Schutz gegen Verdienstausfall – die Krankentagegeld-Versicherung
- Krankentagegeld für GKV-versicherte Arbeitnehmer – Tarifbezeichnung: KTG07W
- Krankentagegeld für vollversicherte Kunden bei einer anderen PKV – Tarifbezeichnung: KTG07W
- Krankentagegeld für vollversicherte Arbeitnehmer – Tarifbezeichnung: KTA
- Krankentagegeld für Selbstständige – Tarifbezeichnung: KTS
- Krankentagegeld für Freiberufler – Tarifbezeichnung: KTF
- Krankentagegeld für Zahnärzte und Ärzte – Tarifbezeichnung: KTM
- Krankentagegeld für Profisportler – Tarifbezeichnung: KTPS
Für jeden Kunden die passende Absicherung
Die Tarifpakete der Allianz Krankentagegeld-Versicherung im Detail
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Krankentagegeld Arbeitnehmer gesetzlich versichert (KTG07W) |
Krankentagegeld Arbeitnehmer privat versichert (KTA07W, KTA14W, KTA27W, KTA40W, KTA53W) |
Krankentagegeld Selbstständige (KTS02W, KTS03W, KTS04W, KTS05W, KTS07W, KTS07TW) |
Krankentagegeld Freiberufler (KTF02W, KTF03W, KTF04W, KTF05W, KTF07W) |
Krankentagegeld Ärzte (KTM02W, KTM03W, KTM04W, KTM05W, KTM07W, KTM14W, KTM27W, KTM40W, KTM53W) |
Krankentagegeld Profisportler ab 07. Woche / 14. Woche (KTPS07W, KTPS14W) |
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Höhe Tagessatz | mind. 5,00 € bis max. 25,00 € | mind. 5,00 € bis max. 300,00 €, abhängig von der gewählten Karenzzeit | mind. 5,00 € bis max. 300,00 €, abhängig von der gewählten Karenzzeit und der Berufsgruppe | mind. 5,00 € bis max. 300,00 €, abhängig von der gewählten Karenzzeit | mind. 5,00 € bis max. 600,00 €, abhängig von der gewählten Karenzzeit | mind. 5,00 € bis max. 700,00 € / mind. 5,00 € bis max. 1100,00 € |
Gilt ab | Absicherung ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit oder eines Verdienstausfalls in gesetzlichen Mutterschutzzeiten | Absicherung ab der 7. Woche (je nach Tarif) der Arbeitsunfähigkeit oder eines Verdienstausfalls in gesetzlichen Mutterschutzzeiten | Absicherung ab der 2. Woche (je nach Tarif) der Arbeitsunfähigkeit oder eines Verdienstausfalls in gesetzlichen Mutterschutzzeiten | Absicherung ab der 2. Woche (je nach Tarif) der Arbeitsunfähigkeit oder eines Verdienstausfalls in gesetzlichen Mutterschutzzeiten | Absicherung ab der 2. Woche (je nach Tarif) der Arbeitsunfähigkeit oder eines Verdienstausfalls in gesetzlichen Mutterschutzzeiten | Absicherung ab der 7. / 14. Woche der Arbeitsunfähigkeit oder eines Verdienstausfalls in gesetzlichen Mutterschutzzeiten. |
Gilt bis | Ohne Leistungshöchstdauer | Ohne Leistungshöchstdauer | Ohne Leistungshöchstdauer | Ohne Leistungshöchstdauer | Ohne Leistungshöchstdauer | Ohne Leistungshöchstdauer |
Geltungsbereich | Europaweit innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. | Europaweit innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. | Europaweit innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. | Europaweit innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. | Europaweit innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. | Europaweit innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. |
Wartezeit | 3 bzw. 8 Monate | 3 bzw. 8 Monate | 3 bzw. 8 Monate | 3 bzw. 8 Monate | 3 bzw. 8 Monate | 3 bzw. 8 Monate |
3 bzw. 8 Monate für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Leistungen während der Mutterschutz-Zeiten. Die Wartezeiten entfallen bei Unfall.
Für jeden Bedarf den passenden Tagessatz finden
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GKV-pflichtversichert | Freiwillig GKV-versichert | GKV-versichert |
Entgeltfortzahlung 6 Wochen | Entgeltfortzahlung 6 Wochen | Entgeltfortzahlung > 6 Wochen |
Tarif KTG07W (Zahlung eines KT ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit) Bis 1.400,00 €: 10,00 € TGS Bis 2.100,00 €: 15,00 € TGS Bis 2.850,00 €: 20,00 € TGS Ab 2.851,00 €: 25,00 € TGS |
Meist erhöhter Absicherungsbedarf, da Versorgungslücke im Krankheitsfall größer Bedarfsermittlung gem. Pauschalregelung Für freiwillig GKV-versicherte Angestellte: 80 % der regelmäßigen Einnahmen (Bruttomonatseinkommen ohne Spesen) Höchstsumme aller Kranken(tage)gelder (APKV + andere PKV + GKV) = 300 € Tagessatz |
Versicherbar in Tarifen für Angestellte (KTA-Tarife) I. d. R. individuelle Bedarfsermittlung analog HKV-versicherte Arbeitnehmer |