Das Anstellungsverhältnis eines Vorstands oder Geschäftsführers ist vertraglich frei ausgehandelt und zeitlich befristet. Streitigkeiten um diese Anstellungsverträge werden vom privaten Rechtsschutz nicht abgedeckt. Nur ein spezieller Rechtsschutz für Anstellungsverträge bietet bei den hohen Streitwerten wirksamen Schutz!
Wird das Anstellungsverhältnis eines Managers zum Streitobjekt, erreichen die Anwalts- und Gerichtskosten schnell schwindelnde Höhen. Denn beim Vorstand oder Geschäftsführer zählen nicht nur die Bezüge, sondern alle bis zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütungen zum Streitwert.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Funktion als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen.
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz umfasst im Rahmen des versicherten Bereichs die im Folgenden näher beschriebene Leistungsart:
Vertrags-Rechtsschutz
Der Versicherungsnehmer hat Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen aus seinem Anstellungsvertrag, der der versicherten Funktion zugrunde liegt.
Sofern im Versicherungsschein vereinbart, hat der Versicherungsnehmer Rechtsschutz auch für die außergerichtliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen aus seinem Anstellungsvertrag, der der versicherten Funktion zugrunde liegt.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorwurf steht, dass der Versicherungsnehmer eine Straftat vorsätzlich begangen hat oder begangen haben soll und wegen dieser Straftat Anklage erhoben worden ist. Dieser Ausschluss entfällt rückwirkend, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass die Straftat vorsätzlich begangen worden ist.
Versicherungsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles im versicherten Zeitraum.
Der Rechtsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Deutschland für ein Verfahren gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Versicherungsnehmer seine Rechtsinteressen dort verfolgt.
Im Rahmen der Regelungen dieses Vertrags erbringen und vermitteln wir Dienstleistungen zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmes und übernehmen die folgenden Kosten:
a) Vergütung des Rechtsanwalts
Wir übernehmen folgende Kosten:
aa) im gerichtlichen Verfahren:
bb) im außergerichtlichen Verfahren:
Sofern im Versicherungsschein vereinbart ist, dass die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers versichert ist, übernehmen wir im außergerichtlichen Verfahren Folgendes:
b) Kosten des außergerichtlichen Mediationsverfahrens
Sofern im Versicherungsschein vereinbart ist, dass die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers versichert ist, sind die angemessenen Kosten eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens mitversichert. Wird die Angelegenheit abschließend durch das Mediationsverfahren erledigt, entfällt die Selbstbeteiligung.
c) Gerichtskosten
Wir übernehmen
d) Kosten des Prozessgegners
Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners des Versicherungsnehmers, wenn der Versicherungsnehmer zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet ist.
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz kann nur in Verbindung mit folgenden "Best"-Produkten abgeschlossen werden:
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