Der Versicherungsschutz der beruflichen Haftpflicht besteht für den Versicherungsnehmer und dessen Mitarbeiter und umfasst alle Tätigkeiten, die im Rahmen des versicherten Berufsbildes anfallen.
Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Berufsfeldes:
In einigen Berufen überwiegen die reinen Vermögensschäden – z.B. bei Architekten und Ingenieuren. Für diese stellt die Allianz eine Deckung im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung.
Versichert sind zudem alle Umweltrisiken: Die Umwelteinheitsdeckung umfasst Umwelt-Kompaktversicherung, Umwelt-Anlagendeckung und Umwelt-Schadenversicherung.
Für viele freie Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Es sind vor allem solche, bei denen durch Beratungs- oder Behandlungsfehler großer Schaden entstehen kann. Beispiele für freie Berufe mit Versicherungspflicht sind Architekten, Ingenieure, Ärzte und Apotheker.
Auch wenn beim Versicherungsnehmer keine gesetzliche Pflicht besteht: Eine berufliche Haftpflicht lohnt sich für Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen. Denn diese haben oft nicht die nötigen Rücklagen, um für hohe Forderungen aufzukommen.