Finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Als selbstständige Vorsorge (SBV) oder ergänzende Vorsorge (EBV):
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Mindestbeitrag | keiner |
Mindestrente | 600 € jährlich (nach Beitragsfreistellung: 600 € jährlich) |
Mindest-/Höchsteintrittsalter |
10 Jahre/54 Jahre |
Höchstendalter |
67 Jahre |
Mindestversicherungsdauer |
1 Jahr |
Besonderheit EBV |
Versicherungsdauer darf Dauer des Hauptvertrags nicht übersteigen |
Beteiligung an den Überschüssen |
• Vor Eintritt des Leistungsfalles: standardmäßig Verrechnung; alternativ: Überschussrente oder Ansammlungsbonus • Bei SBV zusätzlich: Fondsanlage • Nach Eintritt des Leistungsfalles: Zusatzrente |
Gesundheitsprüfung | Ja |
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Zusatzbausteine | Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption |
Optionen während der Vertragsdauer |
Umwandlungsoptionen:
Bei Abschluss der Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption:
Spezielle Optionen bei der Überschussverwendung Fondsanlage (gilt für: SBV)
Spezielle Optionen bei der Überschussverwendung, Ansammlungsbonus oder Fondsanlage (gilt für: SBV):
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