Besondere Betriebsformen

In diesem Kapitel finden Sie, wie Sie mit besonderen Betriebsformen wie Mischbetriebe, Franchise, Filialen und Tochterunternehmen im FirmenKonzept umgehen müssen.

Mischbetriebe sind im FirmenKonzept in den Branchen Sach, Haftpflicht und Rechtsschutz unterschiedlich zu behandeln.

Für Informationen, wie je Branche mit dem Thema Mischbetriebe umzugehen ist, klicken sie bitte jeweils hier:

Für eine Großansicht bitte auf die Lupe oder das Bild klicken


Für einen Versicherungskunden, dessen Betrieb in die Vertriebsform Franchise  einzuordnen ist, können über FirmenKonzept innerhalb der geltenden FirmenKonzept-Grenzen Angebote erstellt werden.

Dabei muss unterschieden werden, ob es sich hierbei um einen bereits bestehenden Franchise-Rahmenvertrag im Bestand handelt oder um einen neuen Franchise-Rahmenvertrag.

Neue Franchise-Rahmenverträge müssen mit Underwriting Spezial abgestimmt werden.

Soll ein Neuvertrag zu einem bestehenden Franchise-Rahmenvertrag (für einen weiteren Franchise-Nehmer) beantragt werden, ist dieser über das FirmenKonzept einzureichen. Der erforderliche Nachlass gemäß Rahmenvertrag ist über Konzeptrabatt zu vergeben. Das hierfür benötigte Budget wird anschließend erstattet. Hierfür beauftragt der Innendienst über das Projektoffice FirmenKonzept die Rückbuchung.

Generell gilt, dass Neugeschäft und Bestandsumstellung von Franchisebetrieben mit dem Innendienst besprochen werden müssen. Die Zustimmung erfolgt durch den Innendienst.

Bestandsvertrag: Soll ein Bestandsvertrag auf die Konditionen eines Franchise-Rahmenvertrags umgestellt werden (Inhaber gehört zukünftig zu den Franchise-Berechtigten), so muss dieser Vertrag ins FirmenKonzept umgestellt werden. Ist dies im Rahmen der Umstellungslogik nicht möglich, wird der Antrag zunächst ohne Nachlass eingereicht. Über die strukturierte Notiz ist auf den Franchise-Rahmenvertrag zu verweisen. Die Policierung erfolgt mit Verwendung von Konzeptrabatt. Dieser wird analog Neugeschäft anschließend erstattet.

Hintergrund:
Die erforderlichen Nachlässe, um die vereinbarten Konditionen der Franchise-Nehmer darstellen zu können, sollen nicht zu Lasten des Konzeptrabattbudgets  der Vermittler gehen. Der Vermittler fragt daher für eine Gutschrift des verbrauchten Konzeptrabatts im Innendienst an, welche über das FirmenKonzept-Projektteam eine entsprechende Umbuchung auf das Vertreterkonto veranlasst.

Für eine Großansicht bitte auf die Lupe oder das Bild klicken


Informationen zum strukturierten Feld Rahmenvereinbarungen finden Sie hier.

Für eine Großansicht bitte auf die Lupe oder das Bild klicken


Damit der Filialbetrieb über FirmenKonzept versichert werden kann, gelten für die Versicherungssumme bzw. den Umsatz in Summe (d.h. unter Berücksichtigung aller Filialunternehmen) die Grenze von maximal 750.000 EUR.

1  Filialbetrieb liegt in Summe innerhalb der FirmenKonzept-Grenzen

1.1  Neuvertrag: Wenn in Summe der Filialbetrieb < 750 TEUR VSU/Umsatz liegt, erfolgt die Tarifierung im FirmenKonzept. In der KDV sind alle Filialen in Summe zu erfassen (Umsatz, Mitarbeiter). Beachten Sie hierbei die zusätzliche Besonderheit für die Sachversicherung.

1.2  Ersatzvertrag: Die Umstellung auf FirmenKonzept erfolgt im Rahmen der Umstellungslogik.

2  Filialbetrieb liegt in Summe außerhalb der FirmenKonzept-Grenzen

2.1  Neuvertrag: Ein Vertrag für einen neuen Versicherungsnehmer (Betrieb mit mehreren Filialen) kann mit Underwriting Spezial besprochen werden und im Spezialsegment > 750 TEUR VSU/Umsatz neu angelegt werden. Beachten Sie hierbei die Besonderheiten für Sach und Haft. Neuvertrag: Ein Vertrag für einen neuen Versicherungsnehmer (Betrieb mit mehreren Filialen) kann mit Underwriting Spezial besprochen werden und im Spezialsegment > 750 TEUR VSU/Umsatz neu angelegt werden. Beachten Sie hierbei die Besonderheiten für Sach und Haft.

2.2  Bestandsvertrag: Policierung einer neuen Filiale innerhalb des bestehenden Filialbetriebsvertrages (des Kunden) erfolgt im Spezialsegment > 750 TEUR VSU/Umsatz – also außerhalb FirmenKonzept. Verwenden Sie hierfür die Einzel-Tarifierungsbausteine.

Für den Vertrieb besteht eine Nachweispflicht in Form einer Unterlage, aus der hervorgeht, dass es sich um ein echtes Tochterunternehmen  handelt. Dieser Nachweis (z.B. Handelsregisterauszüge, Unternehmensverträge, etc.) ist an Betrieb zu senden. Aufgrund der Begriffserläuterung sollte es sich im FirmenKonzept (wegen der Umsatz- bzw. Versicherungssummengrenzen) um Einzelfälle handeln.

Voraussetzungen, damit ein Tochterunternehmen mit gleicher Betriebsart im FirmenKonzept versichert werden kann

Für eine Großansicht bitte auf die Lupe oder das Bild klicken


  1. Mutter und Tochterunternehmen haben die gleiche Betriebsart
  2. Zur Mutter müssen alle beschäftigten Personen - aller Tochterunternehmen und der Mutter - erfasst werden
  3. Versicherungsnehmer ist die Muttergesellschaft
  4. Für die Tochter gelten die gleichen Regelungen wie für die Mutter (z.B. eine bzw. gemeinsame VSu, Sublimits, etc.)
  5. Nachweis ist zu erbringen
  6. Eingabe einer strukturierten Notiz  / Zusage (nach Absprache mit dem Innendienst)

Beachten Sie auch die Besonderheiten - auch für die Eingabe im strukturierten Notizfeld - jeweils für Sach,   Rechtsschutz  und Haft.

Handelt es sich um Tochterunternehmen mit unterschiedlichen Betriebsarten, so sollten Sie im Normalfall zwei FirmenKonzepte rechnen, da der Kunde meist zwei Rechnungen und auch zwei getrennte Versicherungen haben möchte.

Falls Sie Mutter- und Tochterunternehmen in einem Vertrag versichern möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:


Für eine Großansicht bitte auf die Lupe oder das Bild klicken


  1. In Haft Tarifierung über Einzelbaustein Haftpflicht oder AFP
  2. Alle Versicherungsorte/-grundstücke in Sach  und Rechtsschutz erfassenAlle Versicherungsorte/-grundstücke in Sach  und Rechtsschutz erfassen
  3. Nachweis ist beizufügen
  4. Eingabe einer strukturierten Notiz  / Zusage (nach Absprache mit dem Innendienst) (vgl. hierzu auch) Eingabe einer strukturierten Notiz  / Zusage (nach Absprache mit dem Innendienst) (vgl. hierzu auch)

Wenden Sie sich in weiteren Fällen bitte an Ihren BFG / Spezialisten, bei Rechtsschutzfragen bitte an das Unterwriting.