Willkommen im Auslandsgeschäft Firmen


Die Auslandsaktivitäten unserer Firmenkunden nehmen auch vor dem Hintergrund der wachsenden Globalisierung weiterhin zu. Als international aufgestellter Versicherer gehört es auch zu unserer Dienstleistung, den Kunden ins Ausland zu begleiten.
Dabei gilt weiterhin gemäß dem Prinzip „all business is local“, dass die ausländischen Niederlassungen vor Ort versichert werden sollten.
Wir bieten unseren Firmenkunden verschiedene maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Weiterführende Infos hierzu finden Sie im Bereich „Versicherungslösungen“ (siehe unten).
Wir bieten unseren Firmenkunden verschiedene maßgeschneiderte Versicherungslösungen
Allgemein


Es gibt unterschiedliche Ausprägungsformen. Basis ist immer der deutsche Versicherungsvertrag, der im Rahmen eines IVP auf ausländische Niederlassungen ausgeweitet wird mit FoS-Deckung, rückversicherten und nicht rückversicherten lokalen Policen und der Ergänzungsdeckung Master Cover bzw. DIC/DIL.
Die Definitionen auf dem Markt unterscheiden sich hierbei gelegentlich und es gibt keine allgemeingültige Terminologie. Deshalb ist es essentiell, mit dem Kunden / Vermittler / Gesprächspartner im Zweifel zu klären, mit welchem Modell die internationalen Versicherungsbedürfnisse des Kunden optimal koordiniert und umgesetzt werden können.
Entscheidend ist dabei, inwieweit man sich von Deutschland aus um die lokalen Deckungen kümmern kann. So ist z.B. neben der grundsätzlichen rechtlichen Situation im Ausland auch das rechtliche Verhältnis zwischen der deutschen Muttergesellschaft und den lokalen Tochtergesellschaften entscheidend (z.B. hat die Mutter ein Durchgriffsrecht, so dass sie über die Versicherungslösungen der Töchter entscheiden darf).
Die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten innerhalb eines IVP werden in den nachfolgenden Kapiteln detailliert beschrieben.
Zielgruppe
Versicherungsschutz für Unternehmen die international tätig sind und Tochtergesellschaften im Ausland haben.
Weg der Anfrage


Länderspezifische Besonderheiten sind hierbei zu beachten, so dass die Zeichnungsmöglichkeiten in einzelnen Ländern ggf. nur eingeschränkt möglich sind.
Schadenablauf
Die Schadenmeldung erfolgt vom deutschen Versicherungsnehmer an die Allianz in Deutschland. Die Schadenermittlung und –regulierung erfolgt auf Basis von deutschem Recht und deutschen Bedingungen.
Vertragsgestaltung
Die Allianz Versicherungs-AG schließt mit der deutschen Muttergesellschaft einen Versicherungsvertrag nach deutschem Recht; die Interessen der EU- bzw. EWR-Tochtergesellschaften werden in den deutschen Vertrag eingeschlossen.
Detailwissen
- Vertragsverhandlungen werden in Deutschland geführt.
- Prämien werden in Deutschland erhoben und gezahlt.
- Die jeweilige Versicherungssteuer pro Land wird zusammen mit der Prämie erhoben und – sofern möglich – in die einzelnen Länder abgeführt; dieses ist allerdings ausschließlich in den EU-Ländern möglich. Sofern sich eine Steuerpflicht in einem EWR-Land ergibt, muss der Kunde eine anfallende Versicherungssteuer lokal selbst abführen.
- Sofern benötigt, nutzt die Allianz Versicherungs-AG ihr internationales Netzwerk für die Erstellung von Risikoberichten und die Abwicklung von Schäden.
- Voraussetzung ist, dass für die Risiken keine Versicherungspflicht im Ausland besteht.
- Ggf. kann es im Vergleich zu einer lokalen ausländischen Police zu Deckungslücken kommen, da die FoS-Police nicht dem Standard vor Ort („good local standard“) entspricht.


Schadenablauf
Die Schadenmeldung erfolgt von der ausländischen Tochtergesellschaft (lokaler VN) an die lokale Allianz-Einheit bzw. den lokalen Netzwerkpartner. Die Schadenermittlung und –regulierung erfolgt auf Basis von lokalem Recht und lokal vereinbarten Bedingungen.
Vertragsgestaltung
Die lokale Allianz-Einheit oder der lokale externe Netzwerkpartner schließt mit der lokalen Tochtergesellschaft einen Versicherungsvertrag nach lokalem Recht. Hierfür gibt die Allianz Versicherungs-AG als Programmversicherer alle notwendigen Deckungsvorgaben und Risikoinformationen an die ausländischen Allianz-Einheiten bzw. externen Netzwerkpartner, die für die Ausstellung der lokalen Police notwendig sind die Umsetzbarkeit wird anschließend im jeweiligen Land geprüft.
Detailwissen
- Der Versicherungsvertrag ist compliant (konform mit lokalen Gesetzen und Regelung) mit den rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Land und entspricht marktüblichen Standards („good-local-standard“).
- Die Prämienerhebung inkl. einer möglichen lokalen Versicherungssteuer erfolgt im jeweiligen Land, die Prämienzahlung wird vom lokalen Kunden (lokale Tochtergesellschaft) beglichen.
- Der Versicherungsvertrag wird in der jeweiligen Landessprache ausgefertigt.
- Lokale Pflichtversicherungen werden berücksichtigt, z.B. Naturgefahrenpools.
- Lokale Spezialdeckungen können eingeschlossen werden, z.B. Employer’s Liability/Worker’s Compensation.
- Lokale Schadenermittlung und -regulierung erfolgt vor Ort auf Basis des lokalen Versicherungsvertrages und nach lokalen Gesetzen.
- Unterstützung und Service durch einen lokalen Vermittler.
Wir unterscheiden zwei Arten von lokalen Versicherungsverträgen:
1. Lokale Stand-Alone-Police = wird von einer ausländischen AZ-Einheit oder einen ausgewählten Kooperationspartner ausgestellt.
- Beitrag und Risiko verbleiben bei der jeweiligen lokalen Allianz-Einheit bzw. dem lokalen externen Netzwerkpartner
- Notwendige Risikoinformationen werden von der Allianz in Deutschland an die Kollegen im Ausland geliefert
- Angebotserstellung obliegt zu 100% dem lokalen Underwriting und erfolgt auf Basis von den lokalen Bedingungen und Tarifen.
2. Lokale-Fronting-Police = wird von einer ausländischen AZ-Einheit oder einen ausgewählten Kooperationspartner ausgestellt und ist rechtlich und nach außen hin von einer Stand Alone Police nicht zu unterscheiden.
- Die „Underwriting“-Entscheidung wird in Deutschland getroffen, d.h. das Underwriting der Allianz in Deutschland entscheidet über die grundsätzliche Zeichnung des Risikos und über die Konditionen und die Prämie. Hierbei sind lokale Pflichtdeckungen und mögliche Prämienvorgaben (z.B. im Tarifmarkt) zu berücksichtigen.
- Die ausländische Allianz-Einheit bzw. der lokale Netzwerkpartner erhält eine „Bearbeitungsgebühr“ (Overrider) für die Erstellung der Police und mögliche Schadenabwicklungen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr. Die Bearbeitungsgebühr ist abhängig von der lokalen Nettoprämie, beträgt aber mindestens 500,- EUR pro Police.
- Über einen Rückversicherungsvertrag zwischen dem lokalen Versicherer und der Allianz in Deutschland wird das Risiko und damit auch die Nettoprämie (ohne lokale Steuern und Bearbeitungsgebühren) nach Deutschland zurückzediert und fließt somit in die „Bücher“ der Allianz Versicherungs-AG, wobei der Anteil, der rückversichert werden kann, von lokalen Vorgaben abhängt, überwiegend aber 100% von Risiko und Prämie beträgt.


Schadenablauf
Voraussetzung für eine Entschädigung über das Master Cover ist, dass der Schaden über den bestehenden lokalen Vertrag nicht oder nur anteilig reguliert wurde.
Die Bestätigung der lokalen Ablehnung bzw. Teil-Regulierung muß zusammen mit der Schadenmeldung vom deutschen Versicherungsnehmer an die Allianz in Deutschland eingereicht werden. Die Schadenermittlung und –regulierung erfolgt dann auf Basis von deutschem Recht und deutschen Bedingungen, die für das Master Cover vereinbart sind.
Vertragsgestaltung
- Die Allianz Versicherungs-AG schließt in den bestehenden deutschen Versicherungsvertrag für den deutschen Kunden eine Vereinbarung ein, dass Deckungsdifferenzen und Summendifferenzen (DIC/DIL) für einen bestimmten geographischen Geltungsbereich und ggf. auch für bestimmte mitversicherte Tochtergesellschaften über diese Vereinbarung und somit über den deutschen Vertrag versichert sind.
- Eine DIC/DIL-Deckung ist allerdings aufgrund von lokalen Gesetzen nicht in allen Ländern zulässig; individuelle Lösungen können über Underwriting im Einzelfall implementiert werden.

Da sich der Deckungsumfang der Versicherungspolicen im Ausland vom deutschen Versicherungsvertrag (deutscher „good-local-standard“) unterschiedlich stark unterscheiden, sorgt die DIC/DIL dafür, dass der Kunde weltweit mindestens den deutschen Versicherungsstandard genießt.
Detailwissen
- Gleicher Versicherungsstandard für alle Tochtergesellschaften weltweit.
- Zentrales Management über die Allianz in Deutschland unter Mitwirkung von Vermittler und Kunde.
- Der Master Cover schließt die mögliche Deckungslücke zwischen jeweiliger lokaler Police und dem deutschen Versicherungsvertrag.
Hinweis
Die benötigten Risikoinformationen und Informationen zum Deckungsumfang entsprechen mindestens denen, die wir für das gleiche Risiko in Deutschland benötigen.
Zeitschiene: