Grundsätzlich wird der Kombirabatt in AMIS-Tarifierungsbaustein FirmenKonzept automatisch vergeben.
Ist bereits im ersten Versicherungsjahr eine Branche nicht mehr versichert, wird der Kombirabatt
in der/den verbleibenden Branche/n entsprechend angepasst. In den Folgeversicherungsjahren wird nicht sanktioniert.
Gezählt wird auf Branchenebenen. Allerdings können Risiken, die vom Grunde in den Grenzen des FirmenKonzepts
liegen, aber aufgrund fachlicher Aussteuerung nicht ins Konzept fallen, als Zählstück
mitgezählt werden.
Bitte beachten Sie hierbei auch die Besonderheit in der Sachversicherung.
Der maximale Risikobonus
wird dem Risiko entsprechend maschinell in AMIS ermittelt. Er hängt von unterschiedlichen, risikorelevanten Faktoren (z.B. Region, Betriebsart, Versicherungssummen, Vorschäden, Gefahrenkombinationen, Selbstbehalte etc.) ab. Bei Veränderungen dieser Faktoren kann sich der maximal mögliche Risikobonus erhöhen oder reduzieren. Modifikationen können somit einen Einfluss auf den Gesamtpreis haben, daher wird empfohlen, den Risikobonus erst nach finaler Eingabe aller tarifierungsrelevanten Informationen zu vergeben.
Bei positiver Konstellation sind bis zu 20 % Risikobonus möglich, den Sie variabel vergeben können. Bei durchschnittlichen Risiken beträgt der maximale Risikobonus 10 %. Es gibt bestimmte Risiken, für die kein Risikobonus vergeben werden kann. Diese sind bereits quersubventioniert, um im Preis wettbewerbsfähig zu sein.
In Abhängigkeit des vorhandenen Budgets können Sie ausgewählten Kunden bei Bedarf einen zusätzlichen Preisvorteil im Neugeschäft gewähren. Der Konzeptrabatt findet keine Anwendung im Ersatzgeschäft.
Bitte prüfen Sie immer vor Vergabe, ob Ihr Konzeptrabattkonto noch ausreichend gedeckt ist bzw. Sie den zugestandenen Kredit nicht überschreiten. Die Höhe der Nachlassvergabe für den Konzeptrabatt richtet sich nach dem aktuellen Guthaben. Ist das Konto nicht gedeckt, kann der Antrag nicht policiert werden. Kontaktieren Sie in diesen Fällen Ihre Geschäftsstelle. Das Konzeptrabattkonto kann über folgenden Link aufgerufen werden:
Darüber hinaus können Sie Ihr Guthaben im AMIS im Reiter Antragsliste unter dem Punkt „Statistische Werte“ einsehen. Achten Sie auf eine aktuelle Datenversorgung, um sicherzustellen, dass die Werte konkret angezeigt werden.
Die Verteilung des Budgets erfolgt nach durch die ABV festgelegten Regeln und orientiert sich am Neugeschäftserfolg des Vorjahres. Das individuelle Konzeptrabatt-Budget errechnet sich aus der Position FirmenKonzept-Neugeschäft (nur Neubeitrag = Zugangsart 1) des vorangegangenen Kalenderjahres.
Grundlage sind hier die entsprechenden Zahlen aus dem FIV. Sie erhalten aus dieser Basis 3 % als neues Budget.
Neues Budget wird zur Mitte des aktuellen Jahres verteilt. Es erfolgt keine unterjährige Auffüllung. Unverbrauchtes Budget verfällt nicht, sondern wird übertragen. Falls sich das Konto im Kreditbereich befindet, wird dies im Folgejahr mit dem neuen Budget verrechnet (analog zu PrivatSchutz).
Bei einem Storno ab Beginn wird Ihnen der belastete Konzeptrabatt wieder gutgeschrieben.
Bitte lesen Sie zudem auch die Verbindliche Mitteilung zum Konzeptrabatt.
Voraussetzungen für den Umstellungsnachlass sind:
Funktionsweise in AMIS (siehe hierzu auch die Graphik unter Vertragsumstellung)
:
Zunächst wird der neue Beitrag inkl. Ihrer Vollmachten (Vergabe Risikobonus)
mit dem bisherigen Beitrag verglichen. Ist dieser gleich oder kleiner, ist kein Umstellungsnachlass nötig und wird nicht angeboten. In den anderen Fällen kann abhängig von der Vorvertragsrenta (inkl. Reserven) und vom bisherigen Beitrag ein Umstellungsnachlass vergeben werden.
Der Umstellungsnachlass beträgt bei Verträgen mit einer Vorvertragsrenta (inkl. Reserven) bis 50 % in Sach und Haft maximal 40 %, in RS maximal 20 %, bei einer Vorvertragsrenta (inkl. Reserven) über 50 % bis 100 % sind in allen drei Branchen maximal 20 % Umstellungsnachlass möglich.
Mit dem Umstellungsnachlass darf der bisherige Beitrag grundsätzlich nicht unterschritten werden, deshalb kann der maximale Nachlass auch geringer sein.
Der Umstellungsnachlass wird durch den Button „Umstellungsnachlass ermitteln“ angezeigt. Bei Verträgen mit älteren Tarifgenerationen (Sach vor 2012, Haft vor 2008, Rechtsschutz vor 2012) darf mit dem Umstellungsnachlass der bisherige Beitrag plus 10 % nicht unterschritten werden. Der Umstellungsnachlass wird in diesen Fällen auf den alten Beitrag plus 10 % maschinell angepasst.
Bei Verträgen mit einer Vorvertragsrenta (inkl. Reserven) über 50 % bis 100 % darf mit dem Umstellungsnachlass der bisherige Beitrag plus 20 % nicht unterschritten werden. Der Umstellungsnachlass wird in diesen Fällen auf den alten Beitrag plus 20 % maschinell angepasst.
Für Besonderheiten zum Umstellungsnachlass je Branche siehe hierzu:
Da im Sach-Inhalt Einzelbaustein der Kombinachlass nicht maschinell ermittelt wird, kann dieser über den Spezialistennachlass kompensiert werden.
Ist bereits im ersten Versicherungsjahr eine Branche nicht mehr versichert, wird der Spezialistennachlass in der/den verbleibenden Branche/n entsprechend angepasst.
Der Vermittler muss diesen mit dem BFG abstimmen und auf der Seite Entscheidung BFG/MB/UW/FB entsprechend dokumentieren.