Aktuelles zur Betriebsschließung 2020
  • Schaffung von Rechtssicherheit durch Stärkung von Klarheit und Transparenz insbesondere im Deckungs- und Leistungsumfang 
  • Erweiterung der versicherten Krankheiten im Kundeninteresse - mit Verweis auf Infektionsschutzgesetz (IfSG) statt wie im Altprodukt – abschließende Auflistung der versicherten Krankheiten in den AVB) 
  • Sicherstellung einer wirksamen Risikosteuerung unter neuen Rahmenbedingungen, um günstiges Prämienniveau beizubehalten (z. B. durch transparenten Ausschluss von Pandemien/Epidemien)  
  • Einarbeitung erster Arbeitsergebnisse des GDV zu einer neuen Betriebsschließungsversicherung

Jetzt Umstellungstermin mit Kunden vereinbaren. Auch Verträge mit späteren Hauptfälligkeiten können ab sofort umgestellt werden.

Die Betriebsschließungsversicherung bieten wir im Neugeschäft nur noch dann an, wenn gleichzeitig mindestens ein weiterer Firmen Sach-/Haftpflicht-/Technische Versicherungs-/Transportversicherungs-/Firmen Rechtschutz- oder Kraftvertrag bei der Allianz Versicherungs-AG abgeschlossen wird oder bereits besteht.

Eine gewünschte Vertragslaufzeit von 3 Jahren (Dauernachlass 10%) für die Betriebsschließungsversicherung hängt von der Restlaufzeit (mind. 2 Jahre und 1 Tag) des Firmen Sach-/Haftpflichtvertrages ab (vgl. auch Verbindliche Mitteilung: Produkt-Update Betriebsschließungsversicherung vom 01.09.2020).

  1. Der Verkauf der Betriebsschließungsversicherung im Neugeschäft ist nur als Annex zu mindestens einem weiteren Firmen Sach-/Haftpflicht-/Technische Versicherungs-/Transportversicherungs-/Firmen Rechtschutz- oder Kraftvertrag (Referenzvertrag) möglich.
  2. Ein 3-Jahresvertrag für die Betriebsschließungsversicherung kann nur angeboten werden, wenn der Firmen Sach-/Haftpflichtvertrag ebenfalls eine 3-jährige Laufzeit hat.
    Ist bei dem Sach-/Haftpflicht-oder Kraftvertrag nur ein Jahresvertrag vereinbart, so ist auch für den BSV-Vertrag nur ein Jahresvertrag möglich.
  3. Die Umstellung von Bestandsverträgen ist weiterhin auch dann möglich, wenn kein weiterer Sach-/Haftpflicht-/Technische Versicherungs-/Transportversicherungs-/Firmen Rechtschutz- oder Kraftvertrag bei der Allianz Versicherungs-AG besteht.

Leider sind die entsprechenden Fragen aktuell weder in AMIS noch im PDF-Antrag enthalten. Beides ist jedoch in Arbeit.
 
Um Rückfragen dazu durch die Vertragssachbearbeiter zu vermeiden, geben Sie bitte den Referenzvertrag und dessen Ablauf vorerst selbstständig im Antrag mit an.