Informationen zur Beitragsanpassung
Die ab 01.01.2025 gültigen Beiträge finden Sie hier:
FAR-Lauf (FAR/24) zum 01.11.2024
Zum 01.11.2024 werden auch dieses Jahr nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) angesammelte Zinsüberschüsse an die älteren Versicherten vergeben. Zudem wird ein Rabatt in den Zahntarifen vergeben.
Details finden Sie nachfolgend in der Information zum FAR-Lauf.
Informationen zur Beitragsanpassung
Zum 01.07.2024 verändern sich die Beiträge im Standardtarif aufgrund veränderter Leistungsausgaben. Von dieser Beitragsanpassung sind etwa 9.000 Versicherte betroffen. Die Beiträge im Basistarif sind stabil.
Kundenanschreiben zur Beitragsanpassung (Musterbriefe)
Nachfolgend finden Sie Muster der Kundenanschreiben:
Nachfolgend finden Sie die Muster der Kundenanschreiben:
Niederstufungsvorschläge
Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, erhalten mit einer Beitragserhöhung Niederstufungsvorschläge. Diese können umfassen:
- günstigere Tarife mit gleichen Leistungsbereichen (Hauptvorschlag),
- neuzugangsstärksten Tarif mit Beitragsersparnis (VVG-Vorschlag),
- Standardtarif und
- Basistarif.
Insgesamt werden im Rahmen der Niederstufungsvorschläge bis zu fünf Tarife dargestellt.
Alle Vorschläge werden als separates Dokument im Korrespondenzverlauf in ABS gespeichert.
Bei der Ermittlung der Niederstufungsvorschläge ist das Vorgehen wie folgt:
- Bei allen Vorschlägen werden bereits bestehende Risikozuschläge umgerechnet.
- Ergeben sich für den Vorschlag Mehrleistungen gegenüber der aktuellen Absicherung, enthält die Tabelle einen Hinweis auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Das ist vor allem bei VVG-Vorschlägen möglich. Bei endgültiger Umstellung des Vertrages kann aufgrund der erneuten Gesundheitsprüfung ein Risikozuschlag erhoben werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit der Vorschläge werden für die aktuell abgeschlossenen Tarife und jede vorgeschlagene Tarifkombination die wesentlichen Leistungsmerkmale angedruckt. Diesbezüglich ist ein zusätzlicher Hinweis „Verkürzte Darstellung“ am Ende der tabellarischen Übersicht der Niederstufungsvorschläge enthalten.
Individuelle Vereinbarungen (z.B. Leistungsausschlüsse) sowie Leistungen aus Zusatz- und Ergänzungstarifen sind bei den Leistungsmerkmalen nicht berücksichtigt.
Eine Ausnahme stellen die Beamtentarife dar: bei dazugehörigen Vorschlägen werden keine Leistungsmerkmale angedruckt.
Ermittlung der Hauptvorschläge
Hauptvorschläge werden gemäß folgender systematischer Reihenfolge ermittelt:
1. Erhöhung der ambulanten Selbstbeteiligung bzw. Erhöhung auf die nächste Selbstbeteiligungsstufe bei Kompakttarifen
2. Reduktion der Zahnleistungen
3. Reduktion der Krankenhausleistungen
4. Wechsel in eine günstigere Tarifserie
5. Erweiterung der Hauptvorschläge um Wechselmöglichkeiten mit Risikoprüfung
Ein Hauptvorschlag wird nur dann angedruckt, wenn er zu einer Beitragsreduzierung führt.
Ermittlung von VVG-Vorschlägen
Die neuzugangsstärksten Tarife werden jedes Jahr anhand der Daten des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres neu ermittelt. Der VVG-Vorschlag1 wird nur dann angedruckt, wenn dieser Vorschlag zu einer Beitragsreduzierung führt.
1 gemäß § 6 Absatz 2 Sätze 2 und 4 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoVO)
Standardtarif und Basistarif
Versicherte in Tarifen ohne Übertragungswert
Kunden ab Alter 55, die in Tarifen ohne Übertragungswert versichert sind, erhalten sowohl einen Vorschlag für den Wechsel in den Standardtarif als auch einen Vorschlag für den Wechsel in den Basistarif.
Versicherte in Bisex- und Unisex-Tarifen mit Übertragungswert
Kunden ab Alter 55, die in Bisex- und Unisex-Tarifen mit Übertragungswert versichert sind, erhalten nur einen Vorschlag auf Wechsel in den Basistarif (Bi- oder Unisex).
Mehrleistungen und Minderleistungen
Bei einem Tarifwechsel mit Mehrleistungen ist eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen erforderlich. Daher ist die Aufnahme eines Antrags mit Gesundheitsangaben erforderlich. Bei einem Tarifwechsel mit Minderleistungen (Niederstufung) werden keine Gesundheitsangaben benötigt. Auf dem ABS-Vorschlag wird ein Unterschriftenfeld für die Unterschrift des Versicherungsnehmers angedruckt, auf dem er direkt unterschreiben kann. Bei einem Tarifwechsel mit Minderleistungen ist ein Telefonverkauf ebenfalls möglich.
Erstellung von Tarifwechselvorschlägen durch den Vermittler
Wendet sich ein Kunde mit dem Wunsch nach einem Tarifwechsel an seinen Vermittler, kann dieser den Vorschlag zur Änderung des Vertrags über Bestandsbearbeitung Online (BBO) erstellen. Zur Unterstützung bei der Erstellung kann der Vermittler auf die jeweils zuständige DSE-Einheit zurückgreifen. In den Fällen, in welchen eine Angebotserstellung mit BBO nicht möglich ist, kann der Vermittler den Kundenservice kontaktieren. Es werden bis zu drei Vorschläge erstellt.
Erstellung von Tarifwechselvorschlägen durch den Kundenservice
Wendet sich ein Kunde mit dem Wunsch nach einem Tarifwechsel an den Kundenservice, wird ein Bestandsvorschlag erstellt. Diesen Bestandsvorschlag erhält in der Regel der Vermittler, damit er den Kunden bedarfsgerecht beraten kann und – sofern der Kunde dies wünscht – den Antrag auf einen Tarifwechsel stellen kann. Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin und im Direktgeschäft erhält der Kunde den Bestandsvorschlag direkt. Der zuständige Vermittler bekommt den Vorschlag über ElPoKo zur Information, es sei denn, der Kunde wünscht dies nicht.
Vergütung der BAK
Da es sich bei einer Beitragsanpassung um keine vertriebliche Leistung handelt, begründet sie grundsätzlich keinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.
Die Anpassungsläufe werden somit nicht vergütet. Ausgenommen von dieser Regelung sind vergütungsrelevante Vertragsumstellungen und Neu-Policierungen mit einer neuen AK-Nummer, deren Wirksamkeitstermin mit dem der Beitragsanpassung übereinstimmen. In solchen Fällen wird die Beitragsanpassung bei der Vergütungsberechnung berücksichtigt.
Bei vorabgewerteten Neu-Policierungen mit einer neuen AK-Nummer wird bei der tatsächlichen ABS-Policierung immer auf Basis des zum beantragten Versicherungsbeginns wirksamen und im System hinterlegten Beitrags für die aktiven Tarife vergütet. Im Bedarfsfall werden aus der Vorabwertung bezahlte Abschlussvergütungen belastet und anschließend neu berechnet. Bei einer Beitragsminderung gegenüber dem Beitrag aus dem vorabgewerteten Antrag wird bei der Neuberechnung entsprechend weniger, bei einer Beitragserhöhung entsprechend mehr Abschlussvergütung bezahlt. Das gilt nur dann, wenn der beantragte Versicherungsbeginn mit dem Termin der Beitragsanpassung übereinstimmt.
Bei der Berechnung des Bestandspflegegeldes ist grundsätzlich der Zahlbeitrag des aktiven Tarifes maßgeblich. Dieser berücksichtigt auch Veränderungen aus einem Anpassungslauf.