Die Krankenversicherung für das Ausland (RKEXPx) bietet Ihren Kunden einen umfassenden Auslandskrankenschutz für Auslandsaufenthalte von ein bis fünf Jahren. Damit sie bei einem plötzlichen Unfall oder einer Erkrankung bestens abgesichert sind.
Die Krankenversicherung Ausland gibt es in zwei Tarifvarianten: zum einen die Krankenversicherung Ausland mit weltweitem Versicherungsschutz einschließlich USA (RKEXPU), zum anderen die günstigere Variante mit weltweitem Versicherungsschutz ohne USA (RKEXPS).
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RKEXPS/U |
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Reisedauer
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1 bis 5 Jahre (max. 10 Jahre)
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Versicherbar für ...
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Einzelpersonen
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Altersvorgabe
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bis 64 Jahre
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Selbstbeteiligung
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keine
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Gesundheitsprüfung
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vollständige medizinische Risikoprüfung
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Kernleistungen |
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Ambulante Heilbehandlung
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100 %
(auch bei Schwangerschaft und Entbindung, Vorsorgeuntersuchungen nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen, anerkannte alternativmedizinische Verfahren und ambulante Psychotherapie, max. 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr) |
Stationäre Heilbehandlung
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100 %
(auch bei Schwangerschaft und Entbindung) |
Zahnärztliche Behandlung
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100 % für medizinisch notwendige Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Inlays (Die Kosten für Zahnbehandlung werden bis max. 1.000 Euro, für Zahnprophylaxe bis max. 50 Euro pro Versicherungsjahr erstattet)
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Zahnersatz
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75 % für Zahnersatz (Kronen, Teilkronen, Brücken und Prothesen) und Kieferorthopädie (für Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; bei Unfall oder schwerer Erkrankung entfällt die Altersbegrenzung).
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Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
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100 % für Arznei- und Verbandmittel;
100 % für Heilmittel (Einschränkungen); 100 % für Hilfsmittel ohne Sehhilfen (Hilfsmittel gemäß Aufzählung und bei Nichtaufgezählten maximal bis zum Bruttoverkaufspreis von 250 Euro); 100 % für Sehhilfen (max. 100 Euro/24 Mon.) |
Krankenrücktransport
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100 % (wenn medizinisch notwendig)
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Überführung oder Bestattung bei Tod
im Ausland |
100 % aller unmittelbaren Aufwendungen
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Versicherungsschutz bei vorübergehendem Deutschlandaufenthalt
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in tariflichem Umfang, bis max. 3 Monate
(bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), insbes. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie wahl- und belegärztliche Behandlung bei stationärer Heilbehandlung, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ) |