Sondervereinbarungen / Besonderheiten je Branche

In diesem Kapitel finden Sie die jeweiligen Sondervereinbarungen und Besonderheiten zu Themen wie z.B. Mischbetriebe, strukturierte Notiz, Umstellungsnachlass etc., die je Branche im Rahmen von FirmenKonzept gelten.

In der Inhalts- (FINH) und landwirtschaftlichen Inhaltsversicherung (LINH) kann der SofortSchutz nur zu den einzelnen Gefahren beantragt  werden, die auch beim externen Vorversicherer versichert waren. Beachten Sie, dass der SofortSchutz nur für die Gefahren F, ED, LW, ST, ELE, IU und UG möglich ist. Sofern SofortSchutz für eine Gefahr beantragt und die Klein-Ertragsausfall (KEA) für diese Gefahr auch versichert ist, gilt der SofortSchutz auch für die Klein-Ertragsausfall. Für TR, BT, SW und Glas gibt es keinen SofortSchutz.

Der Kombirabatt wird für Risiken, die außerhalb des FirmenKonzept-Bausteins tarifiert werden nicht automatisch vergeben. Eine Kompensation ist über den Spezialistennachlass möglich. In der Sach Inhaltsversicherung betrifft das u.a. kritische Risiken, Risiken, die besondere Sicherungsmaßnahmen erfordern (SG3-Risiken oder Verträge mit Erhöhung der Position „Höherwertige Waren“. Diese Verträge können als Zählstück erfasst werden.

Aus technischen Gründen kann bei SG3-Risiken  (Tarifierung im Sach Einzel Baustein) und bei späteren Beginnen kein Ordner verschickt werden.

Als Zählstück zählen in der Inhaltsversicherung die kritischen Risiken, Risiken, die besondere Sicherungsmaßnahmen (SG3) erfordern, und Verträge z.B. mit Erhöhung der Position  höherwertige Waren. Der separate Glasbaustein in Sach ist kein Zählstück.

Beispiel für Referenzvertrag:
Sach-Inhalt ist nicht konzeptfähig, weil besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Trotzdem erhöht sich dadurch der Kombirabatt für den Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutz-Vertrag im FirmenKonzept auf 10 %, soweit sie innerhalb der Grenzen FirmenKonzept  liegen.

Der im AMIS angezeigte Umstellungsnachlass gilt auf den Gesamtbeitrag, es können also auch weitere Gefahren eingeschlossen und die Versicherungssumme erhöht werden.

Mischbetriebe sind in der Sachversicherung unkritisch. Die Tarifierung erfolgt nach der flächenmäßig größten Betriebsart. Die Dokumentation der zweiten Betriebsart im strukturierten Notizfeld ist nicht erforderlich.

Bei einem Neuvertrag, bei dem der Filialbetrieb  über FirmenKonzept versichert werden kann, da in Summe gilt Versicherungssumme / Umsatz < 750 TEUR, muss in der Sachversicherung der Versicherungsort je Filiale erfasst werden.

Bei einem neuen Filialbetriebsvertrag (mit mehreren Filialen), der außerhalb der FirmenKonzept-Grenzen liegt, ist eine individuelle Abstimmung und Lösung erforderlich.

Im Falle eines Tochterunternehmens,  welches im FirmenKonzept versichert werden soll, müssen zusätzliche Versicherungsorte-/grundstücke separat aufgeführt und tarifiert werden.

Für Sach Inhalt gibt es die Möglichkeit der Angabe von mehreren Versicherungsorten. Alle Versicherungsorte müssen in AMIS vollständig erfasst werden. Liegen diese in Summe nicht über 750.000 EUR Versicherungssumme, so können diese über den FirmenKonzept-Baustein abgeschlossen werden. Liegt die Summe darüber, ist FirmenKonzept nicht mehr möglich.

Unter Beachtung einiger verbindlicher Richtlinien ist es im Firmen Sach Inhalt Einzelproduktbaustein möglich, einen Versicherungsort im Ausland zu berechnen.

Für die folgenden, fachlichen Konstellationen sind strukturierte Notizen bei Sach Inhalt in AMIS zulässig:

  • Ausschluss von Geräten und Maschinen
    Angabe: genaue Bezeichnung, den Hersteller und die Typennummer der Maschine
    Hinweis: Der „Ausschluss von Geräten und Maschinen“ muss vor Antragsversand nicht mit einem Sachbearbeiter abgestimmt werden, sondern kann von Vertrieb eigenständig ausgewählt werden.
  • Rahmenvereinbarung besteht
    Angabe: genaue Bezeichnung der Rahmenvereinbarung
  • Vorläufige Deckung
    Angabe: Beginndatum der vorläufigen Deckung
    Hinweis: Um sicherzustellen, dass der Vertrag so abgerechnet wird, dass die vorläufige Deckung auch berechnet wird, wird ein Extra-Vertrag für die Dauer der vorläufigen Deckung angelegt und dann mit dem Folgevertrag verrechnet oder einzeln abgerechnet.
  • Kurzfristige Einschlüsse
    Angabe: mit der zuständigen Spezialisteneinheit abgesprochene, kurzfristige Einschlüsse sowie das Beginn- und Enddatum.
  • Sanierung
    Angabe: geforderte und umgesetzte Sanierungsmaßnahmen

Mit der strukturierten Notiz „Rahmenvereinbarungen“ in Sach können Sie auf einen bestehenden Rahmenvertrag für Franchisebetriebe verweisen. Das strukturierte Notizfeld „Rahmenvereinbarungen“ löst jedoch keine höheren Rabattmöglichkeiten aus. Die Darstellung der Konditionen kann nur mit Hilfe des Konzeptrabattes erfolgen oder es sind individuelle Angebote (z.B. in Haft über AFP) nach Abstimmung mit dem Innendienst erforderlich.


Neuverträge
Bei SG3 Risiken mit einer VSU <= 100.000 EUR können Sie nach Absprache mit Betrieb entscheiden, dass keine EMA  erforderlich ist.

Voraussetzungen:

  • Versicherungssumme nicht über 100.000 EUR
  • Ausreichende mechanische Sicherungen gemäß Sicherungsrichtlinien SG3
  • Schadenfreiheit
  • Lageplan / Sicherungsbeschreibung (immer bei SG3-Risiken erforderlich)


Bestandsverträge
Wenn zum Bestandsvertrag eine Entscheidung zum Verzicht auf eine EMA durch Betrieb vorliegt, kann der Vertrag auch ohne EMA umgestellt werden.

Voraussetzungen:

  • gleichbleibende Risikosituation
  • unveränderte Rahmenparameter
  • Versicherungssumme < 100.000 EUR
  • VSU-Erhöhung um max. 10 %
  • ausreichende mechanische Sicherungen gemäß Sicherungsrichtlinien SG3
  • Schadenfreiheit

Ist die VSU-Erhöhung > 10 % (Versicherungssumme < 100.000 EUR) ist eine erneute Besichtigung sowie ein vollständig ausgefüllter Lageplan / Sicherungsbeschreibung erforderlich.

Detaillierte Vorgehensweise:

  1. In AMIS wird im Reiter Tarif die Checkbox „Besondere Sicherungsmaßnahmen: Es wurde beachtet, dass für dieses Risiko besondere Sicherungsmaßnahmen für SG3 im Antragsrahmen angegeben werden müssen.“ angezeigt. Diese muss aktiv angewählt werden.
  2. Zusätzlich wird ein blauer Hinweis „VdS anerkannte EMA ist Pflicht. Bitte sprechen Sie Ihren BFG an.“ eingeblendet.
  3. Im Reiter Antrag werden dann die Fragen zu SG3 gestellt, dort kann bei der Frage „Erfolgt eine Überwachung der Versicherungsräumlichkeiten durch eine VdS anerkannte Einbruchmeldeanlage (EMA) Klasse C?“ - keine vorhanden - angewählt und bei „weil“ entsprechend begründen werden. Bitte tragen Sie hier „mechanische Sicherungen entsprechen SG3 und VSu ist kleiner/gleich 100.000 EUR. Besprochen mit xx (BFG und FA) am tt.mm.jj.

Zählstücke in Haftpflicht sind die

  • nicht über den AMIS-Tarifierungsbaustein Betriebs-/Berufshaftpflicht tarifierbaren Betriebsarten (z.B. produzierendes Gewerbe, Architekten und Ingenieure mit Objektschadendeckung, Unternehmen der Informationstechnologie),
  • sowie Mischbetriebe (zwei Betriebsarten)
  • soweit sie innerhalb der Grenzen FirmenKonzept liegen.

Das Zählstück muss nicht den gleichen Versicherungsort / Versicherungsgrundstück, wie im FirmenKonzept haben. In Haft muss jedoch der Hauptversicherungsort gleich sein. Hier ist auch nur ein Vertrag erforderlich, weil der automatisch für alle Versicherungsorte (innerhalb Deutschlands) gilt.

Auch eine VH zählt als Zählstück, wenn es sich hierbei um eine VH mit Personen- und Sachschadendeckung (nicht die Betriebsschließung VH) handelt. Dabei ist zu beachten, dass sie neu abgeschlossen wurde oder das aktuellste Bedingungswerk zugrunde liegt. Wegen dieses Bausteins in der VH ist kein Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nötig, nur deshalb ist eine VH Versicherung auch Zählstück.

Beispiel:
Ein Kunde schließt eine Sachversicherung und eine RS-Versicherung im FirmenKonzept ab. Er hat noch eine VH mit Personen und Sachschadendeckung. Der Kunde erhält somit im FirmenKonzept 10% für Sach und  RS.

Für Haftpflicht gelten folgende, weitere Voraussetzungen für den Umstellungsnachlass:

  • Vorverträge dürfen eine Versicherungssummen von max. 5 Mio. EUR haben
  • Vorverträge müssen auf 3 oder 5 Mio. EUR Versicherungssumme umgestellt werden
  • Umstellung auf Versicherungssummen 2 oder 10 Mio. EUR mit Umstellungsnachlass ist derzeit nicht möglich, diese können zum aktuell gültigen Tarif angeboten werden.

Sie können in der Betriebs- und Berufshaftplichtversicherung im FirmenKonzept maximal eine Betriebsart wählen. Handelt es sich um einen Mischbetrieb (zweite Betriebsart) können sie diesen nun seit 12/2017 über den Einzeltarifierungsbaustein Betriebs- und Berufshaftpflicht außerhalb FirmenKonzept bei Umsatz kleiner 750.000 EUR in AMIS rechnen. Dabei wird nur der höhere Mindestbeitrag der beiden Betriebsarten berücksichtigt (falls der Mindestbeitrag zum Tragen kommt). Die Tarifierung für Mischbetriebe ist somit gerechter und einfacher.

Mischbetriebe zählen als Zählstück (per Referenzvertrag/-antrag) für den Kombirabatt im FirmenKonzept (im Einzel-Produktbaustein Betriebs- und Berufshaftpflicht ist jedoch kein Kombirabatt möglich).

Die Angebotserstellung für einen neuen Filialbetriebsvertrag (mit mehreren Filialen), der außerhalb der FirmenKonzept-Grenzen liegt, erfolgt für Hauptbetrieb (inkl. aller Filialen) im Einzelbaustein Betriebs- und Berufshaftpflicht.

Texte für die strukturierte Notiz bei Tochterunternehmen im FirmenKonzept mit gleicher Betriebsart:

Mehrere Versicherungsnehmer
Die nachfolgend gennannten Firmen sind jeweils Versicherungsnehmer im Sinne des Vertrages, ausschließlich vertreten gegenüer dem Versicherer durch [Name des Versicherungsnehmer].

[Name des/r Tochterunternehmen(s)]
Text für das strukturierte Notizfeld bei Tochterunternehmen mit unterschiedlicher Betriebsart (nur möglich im Einzelbaustein – siehe Mischbetriebe)

Mehrere Versicherungsnehmer
Die nachfolgend genannten Firmen sind jeweils Versicherungsnehmer im Sinne des Vertrags, ausschließlich vertreten gegenüber dem Versicherer durch [Name Versicherungsnehmer].

[Name des/r Tochterunternehmen(s) mit Tätigkeitsfeld/angaben der zweiten Betriebsart]

Die detaillierte Personenerfassung gilt in Haftpflicht jedoch nicht, wenn andere Beitragsberechnungsgrundlagen auf Personenbasis vorliegen (also nicht in der KDV ausfüllbare).

Für die folgenden, fachlichen Konstellationen sind strukturierte Notizen  bei Haftpflicht in AMIS zulässig:

  • Vorläufige Deckung
    Angabe: Beginndatum der vorläufigen Deckung
    Hinweis: Um sicherzustellen, dass der Vertrag so abgerechnet wird, dass die vorläufige Deckung auch berechnet wird, wird ein Extra-Vertrag für die Dauer der vorläufigen Deckung angelegt und dann mit dem Folgevertrag verrechnet oder einzeln abgerechnet.
  • Kurzfristige Einschlüsse
    Angabe: abgesprochene, kurzfristige Einschlüsse sowie das Beginn- und Enddatum.
  • Sanierung
    Angabe: geforderte und umgesetzte Sanierungsmaßnahmen

Der SofortSchutz ist für Rechtsschutz sowohl im FirmenKonzept wie auch darüber hinaus im AMIS Geschäft möglich.
In Rechtsschutz werden beim SofortSchutz die gleichen Produkte beantragt, die beim externen Vorversicherer versichert waren. Als Rechtsschutz der gleichen Art werden alle Versicherungsverträge betrachtet, die jeweils in einer der folgenden Gruppen zusammengefasst sind (die Namensgebung beim Vorversicherer kann auch anders lauten, sofern inhaltlich das Gleiche gemeint ist):

1. Gruppe

Verkehrs-, Fahrzeug- und Fahrer-Rechtsschutz

2. Gruppe

Firmen- und Privat-Rechtsschutz-Kombination ohne Immobilien-Rechtsschutz

3. Gruppe

Firmen- [und Privat]-Rechtsschutz-Kombination mit Immobilien-Rechtsschutz

4. Gruppe

Firmen-Rechtsschutz bzw. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige

5. Gruppe

Landwirtschafts-Rechtsschutz

6. Gruppe

Vereins-Rechtsschutz

7. Gruppe

Immobilien-Rechtsschutz für selbstgenutzte Einheiten

8. Gruppe

Immobilien-Rechtsschutz für vermietete Einheiten

9. Gruppe

Privat-RS

Beispiele:

  • Beim Vorversicherer besteht noch ein Fahrzeug-Rechtsschutz (1. Gruppe), bei uns wird ein Verkehrs-Rechtsschutz Plus (1. Gruppe) abgeschlossen: Sofortschutz möglich.
  • Beim Vorversicherer besteht noch ein Verkehrs-Rechtsschutz (1. Gruppe), bei uns wird eine Firmen- und Privat-Rechtsschutz-Kombination mit/ohne Immobilien-Rechtsschutz (2. Gruppe) abgeschlossen: Sofortschutz nicht möglich.

Verkehrs-RS und Immobilien-RS zählen als ein Zählstück.

Für Rechtsschutz gelten folgende, weitere Voraussetzungen für den Umstellungsnachlass:

  • gleiche Vertragsart und Deckung, z.B. Plus auf Plus, oder gleiche Vertragsart und höhere Deckung, z.B. Plus auf Best.
  • Selbstbeteiligung gleich oder höher.
  • Mitarbeiteranzahl gleich oder geringer und
  • dieselbe Betriebsart wie bisher.

Bei Mischbetrieben in Rechtsschutz sind alle Mitarbeiter nach dem „schwierigeren“ Risiko für den gesamten Betrieb zu tarifieren. Unterstützung bei Fragen erhalten Sie durch den zuständigen Underwriter. Der Underwriter erfasst die zweite Betriebsart in der „Zusagen-Datenbank“ und teilt dem Vermittler die Zusagennummer mit. Die zweite Betriebsart wird durch den Sachbearbeiter in ABS entsprechend dokumentiert.

Bei Tochterunternehmen muss sich der Vermittler an UW wenden. UW erfasst nach Prüfung die Tochterunternehmen in der „Zusagen-Datenbank“ und vergibt die Zusagennummer an den Vermittler mit dem Hinweis auf die Rahmenbedingungen für Tochterunternehmen. Die Inhalte der Zusage bzgl. Tochterunternehmen werden durch den Sachbearbeiter in ABS entsprechend dokumentiert.

Für die folgenden fachlichen Konstellationen ist die strukturierte Notiz „Zusage“ bei Rechtsschutz in AMIS zulässig:

  • Mischbetrieb
  • Handelsvertreter-Rechtsschutz
  • Tochterunternehmen
  • Beibehalten
  • Mehrere Vermittler
  • Veränderte Risikoverhältnisse in einem aktuellen FirmenKonzept-Vertrag
  • GK4 Risiken
  • Altes Produkt Straf-RS – zum Erhalt des Umstellungsnachlasses im FirmenKonzept
  • HV-Genehmigungen von Sonderfällen
  • Landwirtschaftliche RS mit BSZ 0802 - zum Erhalt des Umstellungsnachlasses im FirmenKonzept

Beachten Sie, dass die Zusage „Handelsvertreter-Rechtsschutz“ in AMIS für Sie als Vermittler nur bei den beiden Betriebsarten „Allianz-Hauptvertreter“ und „Hauptberufliche Vertretung der Allianz Gruppe“ angezeigt wird.