Besondere Betriebsformen
Mischbetriebe
             Mischbetriebe
              
             sind im FirmenKonzept in den Branchen Sach, Haftpflicht und Rechtsschutz unterschiedlich zu behandeln.
							
Für Informationen, wie je Branche mit dem Thema Mischbetriebe umzugehen ist, klicken sie bitte jeweils hier:
        
        
          
            Franchise
              
            
						
        
        
      
    
  
     
      
      
            
Für einen Versicherungskunden, dessen Betrieb in die Vertriebsform  Franchise
              
              einzuordnen ist, können über FirmenKonzept innerhalb der geltenden  FirmenKonzept-Grenzen
              
             Angebote erstellt werden.
							
Dabei muss unterschieden werden, ob es sich hierbei um einen bereits bestehenden Franchise-Rahmenvertrag im Bestand handelt oder um einen neuen Franchise-Rahmenvertrag.
							
Neue Franchise-Rahmenverträge müssen mit Underwriting Spezial abgestimmt werden.
							
Soll ein Neuvertrag zu einem bestehenden Franchise-Rahmenvertrag (für einen weiteren Franchise-Nehmer) beantragt werden, ist dieser über das FirmenKonzept einzureichen. Der erforderliche Nachlass gemäß Rahmenvertrag ist über  Konzeptrabatt
              
             zu vergeben. Das hierfür benötigte Budget wird anschließend erstattet. Hierfür beauftragt der Innendienst über das Projektoffice FirmenKonzept die Rückbuchung.
							
Generell gilt, dass Neugeschäft und  Bestandsumstellung
              
             von Franchisebetrieben mit dem Innendienst besprochen werden müssen. Die Zustimmung erfolgt durch den Innendienst.
							
Bestandsvertrag: Soll ein Bestandsvertrag auf die Konditionen eines Franchise-Rahmenvertrags umgestellt werden (Inhaber gehört zukünftig zu den Franchise-Berechtigten), so muss dieser Vertrag ins FirmenKonzept umgestellt werden. Ist dies im Rahmen der  Umstellungslogik
              
             nicht möglich, wird der Antrag zunächst ohne Nachlass eingereicht. Über die  strukturierte Notiz
              
             ist auf den Franchise-Rahmenvertrag zu verweisen. Die Policierung erfolgt mit Verwendung von Konzeptrabatt. Dieser wird analog Neugeschäft anschließend erstattet.
							
Hintergrund:
Die erforderlichen Nachlässe, um die vereinbarten Konditionen der Franchise-Nehmer darstellen zu können, sollen nicht zu Lasten des Konzeptrabattbudgets  der Vermittler gehen. Der Vermittler fragt daher für eine Gutschrift des verbrauchten Konzeptrabatts im Innendienst an, welche über das FirmenKonzept-Projektteam eine entsprechende Umbuchung auf das Vertreterkonto veranlasst.
 
      
      Filialen
 
      
      
            
Damit der  Filialbetrieb
              
             über FirmenKonzept versichert werden kann, gelten für die Versicherungssumme bzw. den Umsatz in Summe (d.h. unter Berücksichtigung aller Filialunternehmen) die Grenze von maximal 750.000 EUR.
1 Filialbetrieb liegt in Summe innerhalb der FirmenKonzept-Grenzen
1.1 Neuvertrag: Wenn in Summe der Filialbetrieb < 750 TEUR VSU/Umsatz liegt, erfolgt die Tarifierung im FirmenKonzept. In der KDV sind alle Filialen in Summe zu erfassen (Umsatz, Mitarbeiter). Beachten Sie hierbei die zusätzliche Besonderheit für die Sachversicherung.
1.2 Ersatzvertrag: Die Umstellung auf FirmenKonzept erfolgt im Rahmen der Umstellungslogik.
2 Filialbetrieb liegt in Summe außerhalb der FirmenKonzept-Grenzen
2.1 Neuvertrag: Ein Vertrag für einen neuen Versicherungsnehmer (Betrieb mit mehreren Filialen) kann mit Underwriting Spezial besprochen werden und im Spezialsegment > 750 TEUR VSU/Umsatz neu angelegt werden. Beachten Sie hierbei die Besonderheiten für Sach und Haft. Neuvertrag: Ein Vertrag für einen neuen Versicherungsnehmer (Betrieb mit mehreren Filialen) kann mit Underwriting Spezial besprochen werden und im Spezialsegment > 750 TEUR VSU/Umsatz neu angelegt werden. Beachten Sie hierbei die Besonderheiten für Sach und Haft.
2.2 Bestandsvertrag: Policierung einer neuen Filiale innerhalb des bestehenden Filialbetriebsvertrages (des Kunden) erfolgt im Spezialsegment > 750 TEUR VSU/Umsatz – also außerhalb FirmenKonzept. Verwenden Sie hierfür die Einzel-Tarifierungsbausteine.
Tochterunternehmen
Für den Vertrieb besteht eine Nachweispflicht in Form einer Unterlage, aus der hervorgeht, dass es sich um ein echtes  Tochterunternehmen
              
              handelt. Dieser Nachweis (z.B. Handelsregisterauszüge, Unternehmensverträge, etc.) ist an Betrieb zu senden. Aufgrund der Begriffserläuterung sollte es sich im FirmenKonzept (wegen der Umsatz- bzw. Versicherungssummengrenzen) um Einzelfälle handeln. 
							
Voraussetzungen, damit ein Tochterunternehmen mit gleicher Betriebsart im FirmenKonzept versichert werden kann
							
						
 
      
      
            
						
- Mutter und Tochterunternehmen haben die gleiche Betriebsart
- Zur Mutter müssen alle beschäftigten Personen - aller Tochterunternehmen und der Mutter - erfasst werden
- Versicherungsnehmer ist die Muttergesellschaft
- Für die Tochter gelten die gleichen Regelungen wie für die Mutter (z.B. eine bzw. gemeinsame VSu, Sublimits, etc.)
- Nachweis ist zu erbringen
- Eingabe einer strukturierten Notiz / Zusage (nach Absprache mit dem Innendienst)
Beachten Sie auch die Besonderheiten - auch für die Eingabe im strukturierten Notizfeld - jeweils für  Sach,
               Rechtsschutz
              
              und  Haft.
              
             
							
							
Handelt es sich um Tochterunternehmen mit unterschiedlichen Betriebsarten, so sollten Sie im Normalfall zwei FirmenKonzepte rechnen, da der Kunde meist zwei Rechnungen und auch zwei getrennte Versicherungen haben möchte. 
							
Falls Sie Mutter- und Tochterunternehmen in einem Vertrag versichern möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
							
							
						
 
      
      
            
						
- In Haft Tarifierung über Einzelbaustein Haftpflicht oder AFP
- Alle Versicherungsorte/-grundstücke in Sach und Rechtsschutz erfassenAlle Versicherungsorte/-grundstücke in Sach und Rechtsschutz erfassen
- Nachweis ist beizufügen
- Eingabe einer strukturierten Notiz / Zusage (nach Absprache mit dem Innendienst) (vgl. hierzu auch) Eingabe einer strukturierten Notiz / Zusage (nach Absprache mit dem Innendienst) (vgl. hierzu auch)
Wenden Sie sich in weiteren Fällen bitte an Ihren BFG / Spezialisten, bei Rechtsschutzfragen bitte an das Unterwriting.
