Es handelt sich um ein digitales Postfach im FirmenOnline Arbeitgeber-Portal, in welchem gruppenvertragsbezogene Nachrichten, wie bspw. Standmitteilungen für bAV- und Zeitwertkonten-Gruppenverträge sowie persönliche Nachrichten, mit wichtigen Hinweisen für die Arbeit in und mit FirmenOnline, bereitgestellt werden. Das FirmenOnline Postfach wird fortlaufend weiter ausgebaut und um neue Funktionen und Dokumente ergänzt.
Das FirmenOnline Postfach steht allen FirmenOnline-Nutzern automatisch im Arbeitgeber-Portal zur Verfügung. Die digitalen Standmitteilungen erhalten aber nur bereits für FirmenOnline freigeschaltete Gruppenverträge, die im nachfolgenden Kapitel konkreter beschrieben sind.
Wichtiger Hinweis: Gruppenverträge, die erst nach dem Standmitteilungslauf des aktuellen Jahres für FirmenOnline freigeschaltet werden, erhalten frühestens für das Folgejahr die Standmitteilungen in das FirmenOnline Postfach eingestellt!
Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Schulungspräsentation sowie im Webinar.
Dort erfahren Sie überwiegend über eine Live-Demo:
Das FirmenOnline Postfach bietet eine rechtssichere, digitale Zustellung der Dokumente. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Dokumente vollständig herunterlädt.
Speziell für die bAV-Standmitteilungen gilt, dass diese nicht nur vollständig heruntergeladen werden müssen, sondern auch an die Arbeitnehmer zu verteilen sind. Diese Verteilung muss gegenüber der Allianz Lebensversicherungs-AG bestätigt werden. Bleibt diese Bestätigung aus, erfolgen mehrfache Erinnerungen.
Unter folgenden Voraussetzungen werden Standmitteilungen im FirmenOnline Postfach zur Verfügung gestellt:
Folgende Informationsschreiben könnten ebenfalls als „Standmitteilung“ bezeichnet werden. Da sie allerdings aus einem anderen Prozess stammen, werden sie nicht im FirmenOnline Postfach zur Verfügung gestellt:
Enthält der bAV-Gruppenvertrag auch ergänzende Privatversicherungen, für die der Arbeitgeber bzw. der Vermittler die Standmitteilungen bisher ebenfalls in Papierform erhält, so werden auch diese dem Arbeitgeber bzw. Vermittler digital in das FirmenOnline Postfach eingestellt.
Wichtige Hinweise:
Gruppenverträge, die erst nach dem Standmitteilungslauf des aktuellen Jahres für FirmenOnline freigeschaltet werden, können frühestens für die digitalen Standmitteilungen des Folgejahres berücksichtigt werden!
Sobald die Standmitteilungen im Postfach eingestellt sind, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, direkt im FirmenOnline Arbeitgeber-Portal einen individuellen Aufbau des Dateinamens der einzelnen Standmitteilungen vorzugeben. Die Standmitteilungen werden dann mit dem geänderten Aufbau des Dateinamens neu erzeugt.
Erinnerungsprozess bei Nicht-Bestätigung der Verteilung durch den Arbeitgeber:
Der Ablauf des Erinnerungsprozesses ist unverändert wie aus der Vergangenheit gewohnt und vollkommen unabhängig vom Versandweg. Das bedeutet: Egal ob die Standmitteilungen digital über das FirmenOnline Postfach oder per Papierversand im Paket an den Arbeitgeber zugestellt werden, der Ablauf bei Nicht-Bestätigung ist identisch.
Der Prozess in der Übersicht (PDF):
Ausführliche Informationen findenSie in dieser Schulungspräsentation sowie im Webinar.
Wie geht es mit FileXchange weiter?
Dieser Versandweg wird Ende des Jahres eingestellt, d.h. in 2023 wurden letztmalig Standmitteilungen per FileXchange verschickt. In 2024 löst dann das FirmenOnline Postfach die Zustellung über FileXchange ab.
Nutzer von FirmenOnline, die die Standmitteilungen zu ihren Gruppenverträgen derzeit noch per FileXchange bekommen, werden über die neue Nachrichtenfunktion in FirmenOnline über die bereits jetzt bestehende Möglichkeit zur Umstellung informiert. Die Zustimmung zur Umstellung kann direkt in der Nachricht per Klick gegeben werden.
Für die unkomplizierte digitale Verteilung der Standmittlungen unterstützen wir die FirmenOnline-Nutzer mit einer Verteilhilfe. Der Ablauf ist dabei ganz einfach:
Die Arbeitnehmer erhalten so ihre Standmitteilungen per E-Mail.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in dieserAnleitung für die Verteilhilfe sowie weiter unten in unserem Erklärvideo.
Im Anschluss an die Verteilung der Standmitteilungen an die Arbeitnehmer muss noch die Bestätigung erfolgen, dass der Arbeitgeber die Verteilung an die Arbeitnehmer vorgenommen hat (Anleitung siehe Erklärvideo bzw. Schulungsfoliensatz).
Bitte beachten Sie bzgl. der Verteilhilfe folgende wichtige Hinweise:
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem in dieser Schulungspräsentation sowie im Webinar.