Produkt

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen-/ Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, für die der Unternehmer von Dritten in  Anspruch genommen wird.

Wir prüfen im Schadenfall, ob die gestellten Ansprüche berechtigt sind oder nicht. Bei berechtigten Ansprüchen befriedigen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte  Ansprüche wenden wir für unsere Kunden ab.

Darüber hinaus beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung bereits eine Deckung für Umweltrisiken, die sich optional mit den Umweltdeckung Zusatzbausteinen der Umweltschadenversicherung I & II auf die indivdiuellen Bedürfnisse unseres Kunden erweitern lässt.

Konventionelle Produkthaftpflichtversicherung

Entstehen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse oder durch erbrachte Arbeiten und sonstige Leistungen verursacht wurden, besteht  im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz für Personen-, Sach- oder daraus entstandener weiterer Schäden.
Dieser Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt haben.

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (fakultativ)

Produzierende Unternehmen und Händler, deren Erzeugnisse nicht Endprodukte sind, sondern einer gewerblichen, industriellen oder handwerklichen Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung unterliegen, haben die Möglichkeit ihren Versicherungsschutz um die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung zu ergänzen.

Droht z.B. in Folge eines mangelhaften Erzeugnisses ein Personenschaden, müssen Händler, Vertragspartner und Endverbraucher gewarnt und ggf. die Ware zurückgerufen werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen, die durch die optionale Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Hersteller und Händler oder durch die Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Kfz-Teile-Zulieferer gedeckt werden können. Für beide Zielgruppen bieten wir mit unseren Produkten eine passgenaue Versicherungslösung an.

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Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung
  Hersteller und Händler
Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung
  Kfz-Teile-Zulieferer
Versicherter Rückruf

Eigenrückruf, d.h. Rückruf wird vom Kunden selbst durchgeführt.

Fremdrückruf, d.h. Rückruf wird in Folge eines mangelhaften Erzeugnisses unseres Kunden, von einem Abnehmer des Kunden durchgeführt (kann auch Händler oder Behörde sein).

Fremdrückruf, d.h. Rückruf erfolgt durch Kfz-Hersteller oder Behörden.

 
Zeitpunkt des Versicherungsschutzes Versichert sind die durch den Rückruf entstehenden Kosten, insofern sich die mangelhaften Erzeugnisse unseres Kunden bereits bei Endverbrauchern beliefernden Händlern oder beim Endverbraucher selbst befinden.  Versicherungsschutz besteht zusätzlich auch für Kosten, wenn die mangelhaften Erzeugnisse unseres Kunden noch nicht in das Kfz, sondern nur in Kfz-Teile oder in das Kfz eingebaut, aber das Kfz noch nicht ausgeliefert wurde.
Versicherte Kosten (auszugsweise)
  • Benachrichtigung und Warnung der Verbraucher, Händler und Vertragspartner
  • Vorsortierung, Rücktransport, Überprüfung und Zwischenlagerung
  • Austausch mangelhafter Erzeugnisse
  • Reparatur, Ersatz- oder Nachrüstungsmaßnahmen
  • Beseitigung bzw. Vernichtung der Erzeugnisse
  • Abwehr unberechtigt veranlasster Rückrufe Dritter
  • Benachrichtigung und Warnung der Kraftfahrzeug-Halter, Kraftfahrzeughändler, der Vertrags- oder sonstigen Werkstätten
  • Vorsortierung, Rücktransport, Überprüfung und Zwischenlagerung
  • Austausch mangelhafter Erzeugnisse
  • Reparatur, Ersatz- oder Nachrüstungsmaßnahmen
  • Beseitigung bzw. Vernichtung der Erzeugnisse
  • Abwehr unberechtigt veranlasster Rückrufe Dritter
Die neue Produktsicherheitsverordnung tritt zum 13.12.2024 in Kraft und unterstreicht die Verpflichtung von Herstellern und Händlern sowie anderen Wirtschaftsakteuren, nur noch sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Dabei nimmt auch der Umgang mit unsicheren Produkten und ein notwendiger Produktrückruf eine wichtige Rolle ein. Wie Sie das vertrieblich nutzen können, um Ihre Kunden zu Rückrufrisiken und deren Absicherung beraten zu können, erfahren Sie in unserem Factsheet.  
Ansprüche aus Rückrufen infolge behaupteter, angedrohter oder tatsächlicher mut- bzw. böswilliger Manipulation von Erzeugnissen lassen sich optional mit dem Produktschutz absichern.
Mehr Informationen zu Internationalen Versicherungslösungen finden Sie hier.