Für den Kunden besteht freie Tierarztwahl. Muss das Tier tierärztlich behandelt werden, kann der Kunde den Tierarzt oder die Tierklinik seines Vertrauens aufsuchen.
  • Name des Versicherungsnehmers (Tierhalter)
  • Chipnummer/Tätowierungsnummer/Lebensnummer des Tieres (Sollte diese Markierung nicht vorhanden sein: Name, Farbe, Rasse des Tieres, Geburtsdatum und Geschlecht angeben)
  • Diagnose
  • Berechnete Leistungen aufgegliedert nach Gebührenpositionen mit dem jeweiligen Gebührensatz
  • Datum der erbrachten Leistungen

Als besonderen Service bieten wir die Direktabrechnung mit dem Tierarzt an. Unsere Kund:innen können wählen, ob im Versicherungsfall die Erstattungskosten selbst erhalten möchten oder direkt an den behandelnden Tierarzt bzw. die behandelnde Tierärztin gezahlt werden sollen.

Zusätzlich bieten wir die direkte Kommunikation mit dem Tierarzt bei Leistungsrückfragen an (Entbindung von der Schweigepflicht). Damit können eventuelle tiermedizinischen Rückfragen von unserer Seite direkt mit dem behandelnden Tierarzt bzw. mit der behandelnden Tierärztin geklärt werden. Versicherungsfälle können so schnell und bequemer für unsere Kund:innen abgeschlossen werden.

Beide Services können Kund:innen bei der digitalen Leistungseinreichung wählen.

Einreichen von Rechnungen:

  • durch Kund:innen (digital) – Mit der digitalen Leistungseinreichung können Ihre Kund:innen selbst Tierarztrechnung einreichen und Leistungen aus der Tierkrankenversicherung bei der Allianz in Anspruch nehmen:  www.allianz.de/service/schaden-melden/tierkranken
  • durch Makler (digital) – Leistungseinreichungen für Ihre Kund:innen können Sie ganz einfach vornehmen unter:
    Digitaler Kundenservice > Schaden & Leistungen > Leistungsbelege zur Tierkrankenversicherung einreichen

    oder per E-Mail an  vermittler-schaden@allianz.de