Bei Sachschäden haftet man beispielweise für:
Bei Personenschäden können folgende Forderungen auf einen zukommen:
Versichert sind die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer anderen in seinem privaten Alltag und in seiner Freizeit zufügt.
Unberechtigte Schadenersatzforderungen wehren wir kostenfrei ab – notfalls vor Gericht.
Was genau versichert werden soll, legen Sie zusammen mit dem Kunden mit den individuellen Haftpflicht-Produktvarianten Basis, Privat-Haftpflicht, SicherheitPlus und SicherheitBest nach dessen Bedarf fest.
Das kommt darauf an, auf welchen Haftpflicht-Tarif die Entscheidung fällt:
Mitversichert (Beispiele) |
Privat-Haftpflicht-versicherung |
Privat-Haftpflicht-versicherung SicherheitPlus |
Privat-Haftpflicht-versicherung SicherheitBest |
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Schäden durch deliktunfähige Kinder |
bis 15.000 EUR |
bis 30.000 EUR |
bis 60.000 EUR |
Gefälligkeitsschäden |
bis 15.000 EUR |
bis 30.000 EUR |
bis 60.000 EUR |
Verlust von Schlüsseln |
private bis 150.000 EUR (SB 150 EUR) |
private und berufliche bis 300.000 EUR |
private und berufliche |
ehrenamtliche Tätigkeiten |
mitversichert |
mitversichert |
mitversichert |
private Internetnutzung |
mitversichert |
mitversichert |
mitversichert |
Schäden an geliehenen / gemieteten privaten Sachen |
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bis 30.000 EUR |
bis 60.000 EUR |
Schäden am Inventar in Hotels |
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bis 300.000 EUR |
bis 600.000 EUR |
Neuwertentschädigung |
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mitversichert (siehe unten) |
Forderungsausfalldeckung inklusive - Gewaltopferschutz - telefonische rechtliche Erstberatung - Kosten der Rechtsverfolgung |
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bis 30 Mio. (bei Schäden ab 2.500 EUR) --- --- --- |
bis 60 Mio. (bei Schäden ab 1.500 EUR) bis 6 Mio EUR mitversichert bis 60.000 EUR |
15 % Kombirabatt bei drei Verträgen und 20 % bei vier Verträgen
Kombileistungsvorteile ab drei Verträgen in Privatschutz
Personenschaden: Fahrradkollision |
Sachschaden: |
Abwehr von unberechtigten Ansprüchen |
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Hans O. fuhr mit dem Fahrrad aus seiner Einfahrt auf den Radweg und kollidierte dabei mit einem Radfahrer (Azubi) auf dem Weg zur Arbeit. Der stürzte schwer, Diagnose: Fraktur des vierten Halswirbelkörpers mit Querschnittslähmung vom Neben Schmerzensgeld und normalen Schadensersatzansprüchen kam für Hans O. der Regress der Berufsgenossenschaft, unter anderem für Rund-um-die-Uhr-Pflege sowie Kosten für vermehrte Bedürfnisse in Höhe von 20.000 EUR monatlich, hinzu. |
Der Sohn von Sabine H. (14 Jahre) zündelte mit seinem Schulfreund nach Unterrichtsschluss im Schulgebäude. Sie entfernten sich in dem Glauben, das Feuer gelöscht zu haben, was aber nicht der Fall war. Der größte Teil des denkmalgeschützten Gebäudes brannte völlig aus, während das gesamte Haus nach einer massiven Rauchgasdurchzündung stark beschädigt wurde. Neben den hohen Kosten, die anfielen, um das Gebäude in seinem ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, mussten für die Bauzeit Behelfsschulräume angemietet werden. |
Sein Vermieter machte Paul K. für einen massiven Schimmelbefall in der Wohnung verantwortlich:Er soll falsch gelüftet haben. Paul K. ist sich jedoch keiner Schuld bewusst, da er |
Gesamtschaden: |
Gesamtschaden: |
Die Ansprüche wurden erfolgreich vor zwei Gerichtsinstanzen abgewehrt. |
Über die Privat-Haftpflichtversicherung ist in allen Deckungskonzepten die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von solchen Luftfahrzeugen versichert, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Versichert ist in der PH SicherheitBest zusätzlich der Gebrauch folgender Luftfahrzeuge:
sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:
Je Schadenereignis und Versicherungsjahr beträgt unsere Ersatzleistung höchstens 10% der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Haftpflicht wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der gebrauchten Luftfahrzeuge selbst.
Versicherungsbestätigungen
Bitte beachten Sie, dass wir keine Versicherungsbestätigungen erstellen können. Die Ausfertigung von Versicherungsbestätigungen (für den Bereich der Luftfahrzeuge) ist grundsätzlich nicht möglich und nicht zulässig.
Sollte ein Geländeinhaber oder die zuständige Luftfahrtbehörde im Einzelfall die Vorlage eines qualifizierten Versicherungsnachweises verlangen, so ist hierfür der Abschluss einer separaten Flugmodell-Halterhaftpflichtversicherung über die AGCS erforderlich.
Da keine Zulassungspflicht besteht, entfällt grundsätzlich die Vorlage einer Versicherungsbestätigung bei der Pflichtversicherungsbehörde (Luftfahrt-Bundesamt, LBA).
Einstufung / Einordnung von Luftfahrzeugen
Bitte beachten Sie, dass wir als Versicherer keine Einstufung oder Einordnung von Luftfahrzeugen vornehmen, z.B. ob diese der Versicherungspflicht unterliegen könnten. Auskünfte hierzu muss der VN bei Hersteller bzw. bei seiner zuständigen Luftfahrbehörde einholen.
Werden die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, finden Sie nachfolgend weitere Alternativen zur Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Flugmodelle, Lenkdrachen und Drohnen:
Diese Inhalte geben nur einen verkürzten Überblick über die Deckungs- und Leistungsinhalte. Maßgeblich für den Versicherungsschutz bleiben ausschließlich die Versicherungsbedingungen.