Die Auslandsaktivitäten unserer Firmenkunden nehmen auch vor dem Hintergrund der wachsenden Globalisierung weiterhin zu. Als international aufgestellter Versicherer gehört es auch zu unserer Dienstleistung, den Kunden ins Ausland zu begleiten.
Dabei gilt weiterhin gemäß dem Prinzip „all business is local“, dass die ausländischen Niederlassungen vor Ort versichert werden sollten.
Wir bieten unseren Firmenkunden verschiedene maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Weiterführende Infos hierzu finden Sie im Bereich „Versicherungslösungen“ (siehe unten).
Die Definitionen auf dem Markt unterscheiden sich hierbei gelegentlich und es gibt keine allgemeingültige Terminologie. Deshalb ist es essentiell, mit dem Kunden / Vermittler / Gesprächspartner im Zweifel zu klären, mit welchem Modell die internationalen Versicherungsbedürfnisse des Kunden optimal koordiniert und umgesetzt werden können.
Entscheidend ist dabei, inwieweit man sich von Deutschland aus um die lokalen Deckungen kümmern kann. So ist z.B. neben der grundsätzlichen rechtlichen Situation im Ausland auch das rechtliche Verhältnis zwischen der deutschen Muttergesellschaft und den lokalen Tochtergesellschaften entscheidend (z.B. hat die Mutter ein Durchgriffsrecht, so dass sie über die Versicherungslösungen der Töchter entscheiden darf).
Die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten innerhalb eines IVP werden in den nachfolgenden Kapiteln detailliert beschrieben.
Versicherungsschutz für Unternehmen die international tätig sind und Tochtergesellschaften im Ausland haben.
Die Schadenmeldung erfolgt vom deutschen Versicherungsnehmer an die Allianz in Deutschland. Die Schadenermittlung und –regulierung erfolgt auf Basis von deutschem Recht und deutschen Bedingungen.
Die Allianz Versicherungs-AG schließt mit der deutschen Muttergesellschaft einen Versicherungsvertrag nach deutschem Recht; die Interessen der EU- bzw. EWR-Tochtergesellschaften werden in den deutschen Vertrag eingeschlossen.
Die Schadenmeldung erfolgt von der ausländischen Tochtergesellschaft (lokaler VN) an die lokale Allianz-Einheit bzw. den lokalen Netzwerkpartner. Die Schadenermittlung und –regulierung erfolgt auf Basis von lokalem Recht und lokal vereinbarten Bedingungen.
Die lokale Allianz-Einheit oder der lokale externe Netzwerkpartner schließt mit der lokalen Tochtergesellschaft einen Versicherungsvertrag nach lokalem Recht. Hierfür gibt die Allianz Versicherungs-AG als Programmversicherer alle notwendigen Deckungsvorgaben und Risikoinformationen an die ausländischen Allianz-Einheiten bzw. externen Netzwerkpartner, die für die Ausstellung der lokalen Police notwendig sind die Umsetzbarkeit wird anschließend im jeweiligen Land geprüft.
Wir unterscheiden zwei Arten von lokalen Versicherungsverträgen:
1. Lokale Stand-Alone-Police = wird von einer ausländischen AZ-Einheit oder einen ausgewählten Kooperationspartner ausgestellt.
2. Lokale-Fronting-Police = wird von einer ausländischen AZ-Einheit oder einen ausgewählten Kooperationspartner ausgestellt und ist rechtlich und nach außen hin von einer Stand Alone Police nicht zu unterscheiden.
Voraussetzung für eine Entschädigung über das Master Cover ist, dass der Schaden über den bestehenden lokalen Vertrag nicht oder nur anteilig reguliert wurde.
Die Bestätigung der lokalen Ablehnung bzw. Teil-Regulierung muß zusammen mit der Schadenmeldung vom deutschen Versicherungsnehmer an die Allianz in Deutschland eingereicht werden. Die Schadenermittlung und –regulierung erfolgt dann auf Basis von deutschem Recht und deutschen Bedingungen, die für das Master Cover vereinbart sind.
Da sich der Deckungsumfang der Versicherungspolicen im Ausland vom deutschen Versicherungsvertrag (deutscher „good-local-standard“) unterschiedlich stark unterscheiden, sorgt die DIC/DIL dafür, dass der Kunde weltweit mindestens den deutschen Versicherungsstandard genießt.
Die benötigten Risikoinformationen und Informationen zum Deckungsumfang entsprechen mindestens denen, die wir für das gleiche Risiko in Deutschland benötigen.
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