Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) hat sich zum Ziel gesetzt, die Biometrieabsicherung in den jeweiligen Branchen zu stärken. Hierfür wurde die Konsortiallösung „Arbeitskraftschutz Flex“ zum 01.12.2019 eingeführt. Das Konsortium wurde zwischen der SwissLife als Federführer, der R+V und der Allianz Leben geschlossen.

Dadurch haben die über eine Million Beschäftigten und deren Familienangehörige die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit oder den Verlust der Grundfähigkeit abzusichern – unabhängig vom Beruf oder einer Mitgliedschaft in der IG BCE.

Private selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU Flex, BU Flex 4U) 
Private selbstständige Grundfähigkeitsversicherung (Vitalschutz Flex) 
 
Als Zusatzversicherungen können folgende Optionen ausgewählt werden:

  • Arbeitsunfähigkeits-Option (nur für BU Flex und BU Flex 4U)
  • Care-Option, Care-Option plus
  • Pflegeanschluss-Option
  • Schwere-Krankheiten-Option

Im Beraterportal der IG BCE können Sie folgende Inhalte abrufen:

  • Rechner inklusive vers.diagnose
  • Verkaufsunterlagen
  • Antragsunterlagen

Sofern Sie im Beraterportal (www.igbce-aksflex.de) noch nicht angemeldet sind, ist eine einmalige Registrierung notwendig.

Für wen ist die Arbeitskraftschutz Flex?
Der drittgrößte Industriezweig Deutschlands beschäftigt über eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Davon arbeiten weit mehr als die Hälfte in der chemischen Industrie. Zusätzlich zählen eine Reihe an bedeutende Industrie- und Wirtschaftszweige zum Potential des „AKS Flex“ – unabhängig von einer Tarifbindung!
  • für Bergbauwirtschaft, Energiewirtschaft, Pharmazeutische Industrie, Kunststoff und nicht metallische Werkstoffe, Kautschukindustrie, Glasindustrie, Keramische Industrie, Papierindustrie, Lederindustrie, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Umwelttechnologie (weitere Branchen siehe Beraterportal www.igbce-aksflex.de)
  • Beschäftigte, die in Unternehmen arbeiten, welche einen besonderen Bezug zu den o.g. Kernbranchen haben
  •  Selbstständige sowie Studenten der o.g. Branchen
  • Ehepartner bzw. Lebenspartner, Lebensgefährten sowie Kinder
  • alle Arbeitnehmer außerhalb der genannten Branchen
Warum Arbeitskraftschutz Flex?