(1) Versicherungsschutz für die selbstständige berufliche Tätigkeit
Versicherungsschutz besteht für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von Anhängern
- aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen, dinglichen Rechten sowie steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten, die Grundstücke, Gebäude- oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben
- wegen der Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
(2) Versicherungsschutz bei Berufsaufgabe oder Tod des Versicherungsnehmers
Wenn dieser Vertrag durch Ihre Berufsaufgabe oder Ihren Tod endet und innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrages ein Versicherungsfall eintritt, gilt Folgendes:
Sie bzw. Ihre Erben erhalten Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages, wenn der Versicherungsfall im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit steht.
(1)
Mitversicherte Personen
Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigen Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie.
(2) Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers bei mitversicherten Personen
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Ihren ehelichen/eingetragenen Lebenspartner handelt.
(3) Ansprüche Dritter nach Tod, Verletzung des Versicherungsnehmers oder eines Mitversicherten
Versicherungsschutz besteht außerdem für die Geltendmachung von Ansprüchen, die natürlichen Personen (= Dritten) kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
Was gilt hinsichtlich der mitversicherten Personen?
Alle Regelungen die für Sie gelten, gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen. Der Versicherungsumfang für die mitversicherten Personen ändert sich dadurch nicht.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalls bleiben Sie neben den mitversicherten Personen verantwortlich.
Details und Sublimits entnehmen Sie bitte den Bedingungen Ziff. 1.5.
* Wartezeit 3 Monate
Ihr Rechtsschutz gilt, soweit sich aus den Leistungsarten nichts anderes ergibt, wenn ein Gericht oder eine Behörde
· in Europa,
· in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
· auf den Kanarischen Inseln,
· auf Madeira,
· auf den Azoren
für ein Verfahren gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
(2) Hier gilt Ihr Rechtsschutz mit Einschränkungen:
Außerhalb des Geltungsbereichs nach Absatz 1 tragen wir, soweit sich aus den Leistungsarten nichts anderes ergibt, Kosten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Höchstbetrag für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Versicherungsfällen, die dort während eines längstens 24 Monate dauernden Aufenthalts eintreten.
Versicherungssumme: 5.000.000 EUR
Strafkaution: 500.000 EUR
Weltdeckung: 500.000 EUR
Dauer: 24 Monate
Vertragsgrundlagen:
Bedingungen/Klauseln etc:
Verbraucherinformationen: