Fragestellungen von Kunden zur Altersvorsorgereform

Alle Informationen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird ab dem 01. Januar 2027 die staatliche Förderung privater Altersvorsorge überarbeitet und die Riester-Rente weiterentwickelt. Der Staat wird ab 01. Januar 2027 neue Altersvorsorgeprodukte fördern. Darunterfallen: Altersvorsorgeverträge mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie, ein sogenanntes „Altersvorsorgedepot“ und ein vereinfachtes sogenanntes „Standarddepot“, jeweils ohne Beitragsgarantie.

In der öffentlichen Diskussion hat sich der Begriff „Altersvorsorgedepot“ für alle drei Produkte und das neue Fördersystem etabliert. Wir verwenden den Begriff „Altersvorsorgedepot“ im Ratgeber vereinfacht und umfassend für alle neuen Altersvorsorgeprodukte, die nach dem Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 förderfähig sind.

Wie schon bei der Riester-Rente fördert der Staat das Altersvorsorgedepot mit einer Grundzulage sowie einer Kinderzulage, wenn man einen bestimmten Mindestbeitrag einzahlt, sowie mit möglichen Steuervorteilen. Anders als bei der Riester-Rente werden mit dem Altersvorsorgedepot jetzt auch Selbstständige gefördert.

Die neuen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte der Allianz

Die Allianz ist bereit für die neue staatliche Förderung. Ab Januar 2027 werden wir die neuen, im Rahmen der Reform eingeführten staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte in unser Angebot aufnehmen. Wir sehen Verträge mit staatlicher Förderung als einen wichtigen Baustein, um die Vorsorgelücke im Alter zu schließen. Wir greifen den Impuls hin zu kapitalmarktorientierten Lösungen auf und eröffnen Menschen breiten Zugang zu den Renditechancen der Kapitalmärkte. Als einer der größten Finanzdienstleister der Welt bieten wir entsprechend der Chance-/Risiko-Neigung unterschiedliche Angebote an. Bei uns kann man sowohl Renditechancen und Sicherheit für sich in Balance bringen und Ansparprozesse durch Garantien hocheffizient stabilisieren als auch auf Angebote ohne Garantien setzen. Mit unserer Expertise und persönlichen Beratung finden wir eine geeignete Absicherung für die individuelle Lebenssituation.

Was gilt für bestehende Riester-Verträge?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Wenn man eine Riester-Rente bei uns abgeschlossen hat, werden wir den Vertrag auch 2027, nach dem Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes, zu den bisherigen Konditionen weiterführen.

Eine erste Indikation kann der Förderindikationsrechner bieten.

Es handelt sich im Folgenden um einen allgemeinen Ratgeber zum Altersvorsorgedepot und den weiteren neuen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.

Dieser Ratgeber beschreibt den aktuellen Stand des Altersvorsorgereformgesetzes. Bis zur Einführung des Altersvorsorgedepots und den weiteren neuen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten im Jahr 2027 sind, zum Beispiel durch regulatorische Auslegungen oder technische Anpassungen, Änderungen in der konkreten Ausgestaltung möglich.

In der Einzahlungsphase (Ansparphase) investiert man monatlich oder jährlich Geld in ein Altersvorsorgedepot. Um eine Förderung zu erhalten, muss man in der Einzahlungsphase einen Mindestbeitrag einzahlen. Die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots besteht aus Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteiger-Bonus und möglichen Steuervorteilen. Wie schon bei der Riester-Rente muss die Förderung für das Altersvorsorgedepot beantragt werden.

In der Auszahlungsphase wird dann das erwirtschaftete Kapital und eine mögliche Rendite der Anlage ausgezahlt. Man kann sich zu Beginn der Auszahlungsphase optional 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Für die restliche Auszahlung kann man zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan wählen.

Einzahlungsphase

  • Mindestbeitrag: 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat), sonst keine Förderung
  • Förder-Grenze: Förderung bis maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr 
  • Beitragsproportionale Förderung: abhängig von der Höhe des geleisteten Eigenbeitrages

In der Einzahlungsphase baut man durch Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot Vermögen für die Altersvorsorge auf. Während dieser Zeit muss ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr eingezahlt werden, um für dieses Jahr eine staatliche Förderung zu bekommen. Es werden Beiträge bis maximal 1.800 Euro durch Zulagen gefördert. Für alle jährlichen Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot gibt es eine Höchstgrenze von 6.840 Euro.

Mindestbeitrag: Wie viel muss man in das Altersvorsorgedepot einzahlen?

Um in einem Jahr die staatliche Förderung für Ihr Altersvorsorgedepot zu bekommen, muss man mindestens 120 Euro pro Jahr, das sind zehn Euro pro Monat, einzahlen.

Maximalbeitrag: Wie viel kann man in das Altersvorsorgedepot einzahlen?

Man kann in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot maximal 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Auch wenn die Höchstgrenze für die staatliche Förderung eines Altersvorsorgedepots bei nur 1.800 Euro liegt, kann man in den Vertrag zusätzlich 5.040 Euro im Jahr einzahlen.

Mehrere Verträge: Kann man mehr als ein Altersvorsorgedepot haben?
  • Es sind maximal zwei Altersvorsorgedepot-Verträge möglich.
  • Die Förderung gilt pro Person und wird bei zwei Verträgen nicht doppelt gewährt.
  • Es werden pro Peron maximal zwei Altersvorsorgeverträge staatlich gefördert.

Das Gesetz erlaubt zwei Altersvorsorgedepot-Verträge gleichzeitig. Mit einem zweiten Vertrag kann man insgesamt 13.680 Euro (2 × 6.840 Euro) einzahlen. Wenn man zwei Verträge hat, kann man die Förderung zwischen den Verträgen aufteilen, aber ein zweiter Vertrag erhöht die Gesamtförderung nicht. Die staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot gilt pro Person und nur einmal für einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Auch der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug ist begrenzt und kann schon mit einem Altersvorsorgedepot erreicht werden. Ein zweiter Vertrag verdoppelt also weder die Förderung noch den direkten Steuervorteil. Er bringt aber einen indirekten Steuervorteil: Das gesamte Guthaben in beiden Verträgen wächst in der Ansparphase, wie zum Beispiel auch bei anderen Rentenversicherungsprodukten, komplett steuerfrei (keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne).

Auszahlungsphase

  • Die Auszahlungsphase beginnt ab dem vollendeten 65. Lebensjahr
  • Wahlweise später: Muss spätestens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs begonnen haben
  • Auszahlung von 30 % des Depotwerts zu Beginn der Auszahlungsphase möglich
  • Auszahlung als lebenslange Rentenzahlung oder Auszahlungsplan

Das Altersvorsorgedepot soll die finanzielle Situation im Rentenalter verbessern. Der Staat knüpft die Förderung deshalb an die Bedingung, dass man frühestens im Alter von 65 Jahren, und spätestens bis zum vollendeten 70. Lebensjahr auf das Geld zugreift. Mit Beginn der Auszahlungsphase kann man sich einen Teil des Kapitals auszahlen lassen. Die weitere Auszahlung erfolgt dann je nach Ausgestaltung des Vertrages als lebenslange Rente oder Auszahlungsplan. Es ist nicht so, dass man bei jedem Altersvorsorgedepot-Vertrag immer zwischen einem einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan wählen kann. Je nach Anbieter wird die Ausgestaltung der Verträge sehr unterschiedlich sein. Manche Anbieter werden vielleicht nur einen Auszahlungsplan, andere nur Rentenzahlungen anbieten.

Lebenslange Rente

Wenn der Vertrag das so vorsieht, kann man sich das angesparte Kapital als lebenslange Rente auszahlen lassen. Die Rente wird garantiert bis ans Lebensende gezahlt, egal, wie alt man wird. Die Rentenzahlungen erfolgen in der Regel monatlich und können frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen. Und man schützt sich mit einer lebenslangen Rente vor der Gefahr, im Alter, ohne ausreichende finanzielle Mittel dazustehen, insbesondere wenn man ein hohes Alter erreicht. Die Ausgaben für z. B. Miete, Gesundheit, Hobbys und Dienstleistungen fallen auch im Ruhestand an bzw. steigen sogar.

Teilkapitalisierung

Mit dem Beginn der Auszahlungsphase, zwischen dem vollendeten 65. und vor dem vollendeten 70. Lebensjahr, kann man sich bis zu maximal 30 Prozent des Kapitals aus dem Altersvorsorgedepot als sogenannte Teilkapitalisierung auszahlen lassen. Man muss diese Auszahlung grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Bei einem Altersvorsorgedepot ist die Teilkapitalisierung von 30 Prozent die einzige Möglichkeit einer größeren Kapitalauszahlung. Eine Auszahlung des gesamten Kapitals ist nicht möglich. Die Teilkapitalisierung in der Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots ist optional. Man muss sie nicht in Anspruch nehmen.

Auszahlungsplan bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr

Wenn der Vertrag das so vorsieht, kann man sich das Altersvorsorgedepot auch über einen Auszahlungsplan auszahlen lassen. Mit dem Auszahlungsplan zahlt der Anbieter das Geld dann, zum Beispiel monatlich, aus. Man kann den Auszahlungsplan frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen und er darf nicht vor dem vollendeten 85. Lebensjahr enden.

  • Grundzulage: bis maximal 540 Euro pro Jahr, abhängig von der Höhe der Einzahlung
  • Kinderzulage: bis maximal 300 Euro pro Kind, abhängig von der Höhe der Einzahlung
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro, wenn bei der Depoteröffnung unter 25 Jahren

Die Zulagearten für das Altersvorsorgedepot sind dieselben wie für die Riester-Rente. Aber die Höhen und Regelungen für die Förderung unterscheiden sich. Der Staat fördert das Altersvorsorgedepot mit drei möglichen Zulagen: einer Grundzulage, einer Kinderzulage und einem Bonus für Berufseinsteiger:innen. Zusätzlich kann man Einzahlungen und Zulagen in der Ansparphase als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen und hat eine mögliche Steuerersparnis durch die nachgelagerte Besteuerung. Die Zulagen zum Altersvorsorgedepot werden vom Staat direkt in Ihr Depot eingezahlt. Wie viel Förderung man genau bekommt, hängt davon ab, wie alt man ist, wie viele Kinder man hat und wie viel man in das Altersvorsorgedepot einzahlt.

Wie schon bei der Riester-Rente muss die Förderung für das Altersvorsorgedepot beantragt werden. Man kann dies entweder jedes Jahr selbst tun oder den Anbieter damit beauftragen, indem man einen Dauerzulagenantrag stellen. Mit einem Dauerzulagenantrag wird die Förderung automatisch jedes Jahr beantragt.

Wie hoch ist die Grundzulage?

Die Höhe der Grundzulage für das Altersvorsorgedepot ist gestaffelt: Einzahlungen bis 360 Euro im Jahr werden mit 50 Prozent gefördert. Der Staat gibt also für jeden Euro noch einmal 50 Cent Förderung dazu. Einzahlungen von 360,01 Euro bis 1.800 Euro im Jahr werden mit 25 Prozent gefördert. Das sind 25 Cent für jeden eingezahlten Euro. Einzahlungen sind bis maximal 6.840 Euro pro Jahr möglich, direkte Förderungen durch die Grundzulage gibt es aber nur bis zu einer Fördergrenze von 1.800 Euro. Durch die Fördergrenze von 1.800 Euro pro Jahr ergibt sich eine maximal mögliche Grundzulage in Höhe von 540 Euro pro Jahr. Die Grundzulage wird jährlich auf Ihr Altersvorsorgedepot überwiesen.

Unterschied der Grundzulage Altersvorsorgedepot zur Grundzulage Riester-Rente

Die maximale jährliche Grundzulage für das Altersvorsorgedepot ist um 365 Euro höher als die Grundzulage der Riester-Rente. Dort liegt die maximale Grundzulage bei weniger als einem Drittel davon: bei 175 Euro pro Jahr. Durch die Staffelung wird bei geringen Einzahlungen eine höhere Grundzulage erreicht. Der nötige Eigenbeitrag für die maximale Grundzulage (Mindesteigenbeitrag) für das Altersvorsorgedepot ist außerdem einfach zu berechnen, weil er sich jetzt nicht mehr anteilig aus dem Einkommen ergibt (bei Riester sind es vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahrs), sondern nur noch aus der Höhe der Einzahlung. Die Grundzulage für das Altersvorsorgedepot ist aber auch, anders als bei der Riester-Rente, abhängig von der Einzahlung unterschiedlich hoch (60 Euro bis 540 Euro). Bei der Riester-Rente hat die Grundzulage immer eine Höhe von 175 Euro.

Grundzulage Altersvorsorgedepot Beispielrechnung

Wenn man zum Beispiel 50 Euro im Monat, das sind 600 Euro im Jahr, in das Altersvorsorgedepot einzahlt, werden die ersten 360 Euro mit 50 Prozent gefördert. Das entspricht einer Grundzulage von 180 Euro (360 x 0,5). Die restlichen 240 Euro (600 Euro - 360 Euro) werden mit 25 Prozent gefördert. Das sind nochmal 60 Euro (240 x 0,25) Grundzulage. Zusammen ergibt sich eine Grundzulage von 240 Euro im Jahr.

Grundzulage Altersvorsorgedepot Beispielrechnung Tabelle

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Einzahlung im Monat
Einzahlung im Jahr
Grundzulage
10 € 120 € 60 €
20 € 240 € 120 €
30 € 360 € 180 €
40 € 480 € 210 €
50 € 600 € 240 €
60 € 720 € 270 €
70 € 840 € 300 €
80 € 960 € 330 €
90 € 1.080 € 360 €
100 € 1.200 € 390 €
110 € 1.320 € 420 €
120 € 1.440 € 450 €
130 € 1.560 € 480 €
140 € 1.680 € 510 €
150 € 1.800 € 540 €
167 € 2.004 € 540 €
250 € 3.000 € 540 €
333 € 3.996 € 540 €
417 € 5.004 € 540 €
570 € 6.840 € 540 €

Wie hoch ist die Kinderzulage?

  • 100 Prozent Förderung pro Kind auf die ersten 300 Euro Einzahlungen pro Jahr.
  • Fördergrenze: 300 Euro pro Kind und pro Jahr.
  • Dauer: Gekoppelt an den Bezug von Kindergeld.

Die jährliche Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot beträgt pro Kind und Jahr 100 Prozent Ihrer Einzahlung bis zu einer Fördergrenze von 300 Euro. Wenn man zum Beispiel drei Kinder hat und im Jahr 300 Euro in das Altersvorsorgedepot einzahlt, bekommt man für jedes der Kinder die maximale Kinderzulage von 300 Euro, also insgesamt 900 Euro Kinderzulage. Die Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot ist an das Kindergeld gekoppelt. Man bekommt die Kinderzulage für ein Kind nur in dem Zeitraum, in dem man für dieses Kind auch Kindergeld bekommen. Das ist in den häufigsten Fällen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr und mit Verlängerung (wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert) maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Unterschied der Kinderzulage Altersvorsorgedepot zur Kinderzulage Riester-Rente

Die Regeln für die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot sind anders als die der Riester-Rente. Zwar beträgt die maximale Kinderzulage immer noch 300 Euro pro Kind und Jahr, aber: Bei der Riester-Rente hat man bereits Anspruch auf die volle Kinderzulage in Höhe von 300 Euro, wenn man den Mindesteigenbeitrag (4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen) geleistet hat. Beim Altersvorsorgedepot muss man mindestens 300 Euro selbst einzahlen, um die volle Kinderzulage von 300 Euro zu erhalten.

Kinderzulage Altersvorsorgedepot Beispielrechnung

Wenn man drei Kinder hat und monatlich 20 Euro, also 240 Euro im Jahr, in das Altersvorsorgedepot einzahlt, bekommt man eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 720 Euro (240 Euro x 3 Kinder = 720 Euro). Zusätzlich bekommt man die Grundzulage. Bei einer Einzahlung von 240 Euro im Jahr wären das nochmal 120 Euro im Jahr. Um die maximal mögliche Kinderzulage für drei Kinder von 900 Euro zu erreichen, müsste man 300 Euro im Jahr einzahlen, das sind 25 Euro im Monat.

Wer hat Anspruch auf Förderung des Altersvorsorgedepots und weitere staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte?

Anspruch auf Förderung für das Altersvorsorgedepot haben alle Personen, die schon bei der Riester-Rente förderberechtigt waren. Das sind, hauptsächlich und stark vereinfacht gesagt, alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Also alle, die Rentenbeiträge zahlen und das nicht freiwillig tun. Personen ohne eigenes Einkommen sind auch beim Altersvorsorgedepot nach denselben Regeln mittelbar förderberechtigt wie bei der Riester-Rente. Zusätzlich zu allen, die schon bei der Riester-Rente unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt waren, sind mit dem Altersvorsorgedepot auch Selbständige und Gewerbetreibende (§ 15 und § 18 EStG) und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken förderberechtigt, wenn sie für das vorrausgegangene Jahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.

  • Einzahlungen können in der Sparphase als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.
  • Keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Dividenden während der Laufzeit.
  • Auszahlungen werden grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Steuer fällt erst bei der Auszahlung im Alter an.

Beitragszahlungen in das Altersvorsorgedepot können in der Ansparphase bis 1.800 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ist der Steuervorteil daraus höher als die Zulagen, wird der zusätzliche Vorteil mit der Einkommensteuer ausgezahlt.

Zusätzlich wird das Altersvorsorgedepot nachgelagert besteuert. Das heißt, in der Einzahlungsphase müssen keine Steuern gezahlt werden. Weil damit auch die Gewinne im Depot während der Laufzeit von der Kapitalertragsteuer befreit sind, kann das investierte Kapital effizienter anwachsen.

Bei der Auszahlung wird dann der zu diesem Zeitpunkt gültige persönliche Einkommensteuersatz angewandt. In der Regel ist dieser Steuersatz im Rentenalter niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

Wenn man mehr als den steuerlich geförderten Beitrag von aktuell 1.800 Euro in das Altersvorsorgedepot eingezahlt hat, wird für den "überzahlten" Teil des Kapitals bei der Auszahlung nur der Ertragsanteil besteuert. Das bedeutet, dass der ursprünglich eingezahlte Beitrag steuerfrei bleibt, während nur die daraus erzielten Gewinne versteuert werden müssen.

  • Das Altersvorsorgedepot löst ab 01.01.2027 die Riester-Rente ab.
  • Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge werden weitergeführt und gefördert.
  • Riester-Sparer haben Anspruch in ein Altersvorsorgedepot zu wechseln.
  • Zwei geförderte Verträge: Man kann zusätzlich zum Riester-Vertrag bis zu zwei Altersvorsorgedepot-Verträge abschließen. Staatlich gefördert werden insgesamt immer nur zwei Verträge.

Das System der Riester-Förderungen wird am 01.01.2027 durch das neue Fördersystem des Altersvorsorgedepots abgelöst. Riester-Kunden können die bisherige Förderung aber auch beibehalten, wenn sie möchten. Je nach individuellen Rahmenbedingungen kann dies von Vorteil sein.

Eine erste Indikation kann der Förderindikationsrechner bieten, der ab dem 11.05.2026 zu erreichen ist

Wird mein Riester-Vertrag 2027 überhaupt weitergeführt?

Bestehende Riester-Verträge (bis 31.12.2026 abgeschlossen) haben mit der Einführung der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge Bestandsschutz und werden auch nach dem 01.01.2027 weiterhin in unveränderter Höhe und nach den unveränderten Förderregeln der Riester-Rente staatlich gefördert. Man kann seinen bestehenden Riester-Vertrag einfach behalten.

Kann ich mit Riester zum Altersvorsorgedepot wechseln?

Mit einem bestehenden Riester-Vertrag hat man zum 01.01.2027 einen Anspruch darauf, das Guthaben aus der Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot zu überführen. Dieser Wechsel wird nicht automatisch passieren. Man muss den Wechsel schriftlich bei Ihrem Anbieter anfordern. Man kann diesen Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot auch nutzen, um den Anbieter zu wechseln. Der Riester-Anbieter muss das Guthaben des Riester-Vertrags dann auf ein Altersvorsorgedepot bei einem anderen Anbieter übertragen.

Altersvorsorgedepot für selbstbewohnte Immobile

Auch im neuen Fördersystem erlaubt das Gesetz die Entnahme von Kapital aus dem Altersvorsorgedepot für eine selbstbewohnte Immobilie nach denselben Regeln wie früher beim "Wohn-Riester". Man kann das Geld verwenden, um ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu kaufen, zu bauen oder abzubezahlen. Auch für den energetischen Umbau der Immobilie darf das Geld entnommen werden, ohne dass die staatliche Förderung verloren geht. Anders als früher ist es jetzt aber keine Pflicht mehr, dass Anbieter diese Option anbieten müssen. Beim Altersvorsorgedepot kann also der Anbieter entscheiden, ob er Entnahmen für selbstbewohnte Immobilien zulässt oder nicht. Wenn man plant, das Altersvorsorgedepot für die Finanzierung von Wohneigentum einzusetzen, sollte man schon beim Vertragsabschluss darauf achten, dass der Anbieter diese Möglichkeit zulässt.

Sind Altersvorsorgedepot und Riester gleichzeitig möglich?

Man kann die persönliche staatliche Förderung maximal zwischen zwei Altersvorsorgeverträgen aufteilen. Dabei ist es egal, ob das Riester-Verträge sind, die bis Ende 2026 abgeschlossen wurden, oder neue Altersvorsorgeverträge. Man kann also zusätzlich zu einem Riester-Vertrag, den man weiterhin fördern lassen will, ab 2027 auch noch ein Altersvorsorgedepot eröffnen, und einen Teil der Förderung dorthin fließen lassen. Wichtig zu wissen ist, dass der Riester-Vertrag dann ebenfalls automatisch in die neue Fördersystematik wechselt. Man kann aber auch in einen alten Riester-Vertrag einfach ohne staatliche Förderung weiterhin einzahlen oder die Einzahlungen stoppen und den Riester-Vertrag ruhen lassen.

Ist das neue Altersvorsorgedepot besser als die Riester-Rente?

Ein Wechsel kann Vorteile und Nachteile haben. Ob sich der Umstieg von einem Riester-Vertrag auf ein Altersvorsorgedepot lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Wechsel sollte erst nach ausführlicher Beratung entschieden werden. In jedem Fall sollten Riesterkundinnen und -kunden ihre Zulagen für das Jahr 2026 nicht durch voreiliges Handeln gefährden. Eine erste Indikation kann der Förderindikationsrechner bieten, der ab dem 11.05.2026 zu erreichen ist

Damit ein Altersvorsorgevertrag ab 2027 nach den Regeln des Altersvorsorgereformgesetzes staatlich gefördert wird, muss er vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als Altersvorsorgevertrag zertifiziert werden. In staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen können ab 2027 verschiedene Anlageformen enthalten sein, wie zum Beispiel Fonds, ETFs, ELTIF-Fonds (European Long-Term Investment Funds) oder Anleihen. Um sicherzustellen, dass Altersvorsorgeverträge langfristig stabil bleiben und das Risiko der Sparer begrenzt wird, sind bestimmte Anlageklassen von der Förderung ausgeschlossen. Nicht erlaubt sind u.a.:

 

  • Einzelaktien: Direktinvestments in einzelne Unternehmen.
  • Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen.
  • Zertifikate und spekulative Produkte: Hebelprodukte, Optionsscheine, komplexe Derivate.
  • Geschlossene Fonds: Anlagen müssen in der Regel täglich handelbar und reguliert sein.

Kommt ein staatliches Altersvorsorgedepot (Standarddepot)?

Im Rahmen der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist die Einführung eines öffentlich verwalteten Altersvorsorgedepots (Standarddepot) geplant. Damit das staatliche Vorsorgemodell pünktlich zum Reformstart 2027 angeboten werden kann, müssen komplexe juristische und technische Anforderungen gelöst werden.