Sonderfälle nach Branchen

Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über die Definitionen zu den häufigsten, Ihnen regelmäßig begegnenden Sonderfällen in den Branchen.

Die Erfassung der Mitarbeiter ist maschinell in AMIS hinterlegt. Hierfür müssen Sie die Anzahl der Mitarbeiter nach der jeweiligen Beschäftigungsart eingeben, wobei die Beschäftigungsarten wie folgt definiert sind:

Beschäftigungsart

Definition für Haftpflicht und Rechtsschutz

Inhaber / Geschäftsführer /
Vorstände

Geschäftsführende und zur Leitung und Vertretung einer Firma, eines Vereins, Verband, Organisationen o.ä. berechtigte Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Vollzeitbeschäftigte

Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit durch tarifvertragliche oder gesetzliche Regelungen als Vollzeitbeschäftigung definiert ist (ca. 35 bis 40 Stunden die Woche).

Teilzeitbeschäftigte

Beschäftigte, die keine vollen Arbeitstage bzw. nicht alle Tage in der Woche beschäftigt sind.

Geringfügig Beschäftigte

Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis mit einem Bruttoeinkommen von maximal 450 Euro oder eine Beschäftigung, die maximal zwei Monate oder 50 Tage pro Jahr ausgeübt wird und das Einkommen hieraus 5.400 Euro nicht übersteigt.

Auszubildende

Personen, die auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrags eine Berufsausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang absolvieren.

Saisonarbeiter

Personen, die Arbeiten verrichten, die zeitlich befristet zu einer bestimmten Zeit des Jahres anfallen (z.B. Ernte in agrarischen Wirtschaftszweigen, Tourismus etc.), um Arbeitsspitzen und/oder erhöhten Arbeitskräftebedarf auszugleichen.

Leiharbeiter

Personen, die für eine begrenzte Zeit im Betrieb arbeiten, ohne dass das Arbeitsverhältnis mit dem eigentlichen Arbeitgeber gelöst wird.

Sehen Sie auch Besonderheit in der Mitarbeitererfassung für die Haftpflichtversicherung hier.

Höherwertige Waren sind (en bloc):

  • Computer Hard- und Software, Peripheriegeräte sowie Zubehör
  • Elektronische Bauelemente, auch Solar- und Photovoltaikmodule
  • Elektronische Kommunikations- und Navigationsgeräte einschl. Zubehör
  • Elektronische Spielwaren einschl. Zubehör
  • Elektrowerkzeuge
  • Fotogeräte, Film- Videokameras einschl. Zubehör
  • Geräte der Unterhaltungselektronik einschl. Zubehör
  • Hochwertige Haushaltsgeräte (z.B. Kaffeevollautomaten) – Einzelwerte ab 1.000 EUR Einkaufspreis
  • Hochwertige Schreibutensilien – Einzelwerte ab 100 EUR Einkaufspreis
  • Modeschmuck
  • Optische Geräte, Brillen
  • Orientteppiche
  • Parfümerie-, Kosmetikartikel
  • Rauch-, Pelz-, Leder-, Alcantarawaren und –bekleidung; Bekleidung, Textilwaren
  • Reifen und Felgen, die verkauft oder eingelagert werden
  • Reiterbedarf (Leder + Textil)
  • Spirituosen
  • Sportartikel, Sportgeräte einschl. Zubehör
  • Tabakwaren und Raucherutensilien
  • Taschen-, Armbanduhren
  • Ton-, Bild- und Datenträger

Für höherwertige Waren gibt es in der ED-Versicherung eine Entschädigungsgrenze, und zwar 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR. Sofern diese nicht erhöht wird, sind die Risiken im FirmenKonzept versicherbar. Ist die Entschädigungsgrenze für den Kunden nicht ausreichend, kann diese gegen Beitragszuschlag erhöht werden. Dies ist jedoch nicht über den FirmenKonzept-Baustein möglich.

Bei SG3-Risiken handelt es sich um Risiken, die besondere Sicherungsmaßnahmen in der Einbruchdiebstahlversicherung erfordern. SG3-Risiken sind nicht über den FirmenKonzept-Baustein abschließbar.

Sehen Sie bitte hierzu auch Besondere Risiken: Sachversicherung SG3-Risiken. Dort finden Sie weitere Informationen zu Auswirkungen von SG3-Risiken im FirmenKonzept.

Versicherungsort ist das in der Police bezeichnete Versicherungsgrundstück.

Ein Umzug innerhalb des Versicherungsgrundstücks (z.B. Obergeschoss ins Erdgeschoss) ist kein Wechsel des Versicherungsortes.

Hingegen ist ein Umzug z.B. über die Straße (z.B. Hauptstraße 1 nach Hauptstraße 2) ein Versicherungsortwechsel, da sich das Versicherungsgrundstück ändert.

Hat ein Betrieb mehrere Betriebsstätten an unterschiedlichen räumlichen Standorten, so weist der Betrieb mehrere Versicherungsorte bzw. Versicherungsgrundstücke auf. Für mehr Informationen zum Umgang mit mehreren Versicherungsorten siehe:

Kunden, die im Ausland ihren Versicherungsort oder weitere Versicherungsorte haben, können im FirmenKonzept nicht versichert werden. Siehe hierzu auch Leitplanken / Voraussetzungen für das FirmenKonzept.

Weitere Informationen zum Auslandsgeschäft finden Sie hier.

Für wenige Betriebsarten ist aufgrund des Risikos eine Tarifierung des Straf-Rechtsschutzes in AMIS nicht möglich. Bzgl. der Vorgehensweise gehen Sie zu: