Typisches Schadenbeispiel:
Die Steuerkanzlei Mayer & Co. hat schon seit vielen Jahren seine Mandaten-Betreuung auf digitale Lösungen umgestellt. Die Mehrheit ihrer Aufgaben bearbeiten die Steuerberater am PC. Zudem läuft auch die betriebswirtschaftliche Verwaltung ihrer Kanzlei vollständig virtuell ab. Eines Tages geht bei der Steuerkanzlei Mayer & Co. gar nichts mehr. Alle PC‘s wurden mit Schadsoftware infiziert und lassen sich nicht mehr hochfahren. In diesem Fall übernehmen wir die daraus entstandenen Kosten für den Stillstand Ihres Betriebes, da sie auf bestimmte Klientendaten/Prozessakten nicht zugreifen können, sowie die Wiederherstellung ihrer IT-Systeme. Für die Wiederherstellung und die Betriebsunterbrechung entsteht ein Schaden in Höhe von 15.000 Euro.
Schadenhöhe 15.000 EUR