Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen-/ Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, für die der Unternehmer von Dritten in Anspruch genommen wird.
Wir prüfen im Schadenfall, ob die gestellten Ansprüche berechtigt sind oder nicht. Bei berechtigten Ansprüchen befriedigen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte Ansprüche wenden wir für unsere Kunden ab.
Darüber hinaus beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung bereits eine Deckung für Umweltrisiken, die sich optional mit den Umweltdeckung Zusatzbausteinen der Umweltschadenversicherung I & II auf die indivdiuellen Bedürfnisse unseres Kunden erweitern lässt.
Entstehen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse oder durch erbrachte Arbeiten und sonstige Leistungen verursacht wurden, besteht im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz für Personen-, Sach- oder daraus entstandener weiterer Schäden.
Dieser Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt haben.
Produzierende Unternehmen und Händler, deren Erzeugnisse nicht Endprodukte sind, sondern einer gewerblichen, industriellen oder handwerklichen Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung unterliegen, haben die Möglichkeit ihren Versicherungsschutz um die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung zu ergänzen.
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung
Hersteller und Händler |
Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung
Kfz-Teile-Zulieferer |
---|---|---|
Versicherter Rückruf |
Eigenrückruf, d.h. Rückruf wird vom Kunden selbst durchgeführt. Fremdrückruf, d.h. Rückruf wird in Folge eines mangelhaften Erzeugnisses unseres Kunden, von einem Abnehmer des Kunden durchgeführt (kann auch Händler oder Behörde sein). |
Fremdrückruf, d.h. Rückruf erfolgt durch Kfz-Hersteller oder Behörden. |
Zeitpunkt des Versicherungsschutzes | Versichert sind die durch den Rückruf entstehenden Kosten, insofern sich die mangelhaften Erzeugnisse unseres Kunden bereits bei Endverbrauchern beliefernden Händlern oder beim Endverbraucher selbst befinden. | Versicherungsschutz besteht zusätzlich auch für Kosten, wenn die mangelhaften Erzeugnisse unseres Kunden noch nicht in das Kfz, sondern nur in Kfz-Teile oder in das Kfz eingebaut, aber das Kfz noch nicht ausgeliefert wurde. |
Versicherte Kosten (auszugsweise) |
|
|
Deutsche Produkte stehen für Qualität und sind auch im Ausland begehrt. Nur einer der Gründe, weshalb immer mehr Unternehmen ein internationales Geschäftsmodell anstreben und Produktion und Vertrieb auch auf das Ausland ausweiten.
Dabei stoßen Sie jedoch schnell an ihre Grenzen, was die Versicherbarkeit ihrer Produktionsstätten oder Vertriebsniederlassungen im Ausland betrifft. Wir stellen mit unseren kompetenten Ansprechpartnern und Haftpflichtversicherungs-Produkten länderübergreifend für jeden Kunden ein ganz individuelles Versicherungskonzept zusammen.