Mit der betrieblichen KörperSchutzPolice kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Arbeitnehmer um einen zusätzlichen Schutz bei Verlust geistiger und körperlicher Fähigkeiten ergänzen.
Tritt bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer voraussichtlich für mindestens 6 Monate eine wesentliche Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, z. B. Gebrauch eines Arms, Sehen, Ziehen oder Schieben, Riechen und Schmecken ein, erbringen wir die vereinbarten Versicherungsleistungen.
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Eintrittsalter/Vertragslaufzeit | Höchsteintrittsalter 66, da Mindestversicherungsdauer 1 Jahr, maximale Vertragslaufzeit bis zum 67. Lebensjahr |
Beiträge steuerfrei | Bis 7.248 € jährlich (monatlich 604 €) |
Beiträge sozialversicherungsfrei | Bis 3.624 € jährlich (monatlich 302 €) |
Leistungsfall | Bei der versicherten Person tritt während der Versicherungsdauer voraussichtlich für mindestens 6 Monate eine wesentliche Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, z. B. Handgebrauch, Laufen, Sehen ein. Das gilt unabhängig davon, ob der tatsächliche Beruf aufgegeben wird oder nicht. |
Risikoprüfung | Das Aufnahmeverfahren und damit Art und Umfang der Risikoprüfung hängen insbesondere davon ab, wie die Grundfähigkeitsabsicherung konkret ausgestaltet wird. |
Arbeitgeberwechsel |
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Auszahlung | Steuer- und sozialabgabenpflichtig |
Auszahlungsoption | Als Rente |