kann kein konkreter Beitragssatz genannt werden.
3Laut Aufwendungsausgleichsgesetz ist diese Umlage U1 vom Arbeitgeber zu zahlen, wenn dieser nicht mehr als 30 Mitarbeiter (Vollzeit) beschäftigt. Beschäftigungsverhältnisse mit einer Beschäftigungsdauer von bis zu 4 Wochen bleiben bei der Beitragsbemessung stets unberücksichtigt.
4Für die Annahme/ Beurteilung einer geringfügigen Beschäftigung ist allein die Höhe des sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelts maßgeblich. Eine bAV durch Umwandlung von Mehrarbeitsvergütung kann somit nur bis zu einem Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze DRV-West den Minijob erhalten.
- 2 % Lohnsteuer
- 5 % Rentenversicherung
- 5 % Krankenversicherung1
- 1,6 % Unfallversicherung2
- 0,22 % Umlage U2 für Schwangerschafts-/Mutterschaftsaufwendungen
- 1,1 % Umlage U1 für Lohnfortzahlung bei Krankheit3
- Gesamt: 14,92 %
1Fällt nur an, wenn Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist.
2Beitragssatz der kommunalen Unfallversicherer für Minijobber in Privathaushalten – ist an die Minijob-Zentrale abzuführen.
3Laut Aufwendungsausgleichsgesetz ist diese Umlage U1 seit 01.01.2006 vom Arbeitgeber zu zahlen, bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 4 Wochen.
Höhe des Einkommens |
AG-Anteil |
AN-Anteil |
<= 556 € Minijobber im gewerblichen Bereich |
max. 31,42 %1
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3,6 % |
<= 556 €
Minijobber im Privathaushalt |
max. 14,92 %1
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13,6 % |
556 € < Arbeitsentgelt <= 2.000 €
Beschäftigung in Gleitzone |
20 - 28 %
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spezielle Berechnungsformel erforderlich
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