Arbeitnehmer-Infoportal
Informationen zum Arbeitnehmer-Infoportal
o den Arbeitgeber unterstützen, die betriebliche Altersversorgung in seinem Unternehmen bekannt zu machen
o den Arbeitnehmer digital ansprechen und Informationen zur bAV zur Verfügung stellen, die er einfach und überall per Smartphone, Tablet oder Desktop abrufen kann.
Zielgruppe Arbeitnehmer-Infoportal:
Alle Arbeitnehmer einer Firma, die über die betriebliche Altersversorgung informiert werden sollen: Entweder bei einer bestehenden Versorgung mit eingerichtetem Gruppenvertrag oder auch bereits im Rahmen einer Anbahnung.
Das Arbeitnehmer-Infoportal kann auch unabhängig vom FirmenOnline - Arbeitgeber-Portal eingesetzt werden.
Ihr Vorteil:
In nur wenigen Minuten können Sie über den Konfigurator ein Arbeitnehmer-Infoportal erstellen, individuell auf Ihren Firmenkunden zugeschnitten.
Das Arbeitnehmer-Infoportal können Sie über den Konfigurator selbst gestalten und auf jede Firma individuell abstimmen.
Hier finden Sie den Link zum Konfigurator.
Dabei haben Sie folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
- Aufnahme Firmenname und Firmenlogo.
- Angabe von bis zu zwei Beratern im Portal, mit Profilbild und persönlichen Kontaktdaten.
- Einbindung eines Terminierungstools zur Kontaktaufnahme.
- Einbindung des Betriebsrenten-Rechners, der individuell vorbelegt werden kann (die Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge im Portal sind dann entsprechend darauf abgestimmt --> dynamischer Content).
- Individuelle Beschreibung der jeweiligen Betriebsrente im Unternehmen z. B. durch individuellen AG-Zuschuss, Vermögenswirksame Leistungen etc., in Abhängigkeit der Anagben zum bAV-Rechner.
- Einbindung verschiedener Beratungstools.
- Erklärvideo zur betrieblichen Altersvorsorge, das durch ein anderes Video ausgetauscht werden kann, z. B. auch ein firmenindividuelles Video mit Ansprache des Geschäftsführers an alle Mitarbeiter (Voraussetzung: Es handelt sich um ein youtube-Video).
- Einbindung eigener oder firmenindividueller Dokumente.
- Einbindung freier weblinks. (Vorteilhaft beim Einbau von zugelassenen Dokumenten aus dem Downloadcenter. Damit müssen Sie nicht selbst die Aktualität der Dokumente überprüfen).
- Vorgegebene Standardtexte, die individuell für jeden Firmenkunden angepasst werden können (damit können Sie z. B. auch fremdsprachige Texte eingeben).
Einstiegseite in den Konfigurator
Mit dem Ersteinstieg in den Konfigurator müssen zunächst die Nutzungsbedingungen bestätigt werden, bevor ein erstes Arbeitnehmer-Infoportal angelegt werden kann.
Die Makler können über den Ersteinstieg in den Konfigurator außerdem Ihr Makler-Logo hochladen.
Über den Betriebsrentenrechner im Arbeitnehmer-Infoportal hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Direktversicherungs-Angebote online zu berechnen und verschiedene Möglichkeiten auszuprobieren. Beispielsweise kann er ein anderes Endalter oder andere Beiträge vorgeben und bekommt so eine erste Indikation.
Eine persönliche Beratung oder auch die Mitteilung des Abschlusswunsches ist durch die einfache Kontaktaufnahme zum Vermittler, per E-Mail oder auch telefonisch möglich.
Einrichtung über den Konfigurator
Der Betriebsrentenrechner wird über den Konfigurator eingerichtet.
In Anlehnung an eine bestehende Versorgung im Unternehmen können Sie eines oder mehrere Vorsorgekonzepte aus den nachfolgenden auswählen:
- Perspektive,
- KomfortDynamik,
- IndexSelect und
- InvestFlex.
Dabei stehen jeweils folgende alternative Ausprägungen zur Verfügung:
- Tarifbereich: Standardtarif (G), soweit über das Vorsorgekonzept zulässig, oder Sondertarif (U)
- Beitragsbefreiung: Ja oder nein. Bei Auswahl der Beitragsbefreiung wird listenmäßige Anmeldung unterstellt und Sondertarif mit Tarifbereich F vorbelegt.
Außerdem können Vermögenswirksame Leistungen vorgegeben und ein Arbeitgeber-Zuschuss eingebaut werden, entweder als pauschale Pflichtweitergabe oder als freiwilliger Arbeitgeberzuschuss: In Form eines nominalen Betrags oder eines Prozentsatzes, oder auch kombiniert.
Der Betriebsrentenrechner im Arbeitnehmer-Infoportal rechnet im Standard immer mit dem Vorsorgekonzept KomfortDynamik (soweit dieses auch ausgewählt wurde).
Stehen mehrere Vorsorgekonzepte zur Auswahl und im Konfigurator soll nicht die Komfortdynamik vorbelegt sein, kann über die "Schaltfläche Vorbelegung im bAV-Rechner" ein anderes Vorsorgekonzept gewählt werden.
Als Auswahloptionen werden die Vorsorgekonzepte angezeigt, die im Vorfeld angeklickt wurden.
Der Arbeitnehmer kann im Arbeitnehmer-Infoportal über die Schaltfläche "Berechnung verfeinern" zwischen den Vorsorgekonzepten wechseln und sich alternative Berechnungsergebnisse einholen.
In der Portalübersicht werden alle erstellten Portale aufgeführt.
Für die bestehenden Arbeitnehmer-Infoportale haben Sie folgende Funktionen:
Arbeitnehmer-Infoportal bearbeiten
Änderungen oder Korrekturen im bereits angelegten Portal können über das Bearbeitungs-Icon umgesetzt werden.
Arbeitnehmer-Infoportal duplizieren
Das Duplizieren eines Portals hat zur Folge, dass dieses mit allen dort getätigten Inhalten ‚dupliziert‘ wird und auch unter gleichem Namen, mit der Ergänzung "Duplikat" abgelegt wird.
Änderungen, zum Beispiel ein neuer Name für das Portal und erforderliche Anpassungen für einen weiteren Firmenkunden, können dann über das Bearbeitungs-Icon vorgenommen werden.
Weiterleiten des Arbeitnehmer-Infoportals
Bevor das finale Arbeitnehmer-Infoportal dem Arbeitgeber zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden darf, muss dieser sein Einverständnis erteilen. Aus diesem Grund ist das Icon zum Weiterleiten des Arbeitnehmer-Infoportals inaktiv, bis über den Button "Zustimmung liegt vor" das Einverständnis bestätigt wurde.
Siehe dazu auch die folgenden Rubriken
- "Sicherheit und Zustimmung des Arbeitgebers" und
- "Weiterleiten des Arbeitnehmer-Infoportals an den Arbeitgeber".
Löschen des Arbeitnehmer-Infoportals
Wird das Arbeitnehmer-Infoportal nicht mehr benötigt, kann dieses durch das Papierkorb-Icon gelöscht werden.
Vorschau des Arbeitnehmer-Infoportals
Zur Überprüfung der inhaltlichen und optischen Darstellung des Arbeitnehmer-Infoportals.
Online / Offline stellen
Über die Schaltfläche am Ende der Zeile kann das Arbeitnehmer-Infoportal
- online gestellt werden (grüne Schaltfläche: das Arbeitnehmer-Infoportals ist im Internet erreichbar)
- online gestellt werden (rote Schaltfläche: das Arbeitnehmer-Infoportal ist nicht über das Internet erreichbar)
Sicherheit
Im Arbeitnehmer-Infoportal werden keine persönlichen Daten vorgehalten oder gespeichert. Der Arbeitnehmer kann sich im Portal anonym bewegen. Aus diesem Grund ist auch ein persönlicher Login des Arbeitnehmers nicht erforderlich.
Zustimmung des Arbeitgebers
Benötigt wird jedoch die die Zustimmung des Arbeitgebers zur Veröffentlichung des Arbeitnehmer-Infoportals. Zum Schutz des Arbeitnehmer-Infoportals ist durch den Vermittler bis zum Eingang dieser Zustimmung ein verpflichtendes Passwort zu vergeben. Hierbei handelt sich um ein allgemeines Passwort für den Login ins Arbeitnehmer-Infoportal, das für alle Nutzer gleich ist. Das Passwort wird über den Konfigurator vorgegeben und kann nach Erhalt der Zustimmung wieder entfernt werden, wenn der Arbeitgeber keinen Passwortschutz möchte.
Mailvorlage
Für die Einholung der Zustimmung des Arbeitgebers können Sie die Mailvorlage nutzen, die nach Erstellung eines Arbeitnehmer-Infoportals in der Portalübersicht über die Schaltfläche "Zustimmung einholen" aufgerufen werden kann.
Über die Schaltfläche "Zustimmung liegt vor" bestätigen Sie die Vorlage der Zustimmung. Erst dann kann der Passwortschutz wieder entfernt werden.
In der Portalübersicht des Konfigurators können Sie über das Icon mit dem Briefsymbol das Arbeitnehmer-Infoportal an den Arbeitgeber weiterleiten.
Sie erhalten darüber
- die Zugangsdaten zum Portal, also den Link und ggf. das Passwort,
- eine E-Mailvorlage für die Kommunikation an den Arbeitgeber,
- eine E-Mailvorlage für den Arbeitgeber zur Mitarbeiterinformation und
- ein Teaser-Bild für den Arbeitgeber zur Einbindung ins Firmenintranet
- Das Arbeitnehmer-Infoportal kann ins Firmenintranet eingebunden werden.
- Die Zugangsdaten zum Arbeitnehmer-Infoportal können per Mail an die Arbeitnehmer verteilt werden.
- Das Arbeitnehmer-Infoportal kann im Rahmen der Online-Beratung eingesetzt werden.
Wer kann ein AN-Infoportal konfigurieren bzw. einrichten?
Die Einrichtung des AN-Infoportals erfolgt durch den Vermittler oder den betreuenden Spezialisten für die Firma.
Im AN-Infoportal hat der Arbeitnehmer diverse Auswahlmöglichkeiten, wie z. B. verschiedene Vorsorgekonzepte. Ist das AN-Infoportal diesbezüglich nicht zu umfangreich?
Die Auswahlmöglichkeiten hat lediglich der Vermittler. Er entscheidet bei der Konfiguration des AN-Infoportals, was er anbieten will. Wenn gewünscht, besteht auch die Möglichkeit, z. B. nur ein Vorsorgekonzept anzubieten.
Welche Vorsorgekonzepte stehen im AN-Infoportal zur Verfügung?
Das ist abhängig davon welche Vorsorgekonzepte der Vermittler über den Konfigurator auswählt.
Unsere Betriebsrente im Detail: Dort werden alle im Konfigurator ausgewählten Vorsorgekonzepte beschrieben.
Information zur Altersvorsorge: Dort werden alle im Konfigurator ausgewählten Vorsorgekonzepte beschrieben.
bAV-Schnellrechner: Der bAV-Schnellrechner kann ein Vorsorgekonzept rechnen. Welches im Standard voreingestellt sein soll, kann über den Konfigurator gewählt werden. Im AN-Infoportal kann der Arbeitnehmer über Berechnung verfeinern die anderen Vorsorgekonzepte auswählen.
Kann man verschiedene Beiträge oder Vorsorgekonzepte als Vergleich nebeneinander stellen?
Nein.
Können andere Bilder ausgewählt werden?
Aktuell noch nicht.
Wer prüft eigene Videos des Arbeitgebers?
Die Einstellung von Videos und individueller Dokumente erfolgt durch den Vermittler. Dieser ist für alle Inhalte verantwortlich und muss prüfen, ob alle Vorgaben entsprechend den Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
Kann ein AN-Infoportal auch in einer Fremdsprache, z.B. Englisch, errichtet werden?
Bisher nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, über die Individualisierung der Ansprachetexte einen fremdsprachigen Text selbst einzupflegen. Außerdem können bei der Dokumentenauswahl eigene, fremdsprachige Dokumente eingebaut werden.
Ist im AN-Infoportal eine Tarifierung möglich?
Ja, über den bAV-Rechner ist für den AN eine Tarifberechnung als Indikation möglich.
Können im bAV-Rechner firmenindividuelle Arbeitgeberzuschüsse hinterlegt werden?
Ja, ein Arbeitgeber-Zuschuss kann eingebaut werden, entweder als
- pauschale Pflichtweitergabe mit 15 % oder
- freiwilliger Arbeitgeberzuschuss: In Form eines nominalen Betrages, eines Prozentsatzes oder auch kombiniert.
Welche Konditionen können im bAV-Rechner voreingestellt werden?
Möglich sind für: Einzel G, St(U) und ST(F), wenn obligatorisch B mitversichert ist.
Ist geplant, einen Vorteilsrechner (Nettoaufwand für den Arbeitnehmer) zu integrieren?
Dies ist bereits berücksichtigt: Die Vorteilsdarstellung wird im Lohnzettel aufgezeigt, den der Arbeitnehmer im bAV-Rechner aufrufen kann.
Wenn dem Arbeitnehmer nur die Vorteilsdarstellung der betrieblichen Altersversorgung aufgezeigt werden soll, ohne Berechnung einer voraussichtlichen Altersrente kann über den Konfigurator der Vorteilsrechner gewählt werden. Im Arbeitnehmer-Infoportal wird dann nur die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis aufgezeigt und die Berechnung der Altersrente bleibt außer Betracht.
Erhält der Arbeitnehmer im AN-Infoportal-Rechner einen Hinweis auf nachgelagerte Besteuerung und KVdR-Pflicht?
Ausführungen zur steuerlichen Auswirkungen und auch zur KVdR sind u.a. im Reiter „Informationen“ und in den FAQs enthalten.
Welche Daten werden über den Arbeitnehmer im Arbeitnehmer-Infoportal gespeichert?
Das Arbeitnehmer-Infoportal ist ohne persönlichen login aufrufbar. Der jeweilige Nutzer des Portals ist persönlich nicht bekannt. Der Arbeitnehmer kann sich anonym im Portal bewegen. Es werden weder persönliche Daten vorgehalten noch gespeichert.
Gesetzt werden Cookies, mit deren Hilfe sichergestellt werden soll, dass der Arbeitnehmer das beste Erlebnis auf der Website hat. Der Arbeitnehmer muss dem Einsatz der Cookies beim Einstieg ins AN-Infoportal zustimmen, oder kann diese auch individuell anpassen.
Welche Mitarbeiterdaten werden vom Arbeitnehmer abgefragt?
Das Arbeitnehmer-Infoportal ist ohne persönlichen Login aufrufbar. Der jeweilige Nutzer des Portals ist persönlich nicht bekannt. Zur Ermittlung des Beitrages für die betriebliche Altersversorgung und der voraussichtlichen Altersrente einer Direktversicherung ist die Angabe des Geburtsdatums, des Endalters und des Gehaltes erforderlich. Keine dieser Angaben werden im Arbeitnehmer-Infoportal gespeichert.
Über ein Kontaktformular kann sich der Arbeitnehmer mit dem Vermittler in Verbindung setzen um ein konkretes Angebot anzufordern. Dort werden persönliche Daten zur Erstellung eines Angebotes abgefragt. Diese werden jedoch nicht im Arbeitnehmer-Infoportal gespeichert, sondern nur an den Vermittler weitergeleitet. Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen und muss der Weiterleitung der Daten zustimmen.
Kann aus dem AN-Infoportal heraus direkt ein Abschluss getätigt werden?
Nein, der Arbeitnehmer kann und darf nicht direkt selbst abschließen. Ein Abschluss muss immer über den Arbeitgeber oder den Vermittler laufen. Der AN kann dem Vermittler seinen Abschlusswunsch digital mitteilen, der Vermittler nimmt dann die Anmeldung im AG-Portal vor.
Setzt die Nutzung des AN-Infoportals die Nutzung des AG-Portals voraus? Oder kann das AN-Infoportal in jedem Fall, unabhängig von der Implementierung des AG-Portals, genutzt werden?
Beide Portale können unabhängig voneinander genutzt werden. Es ist also z. B. auch möglich, nur ein AN-Infoportal für eine Firma einzurichten.
Gibt es auch für das Arbeitnehmer-Infoportal ein Demo-Portal?
Nein. Damit ein Portal freigeschaltet werden darf muss dem Arbeitgeber das erstellte Portal vorab zur Prüfung übermittelt und seine Zustimmung eingeholt werden. Der Arbeitgeber kann damit im Vorfeld das erstellte Portal testen.
Ein allgemeines Musterportal, z.B. für einen ersten Gesprächstermin zu diesem Thema, kann mit wenigen Klicks einfach und schnell selbst angelegt und nach Bedarf verwendet werden.