Finanzieller Schutz bei Berufsunfähigkeit (BU)

Finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Als selbstständige Vorsorge (SBV) oder ergänzende Vorsorge (EBV):

  • Die Allianz leistet: 100 % BU-Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit. Es müssen keine Beiträge mehr entrichtet werden.
  • Bei BU Premium sind auch temporäre Leistungen wegen Krankschreibung/Krebs versichert.
  • Umfassende Anpassungs- und Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

Die genauen Voraussetzungen zu den flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten sind u.a. den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.  

Gilt nicht für BU Komfort.

Die genauen Voraussetzungen zu den flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten sind u.a. den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

So funktioniert die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung
Entscheidungshilfe
  • ... für alle, die die finanziellen Folgen absichern wollen, wenn sie ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können
  • ...  für Erwerbstätige bis 54 Jahre in Büro- und akademischen Berufen sowie  Studierende
  • ... als Kombi-Lösung gemeinsam mit anderen Allianz Vorsorgeangeboten

    In diesem Fall kann die Ergänzende BU-Vorsorge BUZ mit weitgehend gleichem Leistungsumfang gewählt werden.

  • ... für Angestellte und Selbstständige, die vor allem körperlich tätig sind  
Das bringt die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung
Schnell erklärt

Wischen um mehr anzuzeigen

Mindestbeitrag keiner
Mindestrente 600 € jährlich (nach Beitragsfreistellung: 600 € jährlich)
Mindest-/Höchsteintrittsalter
10 Jahre/54 Jahre
Höchstendalter
67 Jahre
Mindestversicherungsdauer
1 Jahr
Besonderheit EBV
Versicherungsdauer darf Dauer des Hauptvertrags nicht übersteigen
Beteiligung an den Überschüssen •  Vor Eintritt des Leistungsfalles: standardmäßig Verrechnung; alternativ: Überschussrente oder Ansammlungsbonus
•  Bei SBV zusätzlich: Fondsanlage
•  Nach Eintritt des Leistungsfalles: Zusatzrente
Gesundheitsprüfung Ja
Schnell erklärt

Wischen um mehr anzuzeigen

Zusatzbausteine Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption

Optionen während der Vertragsdauer

  • Stundung
  • Verlängerung der Versicherungsdauer bei Erhöhung der Regelaltersgrenze
  • Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente
  • Beitragsüberprüfungsoption

Umwandlungsoptionen:

  • Umwandlung in eine Ergänzende BerufsunfähigkeitsPolice (gilt nicht bei Überschussverwendung
      Fondsanlage)
  • BU-Wechseloption in die Basisvorsorge
  • Umwandlung in eine Selbstständige Berufs- und Dienstunfähigkeitsabsicherung (SBV und EBV)

Bei Abschluss der Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption:

  • Ausübung der Pflegeanschlussoption

Spezielle Optionen bei der Überschussverwendung Fondsanlage (gilt für: SBV)

  • Neuaufteilung der Anlagebeträge
  • Umschichtung der Anteileinheiten der Fonds
  • Übertragung des Fondsvermögens

Spezielle Optionen bei der Überschussverwendung, Ansammlungsbonus oder Fondsanlage (gilt für: SBV):

  • Entnahmen
  • Übernahme der Beiträge aus dem Deckungskapital des Ansammlungsbonus bzw. aus dem
      Fondswert
  • Verwendung des Deckungskapital des Ansammlungsbonus bzw. des Fondswerts zur Erhöhung der laufenden Berufsunfähigkeitsrente
Unterlagen & mehr