Finanzieller Schutz bei Berufsunfähigkeit (BU)

Finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Als selbstständige Vorsorge (SBV) oder ergänzende Vorsorge (EBV):

  • Die Allianz leistet: 100 % BU-Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit. Es müssen keine Beiträge mehr entrichtet werden.

  • Bei BU Premium sind auch temporäre Leistungen wegen Krankschreibung/Krebs versichert.

  • Umfassende Anpassungs- und Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Gilt nicht für BU Komfort.

Die genauen Voraussetzungen zu den flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten sind u. a. den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

So funktioniert die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung
Entscheidungshilfe
Geeignet...
  • für alle, die die finanziellen Folgen absichern wollen, wenn sie ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können.
  • für Erwerbstätige bis 54 Jahre in Büro- und akademischen Berufen sowie Studierende.
Weniger geeignet...
  • als Kombi-Lösung gemeinsam mit anderen Allianz Vorsorgeangeboten und alles in einem Vertrag.
    In diesem Fall kann die Ergänzende BU-Vorsorge BUZ mit weitgehend gleichem Leistungsumfang gewählt werden.
  • für Angestellte und Selbstständige, die vor allem körperlich tätig sind
Das bringt die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung
Schnell erklärt

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Mindestbeitrag Keiner
Mindestrente 600 € jährlich (nach Beitragsfreistellung: 600 € jährlich)
Mindest-/Höchsteintrittsalter 10 Jahre/54 Jahre
Höchstendalter 67 Jahre
Mindestversicherungsdauer 1 Jahr
Besonderheit EBV Versicherungsdauer darf Dauer des Hauptvertrags nicht übersteigen
Beteiligung an den Überschüssen • Vor Eintritt des Leistungsfalles: standardmäßig Verrechnung; alternativ: Überschussrente oder Ansammlungsbonus
• Bei SBV zusätzlich: Fondsanlage
• Nach Eintritt des Leistungsfalles: Zusatzrente
Gesundheitsprüfung Ja
Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung – Optionen

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Zusatzbausteine Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption
Optionen während der Vertragsdauer • Stundung
• Verlängerung der Versicherungsdauer bei Erhöhung der Regelaltersgrenze
• Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente
• Beitragsüberprüfungsoption
Umwandlungsoptionen:• Umwandlung in eine Ergänzende BerufsunfähigkeitsPolice (gilt nicht bei Überschussverwendung Fondsanlage)
• BU-Wechseloption in die Basisvorsorge Umwandlung in eine Selbstständige Berufs- und DienstunfähigkeitsPolice (SBV und EBV)
Bei Abschluss der Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption:
• Ausübung der Pflegeanschlussoption
Spezielle Optionen bei der Überschussverwendung Fondsanlage (gilt für: SBV)
• Neuaufteilung der Anlagebeträge
• Umschichtung der Anteileinheiten der Fonds
• Übertragung des Fondsvermögens
Spezielle Optionen bei der Überschussverwendung, Ansammlungsbonus oder Fondsanlage (gilt für: SBV):
• Entnahmen
• Übernahme der Beiträge aus dem Deckungskapital des Ansammlungsbonus bzw. aus dem Fondswert
• Verwendung des Deckungskapital des Ansammlungsbonus bzw. des Fondswerts zur Erhöhung der laufenden Berufsunfähigkeitsrente
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