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Mit der betrieblichen Arbeitskraftsicherung bietet der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden eine staatlich geförderte Arbeitskraftsicherung. Mit dieser können sich sowohl
Arbeitnehmende, die überwiegend kaufmännisch tätig sind und ihre konkrete Tätigkeit absichern wollen als auch
Arbeitnehmende, die überwiegend körperlich arbeiten und die den Erhalt Ihrer Grundfähigkeiten absichern wollen
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| Staatliche Förderung | Ja |
| Beiträge steuerfrei | Bis 8.112 € jährlich (monatlich 676 €) |
| Beiträge sozialversicherungsfrei | Bis 4.056 € jährlich (monatlich 338 €) |
| Zahlweise | Beitragshöhe frei wählbar |
| Arbeitgeberwechsel | Vertrag bei neuem Arbeitgeber einvernehmlich fortsetz- oder übertragbar – private Fortführung möglich |
| Auszahlung | Steuer- und sozialabgabenpflichtig |
| Auszahlungsoption | Als Rente |