Produkt
Als Beamtin und Beamter auf Widerruf (Beamtenanwärterin und Beamtenanwärter) und später nach der Verbeamtung auf Lebenszeit übernimmt der Dienstherr mit der Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Mit einer Absicherung der Allianz gleichen Ihre Kundinnen und Kunden die bestehende Lücke aus – und sind als Privatversicherte bestens versorgt.
 
  • Der passgenaue Anwärtertarif für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
  • Die leistungsstarke Absicherung für Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit – mit attraktiven Ergänzungstarifen und Zusatzbausteinen individuell gestaltbar
  • Die Beitragsrückerstattung – bis zu 50 % der Beiträge zurück

In bestimmten Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte Heilfürsorge.

Vorteile
Wir sind nicht nur Rechnungserstatter – sondern auch mit vielen kostenlosen Gesundheitsservices für unsere Kundinnen und Kunden da. Mehr zu diesen und weiteren Gesundheitsservices finden Sie auf allianz.de/gesundheitswelt
Details

im Rahmen der versicherten Leistungen.

 

 

 

Im Fall einer  Heilfürsorge   sind die Absicherungsmöglichkeiten abweichend.

  • Noch größeres Potential!
  • Beihilfeberechtigte nach den Beihilfevorschriften des Bundes und aller Bundesländer können angesprochen werden.
  • Es sind Tarife in allen relevanten Erstattungssätzen verfügbar:

 

  • Beihilfe Ambulant 50 % mit Selbstbeteiligung (BHA51SB).
  • Beihilfe Ambulant 50 % mit Selbstbeteiligung (BHA50SB),
  • Beihilfe Ambulant 45 % mit Selbstbeteiligung (BHA45SB),
  • Beihilfe Ambulant 40 % mit Selbstbeteiligung (BHA40SB),
  • Beihilfe Ambulant 35 % mit Selbstbeteiligung (BHA35SB),
  • Beihilfe Ambulant 30 % mit Selbstbeteiligung (BHA30SB).
Wissenswertes

Die besonders attraktive Rückerstattung für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter!

  • 50 % Gutschrift vom Jahresbeitrag bei Leistungsfreiheit
  • Auszahlung bei Wechsel in die Vollversicherung der APKV

Für Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit ist die Beitragsrückerstattung der APKV erstklassig!

  • Die Beitragsrückerstattung erhöht sich, wenn Ihr Kundinnen und Kunden mehrere Jahre in Folge keine Rechnungen einreicht.
  • Ab dem 4. Jahr zahlen sie effektiv nur die Hälfte ihres Beitrages.
  • Für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre gibt es bereits ab dem ersten Jahr 50 % des Beitrags zurück.
  • Um bei Wegfall der Beihilfeberechtigung weiterhin privat krankenversichert zu bleiben, kann ein Wechsel in die Beamtenanwärter-„D-Tarife“ erfolgen. Dadurch ist eine vorübergehende Erhöhung des Leistungsumfangs auf 100 % sichergestellt.
  • Das kann beispielweise bei angehenden Lehrerinnen und Lehrern der Fall sein, die nach ihrem Referendariat auf ihre Planstelle und die Ernennung zur Beamtin und Beamten auf Probe warten.
Die durchschnittliche Beitragsentwicklung in den letzten Jahren ist sogar rückläufig:
Die Beiträge für 2022 gelten seit 01.09.2021.
Die Beiträge für 2022 gelten seit 01.09.2021.
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