Die Privat-Haftpflichtversicherung der Allianz
Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Gegen die Risiken des Alltags
Wenn Sachschäden verursacht werden
Bei Sachschäden haftet man beispielweise für:
- Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten
- Kosten für Betriebsunterbrechung, Nutzungs- und Umsatzausfall
- Wertminderung u. v. m.
Wenn Menschen zu Schaden kommen
Bei Personenschäden können folgende Forderungen auf einen zukommen:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- Kosten für Haushaltshilfe, Umschulungen, behindertengerechte Umbauten usw.
Was ist versichert?
Versichert sind die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer anderen in seinem privaten Alltag und in seiner Freizeit zufügt.
Unberechtigte Schadenersatzforderungen wehren wir kostenfrei ab – notfalls vor Gericht.
Was genau versichert werden soll, legen Sie zusammen mit dem Kunden mit den individuellen Haftpflicht-Produktvarianten Basis, Privat-Haftpflicht, SicherheitPlus und SicherheitBest nach dessen Bedarf fest.
Wann und wo besteht Versicherungsschutz?
- Rund um die Uhr.
- Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit.
Wer ist versichert?
Das kommt darauf an, auf welchen Haftpflicht-Tarif die Entscheidung fällt:
- Der Single-Tarif schützt preiswert unverheiratete Alleinstehende. Es sind keine anderen Personen (z. B. Kinder) mitversichert.
- Beim Paare-Tarif ist der Versicherungsnehmer und sein Ehegatte oder Lebenspartner, der mit ihm in bedingungsgemäßer häuslicher Gemeinschaft lebt, versichert.
- Beim Familien-Tarif sind der Versicherungsnehmer und alle mit ihm in bedingungsgemäßer häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen versichert.

Mitversichert (Beispiele) |
Privat-Haftpflicht-versicherung |
Privat-Haftpflicht-versicherung SicherheitPlus |
Privat-Haftpflicht-versicherung SicherheitBest |
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Schäden durch deliktunfähige Kinder |
bis 15.000 EUR |
bis 30.000 EUR |
bis 60.000 EUR |
Gefälligkeitsschäden |
bis 15.000 EUR |
bis 30.000 EUR |
bis 60.000 EUR |
Verlust von Schlüsseln |
private bis 150.000 EUR (SB 150 EUR) |
private und berufliche bis 300.000 EUR |
private und berufliche |
ehrenamtliche Tätigkeiten |
mitversichert |
mitversichert |
mitversichert |
private Internetnutzung |
mitversichert |
mitversichert |
mitversichert |
Schäden an geliehenen / gemieteten privaten Sachen |
--- |
bis 30.000 EUR |
bis 60.000 EUR |
Schäden am Inventar in Hotels |
--- |
bis 300.000 EUR |
bis 600.000 EUR |
Neuwertentschädigung |
--- |
--- |
mitversichert (siehe unten) |
Forderungsausfalldeckung inklusive - Gewaltopferschutz - telefonische rechtliche Erstberatung - Kosten der Rechtsverfolgung |
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bis 30 Mio. (bei Schäden ab 2.500 EUR) --- --- --- |
bis 60 Mio. (bei Schäden ab 1.500 EUR) bis 6 Mio EUR mitversichert bis 60.000 EUR |

Zu dem Deckungskonzept Privat-Haftpflicht (auch inkl. SicherheitPlus / Best) sind die nachfolgenden drei Bausteine möglich:
ÖltankPlus

- VSU entspricht der VSU des PH-Vertrags (ohne Preisdifferenzierung)
- Mitversicherung nur für die laut PH (Ziffer 1.5.1.) mitversicherten Immobilien
- Einheitspreis unabhängig von VSU (analog Öltank-Preis in VWG)

VermieterPlus

- VSU entspricht der VSU des PH-Vertrags (ohne Preisdifferenzierung)
- Einheitspreis für bis zu drei benannte Wohnungen unabhängig von VSU
- Alle Wohnungen müssen wie bisher mit Anschrift und Wohnungsnummer erfasst werden
- Mehr als drei Wohnungen sind anfragepflichtig

DiensthaftpflichtPlus

- Für Personen- und Sachschäden richten sich die Versicherungssummen des Bausteins nach den für den Hauptvertrag (=PH) vereinbarten Versicherungssummen.
- Für Vermögensschäden und spezielle Deckungsinhalte beträgt unsere Ersatzleistung je Schadenereignis höchstens 1% der Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden.
- Preis richtet sich nach dem Deckungskonzept und gilt je Person
- Es können – je nach Tarif – bis zu drei Personen inkl./exkl. VN versichert werden
Vorteil des neuen Bausteinkonzeptes ist es, dem Kundenbedarf besser entsprechen zu können und gleichzeitig die Kundenbindung zu erhöhen.
Es gibt zwei Produktlinien:
- Basis: Diese beinhaltet ein Deckungskonzept auf Mindestschutzniveau. Es kann nicht durch Bausteine ergänzt werden. Es gilt eine obligatorische Selbstbeteiligung von 150 EUR.
- Modulares Konzept: Dieses besteht aus dem Grundschutz Privat-Haftpflichtversicherung, dem Erhöhungsbaustein SicherheitPlus sowie aus optionalen Zusatzbausteinen, mit denen weitere, kundenindividuelle Risiken abgesichert werden können.
Junge Leute-Nachlass
- Für Kunden unter 25 Jahre
- Der Junge-Leute-Nachlass beträgt 24%
- Dies gilt auch bei einer Laufzeit von einem Jahr.
Stufennachlass
- Ist der VN über 25 Jahre und bis 36 Jahre und 364 Tage alt, kann ein Stufennachlass gewährt werden.
- Bei Neuabschluss erhält der Kunde die seiner Altersstufe entsprechende Nachlasshöhe.
- Dies gilt auch bei einer Laufzeit von einem Jahr.
- Ab dem 2. Versicherungsjahres (VJ) reduziert sich der Nachlass jeweils mit Beginn eines VJ um 2%-Punkte.
- Der Übergang vom Junge-Leute zu Stufennachlass erfolgt automatisch.
- Der Stufennachlass entfällt vollständig ab dem Versicherungsjahr, das auf die Vollendung des 37. Lebensjahres folgt.
- Der Nachlass darf nicht vor dem vollendeten 25. Lebensjahr gewährt werden, damit der Kunde in jedem Fall den Junge Leute-Nachlass erhält.
Dauernachlass
- 3-Jahres-Verträge erhalten einen Laufzeitnachlass von 10%.
- Neu: Dies gilt nicht für das Basis-Produkt; hier sind 1- und 3-Jahres-Prämie gleich.
Bündelbonus
- Nachlass 10 % bei Vorliegen der Voraussetzungen
Kombivorteile
15 % Kombirabatt bei drei Verträgen und 20 % bei vier Verträgen
Kombileistungsvorteile ab drei Verträgen in Privatschutz
- Portemonnaie Schutz
- Beitragsfreistellung wegen Arbeitslosigkeit
- Aktualitätsgarantie
Personenschaden: Fahrradkollision |
Sachschaden: |
Abwehr von unberechtigten Ansprüchen |
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Hans O. fuhr mit dem Fahrrad aus seiner Einfahrt auf den Radweg und kollidierte dabei mit einem Radfahrer (Azubi) auf dem Weg zur Arbeit. Der stürzte schwer, Diagnose: Fraktur des vierten Halswirbelkörpers mit Querschnittslähmung vom Neben Schmerzensgeld und normalen Schadensersatzansprüchen kam für Hans O. der Regress der Berufsgenossenschaft, unter anderem für Rund-um-die-Uhr-Pflege sowie Kosten für vermehrte Bedürfnisse in Höhe von 20.000 EUR monatlich, hinzu. |
Der Sohn von Sabine H. (14 Jahre) zündelte mit seinem Schulfreund nach Unterrichtsschluss im Schulgebäude. Sie entfernten sich in dem Glauben, das Feuer gelöscht zu haben, was aber nicht der Fall war. Der größte Teil des denkmalgeschützten Gebäudes brannte völlig aus, während das gesamte Haus nach einer massiven Rauchgasdurchzündung stark beschädigt wurde. Neben den hohen Kosten, die anfielen, um das Gebäude in seinem ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, mussten für die Bauzeit Behelfsschulräume angemietet werden. |
Sein Vermieter machte Paul K. für einen massiven Schimmelbefall in der Wohnung verantwortlich:Er soll falsch gelüftet haben. Paul K. ist sich jedoch keiner Schuld bewusst, da er |
Gesamtschaden: |
Gesamtschaden: |
Die Ansprüche wurden erfolgreich vor zwei Gerichtsinstanzen abgewehrt. |
Welcher Schutz besteht über alle PH-Deckungen?
Über die Privat-Haftpflichtversicherung ist in allen Deckungskonzepten die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von solchen Luftfahrzeugen versichert, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Welcher besondere Schutz besteht über die PH-SicherheitBest-Deckung?
Versichert ist in der PH SicherheitBest zusätzlich der Gebrauch folgender Luftfahrzeuge:
- Flugmodelle mit und ohne Motor (auch Drohnen) und
- Lenkdrachen
sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die Nutzung dieser Luftfahrzeuge darf nur zur privaten Sport- oder Freizeitgestaltung erfolgen.
- Ein maximales Startgewicht von 5 kg darf nicht überschritten werden.
Je Schadenereignis und Versicherungsjahr beträgt unsere Ersatzleistung höchstens 10% der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Haftpflicht wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der gebrauchten Luftfahrzeuge selbst.
Besondere Hinweise:
Versicherungsbestätigungen
Bitte beachten Sie, dass wir keine Versicherungsbestätigungen erstellen können. Die Ausfertigung von Versicherungsbestätigungen (für den Bereich der Luftfahrzeuge) ist grundsätzlich nicht möglich und nicht zulässig.
Sollte ein Geländeinhaber oder die zuständige Luftfahrtbehörde im Einzelfall die Vorlage eines qualifizierten Versicherungsnachweises verlangen, so ist hierfür der Abschluss einer separaten Flugmodell-Halterhaftpflichtversicherung über die AGCS erforderlich.
Da keine Zulassungspflicht besteht, entfällt grundsätzlich die Vorlage einer Versicherungsbestätigung bei der Pflichtversicherungsbehörde (Luftfahrt-Bundesamt, LBA).
Einstufung / Einordnung von Luftfahrzeugen
Bitte beachten Sie, dass wir als Versicherer keine Einstufung oder Einordnung von Luftfahrzeugen vornehmen, z.B. ob diese der Versicherungspflicht unterliegen könnten. Auskünfte hierzu muss der VN bei Hersteller bzw. bei seiner zuständigen Luftfahrbehörde einholen.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten von Flugmodellen/ Lenkdrachen und Drohnen
Werden die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, finden Sie nachfolgend weitere Alternativen zur Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Flugmodelle, Lenkdrachen und Drohnen:
- Halterhaftpflicht für privat genutzte Flugmodelle, Lenkdrachen (bis 25 kg max. Startgewicht), sowie Drohnen
Drohnen- Flugmodelle/Lenkdrachenhaftpflicht für privaten Einsatz
- Halterhaftpflicht für gewerblich genutzte Drohnen
UAV - Unmanned Aerial Vehicle ("Drohne") für gewerblichen Einsatz
Diese Inhalte geben nur einen verkürzten Überblick über die Deckungs- und Leistungsinhalte. Maßgeblich für den Versicherungsschutz bleiben ausschließlich die Versicherungsbedingungen.