Die AktualitätsGarantie gilt ausschließlich für die vereinbarten Leistungsbausteine im Rahmen der im Versicherungsschein bezeichneten Bedingungen und Klauseln. Sie entfällt für den jeweils betroffenen Leistungsbaustein,
Für Leistungsbausteine, die hiervon nicht betroffen sind, besteht die AktualitätsGarantie fort.
Nach Erlöschen der AktualitätsGarantie gilt weiterhin der zuletzt bestehende Versicherungsumfang.
Sind in der neuen Tarifgeneration sowohl Verbesserungen, als auch Verschlechterungen in den Bedingungen enthalten, so erlischt die AktualitätsGarantie, da die Bedingung nicht geteilt werden kann. Möchte der Kunde für die Zukunft wieder eine AktualitätsGarantie, so muss er seinen Vertrag in diesem Fall neu ordnen und dabei auch die Verschlechterungen akzeptieren.
Die Auswahl des SofortSchutzes
ist nicht über die Schnelltarifierung,
sondern nur in der klassischen Tarifierung möglich.
Der SofortSchutz ist - abweichend zu PrivatSchutz - im FirmenKonzept nicht kostenlos. Der Beitrag für den SofortSchutz beträgt 5 % des Versicherungsbeitrags für den vollen Versicherungsumfang und wird zunächst auf Grundlage einer 1-jährigen Laufzeit berechnet. Zum Ablauf des SofortSchutzes wird der Vertrag per Nachtrag auf eine Volldeckung umgestellt, ab diesem Tag ist der reguläre Beitrag zu bezahlen. Der Beitrag für den SofortSchutz wird zeitanteilig abgerechnet.
Der Beitrag für den SofortSchutz wird automatisch ermittelt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Für den SofortSchutz ist kein Nachweis zur Vorversicherung bzw. für dessen Kündigung notwendig. Der Vorvertrag wird nur im Schadenfall benötigt und dann durch die Schadenabteilung angefordert. Achten Sie jedoch darauf, dass die Kündigung vom Kunden veranlasst wird, da ansonsten unser Hauptvertrag aufgrund einer Doppelversicherung wieder aufgehoben werden muss.
Für Besonderheiten zum SofortSchutz in den jeweiligen Branchen Rechtsschutz und Sach, gehen Sie zu
Vorgehensweise bei einem Schadenfall
Hat der Kunde einen Schaden für ein Risiko, das er bei der Allianz über den SofortSchutz abgesichert hat, so ist das Vorgehen analog PrivatSchutz:
Meldet der Versicherungsnehmer einen Schaden, der bei uns unter den SofortSchutz fällt, so wird der Kunden gebeten, den Schaden zunächst bei seiner bestehenden Versicherung zu melden und regulieren zu lassen. Wird der Schaden dort nicht übernommen, so lässt der Kunde uns dieses Ablehnungsschreiben zukommen. Wir können den Versicherungsschutz erst dann bestätigen, wenn die Ablehnung der Vorversicherung vorliegt. Bringt der Vorversicherer Unterversicherung in Abzug, zahlen wir die Differenz zwischen der Entschädigung des Vorversicherers und der Leistung, die der Kunde bei uns für die Volldeckung erhalten würde. Verweigert der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages, vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten) ganz oder teilweise den Versicherungsschutz oder ist in diesen oder anderen Fällen das Bestehen oder der Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers streitig, so besteht insoweit auch kein Anspruch aus der Differenzdeckung.
Wir vermitteln Ihren Kunden telefonisch einen professionellen Dienstleister, der auf Forderungsbeitreibung spezialisiert ist. Für die Erbringung der Leistung ist der Dienstleister allein verantwortlich, wird sind lediglich Vermittler. Für die Bündelleistung Forderungsmanagement
erhalten FirmenKonzept-Kunden Sonderkonditionen.
Für die Inanspruchnahme dieser Leistung wendet sich der Versicherungsnehmer an unsere Service-Hotline unter 0800 4710 204.
Hinweis: Diese Serviceleistung erbringen wir solange mindestens zwei FirmenKonzept-Verträge bei uns bestehen und wir das Serviceangebot aufrechterhalten. Wir sind jederzeit berechtigt, auch ohne vorherige Information die Serviceleistung generell oder teilweise einzustellen oder inhaltlich zu verändern sowie den Dienstleister zu wechseln. Eine gesonderte Kündigung der Serviceleistungen ist nicht vorgesehen.
Wir vermitteln Ihren Kunden telefonisch einen professionellen Dienstleister zu Sonderkonditionen. Die Bündelleistung Bonitätsprüfung.
Für die Inanspruchnahme dieser Leistung wendet sich der Versicherungsnehmer an unsere Service-Hotline unter 0800 4710 204.
Hinweis:
Diese Serviceleistung erbringen wir solange mindestens zwei FirmenKonzept-Verträge bei uns bestehen und wir das Serviceangebot aufrechterhalten. Wir sind jederzeit berechtigt, auch ohne vorherige Information die Serviceleistung generell oder teilweise einzustellen oder inhaltlich zu verändern sowie den Dienstleister zu wechseln. Eine gesonderte Kündigung der Serviceleistungen ist nicht vorgesehen.
Für den Ordnerversand gelten die Regeln des normalen Policierungsprozesses, mit dem Unterschied, dass der erste policierte Vertrag maximal 14 Kalendertage zurückgehalten wird. Verträge mit einem späteren Beginn können nicht berücksichtigt werden.
Der Versicherungsordner
mit den Verträgen des Kunden kann aus rechtlichen Gründen (insb. aufgrund der beigefügten Rechnung) nicht an den Vermittler gesendet werden, sondern muss direkt an den Kunden versendet werden. Nur so kann der Zugang zum Kunden rechtlich sichergestellt werden.
Ist ein Kundenordner defekt, wird der Ersatz durch Betrieb direkt an den Kunden geschickt. Die Agenturen können keine Ordner über die Drucksachenbestellung nachbestellen.
Beachten Sie, dass bei einem Einzelvertrag (Einzelpolice) im FirmenKonzept keine Ordner verschickt werden. Dort erfolgt die Zustellung im normalen DIN-A4 Kuvert. Schließt der Kunden mit einem FirmenKonzept Einzelvertrag (aktuelles Bedingungswerk) einen Vertrag aus einer weiteren Branche ab, erhält er einen Ordner mit den Unterlagen zum zusätzlichen Vertrag.
Bzgl. des Versands des Ordners bei SG3-Risiken finden Sie weitere Informationen hier.
Voraussetzung für die Referenzierung und Einbündelung
ist, dass alle betroffenen Verträge auf dem aktuellsten Bedingungswerk oder der aktuellsten Tarifgeneration basieren.
Zählstück
Ein Risiko, welches zwar FirmenKonzept-fähig wäre, aber aus besonderen Gründen nicht im FirmenKonzept-Baustein abgeschlossen werden kann (z.B. SG3-Risiken), muss im Einzelbaustein tarifiert werden. Es wird dann zum Zählstück
für den Kombinachlass,
wenn, im FirmenKonzept-Baustein diese Antrags-/Vertragsnummer in der AMIS-Ordnerstruktur unter "Referenzverträge/-anträge" eingefügt wird. Gezählt wird dabei auf Branchenebene.
Die Betriebsart
des Zählstücks muss identisch sein mit der Betriebsart im FirmenKonzept. Das Zählstück muss nicht den gleichen Versicherungsort / Versicherungsgrundstück wie im FirmenKonzept haben.
WICHTIG: Sie können einen Vertrag nur als Zählstück für den Kombinachlass zuordnen, wenn er neu abgeschlossen oder auf das aktuelle Bedingungswerk umgestellt wird.
Besonderheiten zu Referenzverträge-/anträge als Zählstück je Branche finden Sie hier:
Einbündelung
Voraussetzung für das Einbündeln
ist, dass alle betroffenen Verträge auf dem aktuellsten Bedingungswerk oder der aktuellsten Tarifgeneration basieren. Haben Sie bereits einen oder zwei Verträge im FirmenKonzept abgeschlossen, können Sie einen weiteren durch Erfassung als Referenzvertrag/-antrag in ein bestehendes FirmenKonzept einbündeln, ohne dass die bestehenden Verträge verändert werden müssen. Der Kombirabatt
wird dann in den vorhandenen Verträgen angepasst.
Die Schnelltarifierung
eignet sich besonders, wenn Ihr Kunde keine spezifischen Anforderungen und Wünsche hat. Mit der Schnelltarifierung können Sie Ihrem Kunden gezielt und schnell ein Angebot unterbreiten. Nehmen Sie hierbei zur Kenntnis, dass in der Schnelltarifierung nur ein Versicherungsort möglich ist. Wenn Sie die klassische Tarifierung wählen, dann können Sie bis zu fünf Versicherungsorte eingeben. Bei mehr als fünf Versicherungsorten wenden Sie sich an Ihren Spezialisten.
Bei Bedarf besteht jederzeit die Möglichkeit je Branche individuell von der Schnelltarifierung in die klassische Tarifierung zu wechseln. Ein Wechsel zwischen beiden Tarifierungsmöglichkeiten ist in beide Richtungen jederzeit möglich. In der klassischen Tarifierung erfolgt keine Vorbelegung. Es handelt sich hierbei um den Umfang aus den bekannten Bausteinen. Durch eine umfangreiche Datenerfassung besitzen Sie vollumfängliche Flexibilität.
Beachten Sie, dass sich durch die Schnelltarifierung die Gefahr einer Falschberatung erhöhen kann, wenn Sie die Hinweise zum Versicherungsumfang nicht beachten. In der Schnelltarifierung in AMIS muss der Vermittler bestätigen, dass er die Hinweise gelesen und mit dem Kunden besprochen hat. Hier ist es wichtig, dass die Hinweise auch geprüft werden.