Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Das Anstellungsverhältnis eines Vorstands oder Geschäftsführers ist vertraglich frei ausgehandelt und zeitlich befristet. Streitigkeiten um diese Anstellungsverträge werden vom privaten Rechtsschutz nicht abgedeckt. Nur ein spezieller Rechtsschutz für Anstellungsverträge bietet bei den hohen Streitwerten wirksamen Schutz!
Wird das Anstellungsverhältnis eines Managers zum Streitobjekt, erreichen die Anwalts- und Gerichtskosten schnell schwindelnde Höhen. Denn beim Vorstand oder Geschäftsführer zählen nicht nur die Bezüge, sondern alle bis zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütungen zum Streitwert.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Funktion als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen.
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz umfasst im Rahmen des versicherten Bereichs die im Folgenden näher beschriebene Leistungsart:
Vertrags-Rechtsschutz
Der Versicherungsnehmer hat Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen aus seinem Anstellungsvertrag, der der versicherten Funktion zugrunde liegt.
Sofern im Versicherungsschein vereinbart, hat der Versicherungsnehmer Rechtsschutz auch für die außergerichtliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen aus seinem Anstellungsvertrag, der der versicherten Funktion zugrunde liegt.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorwurf steht, dass der Versicherungsnehmer eine Straftat vorsätzlich begangen hat oder begangen haben soll und wegen dieser Straftat Anklage erhoben worden ist. Dieser Ausschluss entfällt rückwirkend, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass die Straftat vorsätzlich begangen worden ist.
Versicherungsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles im versicherten Zeitraum.
Der Rechtsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Deutschland für ein Verfahren gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Versicherungsnehmer seine Rechtsinteressen dort verfolgt.
Im Rahmen der Regelungen dieses Vertrags erbringen und vermitteln wir Dienstleistungen zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmes und übernehmen die folgenden Kosten:
a) Vergütung des Rechtsanwalts
Wir übernehmen folgende Kosten:
aa) im gerichtlichen Verfahren:
- Die Vergütung eines Rechtsanwalts, der die Interessen des Versicherungsnehmers vertritt. Unsere Leistungen sind begrenzt auf die gesetzliche Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Wenn der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnt und eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen erfolgt, übernehmen wir zusätzliche anwaltliche Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur für die erste Instanz.
bb) im außergerichtlichen Verfahren:
Sofern im Versicherungsschein vereinbart ist, dass die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers versichert ist, übernehmen wir im außergerichtlichen Verfahren Folgendes:
- die angemessene Vergütung eines Rechtsanwalts, der die Interessen des Versicherungsnehmes vertritt, bis zu einem Stundensatz von höchstens 250 Euro.
Gesondert zu ersetzende Auslagen werden gemäß Anlage 1 Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernommen.
Für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung gilt § 3 a Absatz 2 RVG entsprechend. Die Angemessenheit der Vergütung bestimmt sich danach unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.
- für notwendige Reisen des Rechtsanwalts zum Versicherungsnehmer oder an den Sitz der Gegenseite übernehmen wir die gesetzliche Vergütung nach den für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten gemäß Anlage 1 Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltenden Sätze.
b) Kosten des außergerichtlichen Mediationsverfahrens
Sofern im Versicherungsschein vereinbart ist, dass die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers versichert ist, sind die angemessenen Kosten eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens mitversichert. Wird die Angelegenheit abschließend durch das Mediationsverfahren erledigt, entfällt die Selbstbeteiligung.
c) Gerichtskosten
Wir übernehmen
- die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, und
- die Kosten des Gerichtsvollziehers
d) Kosten des Prozessgegners
Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners des Versicherungsnehmers, wenn der Versicherungsnehmer zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet ist.
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz kann nur in Verbindung mit folgenden "Best"-Produkten abgeschlossen werden:
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