Betriebs-Haftpflichtversicherung
Das leistet die Betriebshaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden für die der Unternehmer von Dritten in Anspruch genommen wird. Die Allianz prüft im Schadenfall, ob Ihr Kunde haftpflichtig gemacht werden kann und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Allianz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Allianz für Ihren Kunden und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht. Versichert sind:
- Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
- Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
Alle Umweltrisiken werden jetzt in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Umwelt-Kompaktversicherung, Umwelt-Anlagendeckung und Öko-Haftpflichtversicherung werden in der Umwelteinheitsdeckung zusammengefasst.
Der notwendige Basisschutz für jedes Unternehmen
Fehler passieren – auch wenn der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter noch so genau arbeiten. Sobald Personen durch die Arbeit oder die Produkte des Versicherungsnehmers zu Schaden kommen, haftet dieser als Unternehmer.
Diese Gefahr ist immer da – daher gehört eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Basisschutz für jedes Unternehmen. Damit wird der Versicherungsnehmer im Schadenfall vor Kosten, die die Existenz des Unternehmens bedrohen können geschützt.
Wir bieten für nahezu jeden Betrieb und fast jedes Berufsbild ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept.

Betriebshaftpflichtversicherung: Spielwarenhändler

Betriebshaftpflichtversicherung individuell erweitern
Die betriebliche Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmer und sein Unternehmen umfassend gegen viele Haftpflichtrisiken. Wird darüber hinaus besonderer Schutz benötigt, können diese Risiken zusätzlich versichert werden.
Umweltdeckung Zusatzbaustein I
Der Zusatzbaustein I ist bereits enthalten. Er deckt die Kosten bis zur vereinbarten Höhe bei Schäden am Grundwasser und auf eigenen und gemieteten Grundstücken.
Umweltdeckung Zusatzbaustein II
Der Zusatzbaustein II kann optional gewählen werden. Mit ihm werden Kosten versichert, die dem Versicherungsnehmer nach dem Bundesbodenschutzgesetz entstehen können. In solchen Fällen ist der Versicherungsnehmer zur Sanierung von Grundstücken verpflichtet, auch wenn noch keine gesundheitliche Gefahr für den Menschen droht, aber Grenzwerte überschritten werden.