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Mit der betrieblichen Arbeitskraftsicherung bietet der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden eine staatlich geförderte Arbeitskraftsicherung. Mit dieser können sich sowohl
Arbeitnehmenden, die überwiegend kaufmännisch tätig sind und ihre konkrete Tätigkeit absichern wollen als auch
Arbeitnehmenden, die überwiegend körperlich arbeiten und für die ihr Körper ihr wichtigstes Kapital ist
versichern.
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Staatliche Förderung | Ja |
Beiträge steuerfrei | Bis 7.728 € jährlich (monatlich 644 €) |
Beiträge sozialversicherungsfrei | Bis 3.864 € jährlich (monatlich 322 €) |
Zahlweise | Beitragshöhe frei wählbar |
Arbeitgeberwechsel | Vertrag bei neuem Arbeitgeber einvernehmlich fortsetz- oder übertragbar – private Fortführung möglich |
Auszahlung | Steuer- und sozialabgabenpflichtig |
Auszahlungsoption | Als Rente |