Katzenkrankenversicherung
Tarife im Überblick
Basis OP-Schutz
Unsere günstige Op-Versicherung |
Tierkranken (Komfort) Unsere komfortable OP-Versicherung |
SicherheitPlus (Premium) Unsere Premium-Krankenversicherung |
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Ab 7,84 €
pro Monat |
Ab 11,45 €
pro Monat |
Ab 22,67 €
pro Monat |
Tarifierungsmerkmale
1. Tarif
Basis
Tierkranken (Komfort):
SicherheitPlus (Premium):
2. Kennzeichnung (Mikrochip / Tätowierung)
Bei Katzen ohne Kennzeichnung wird ein Beitragszuschlag von 10% berechnet.
Im Baustein SicherheitPlus stellt die Rasse ein relevantes Tarifierungsmerkmal dar. Katzenrassen werden in insgesamt 3 Rassegruppen eingeteilt.
Hier geht's zur Rasseliste.
Extra-Leistungen in der Katzenkrankenversicherung
Katzenexperten |
Direktabrechnung |
Kostenerstattung |
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Bei Fragen rund um versicherte Operationen oder Abrechnungen stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung. |
Damit Sie sich nach einer Operation voll und ganz um die Genesung Ihres Schützlings kümmern können, übernehmen wir gerne die Direktabrechnung mit dem Tierarzt oder der Klinik Ihrer Wahl. |
Bis zum 2-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Tierärzte – bei Einsätzen in der Nacht und am Wochenende sogar den 3-fachen Satz. Tierarzt und Klinik wählen Sie selbst. |
Bestattungsvorsorge |
Bestattungsvorsorge |
Bestattungsvorsorge |
Im SicherheitsPlus-Produkt erstatten wir darüber hinaus eine Einäscherung (im Rahmen einer Basiskremierung) durch unseren Premium-Partner "I Rosengarten GmbH". |
Im SicherheitsPlus-Produkt erstatten wir darüber hinaus eine Einäscherung (im Rahmen einer Basiskremierung) durch unseren Premium-Partner "I Rosengarten GmbH". |
Im SicherheitsPlus-Produkt erstatten wir darüber hinaus eine Einäscherung (im Rahmen einer Basiskremierung) durch unseren Premium-Partner "I Rosengarten GmbH". |
Bezahlte Behandlungen in der Katzenkrankenversicherung

Folgende Behandlungen kommen häufig in der Katzenkrankenversicherung vor und werden übernommen
Chronische Niereninsuffizienz
Typische Symptome sind Fressunlust, Erbrechen und Gewichtsverlust. Lassen Sie Ihre Katze auf jeden Fall von einem Tierarzt untersuchen, falls Sie eine Niereninsuffizienz vermuten.
Behandlungskosten: bis zu 2.000 Euro (pro Jahr)
Diabetes
Auch bei Katzen kommt Diabetes vor. Anzeichen sind oft starker Durst, Harndrang, Apathie und Gewichtsverlust. Lassen Sie die Diabetes entsprechend behandeln, steht einem langen Leben fast nichts im Weg.
Behandlungskosten: bis zu 1.600 Euro
Katzenstaupe
Eine Virusinfektion, die zu Bewegungsunlust, Schlappheit, Fieber und Erbrechen führt und hochansteckend ist (z.B. geteilter Fressnapf). Die Katzenstaupe muss unbedingt von einem Tierarzt behandelt werden.
Behandlungskosten: bis zu 1.000 Euro
Katzenschnupfen
Katzenschnupfen wird oft durch Herpesviren ausgelöst. Symptome sind eine laufende Nase, verklebte Augen, Fieber und Appetitlosigkeit. Bei Verdacht suchen Sie sofort einen Tierarzt auf: Je zeitiger die Therapie, desto größer die Heilungschancen.
Behandlungskosten: bis zu 1.200 Euro
Schilddrüsenüberfunktion
Feline Hyperthyreose ist eine hormonelle Störung älterer Katzen. Je nach Schwere unterscheiden sich die Symptome. Folge: Gewichtsverlust, vergrößerte Schilddrüse, Herzrasen und sogar Fresssucht.
Behandlungskosten: bis zu 800 Euro
Folgende Behandlungen sind ausgeschlossen:
- Ellenbogen- und Hüftgelenks-Dysplasie
- Kastration
- Kryptorchismus
- Nabelbruch
- Prophylaktische Maßnahmen ( z.B. Impfungen, Entwurmungen)
Dies ist keine abschließende Darstellung. Weitere Ausschlüsse ergeben sich aus Teil A Ziffer 2 der Bedingungen.
Besonderheiten in der Katzenkrankenversicherung

Folgende Besonderheiten gibt es für die Katzenkrankenversicherung:
Gesundheitszustand des Tieres
Bei Antragsstellung sind vom Tierhalter Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres zu beantworten.
Antragsablehnungsgründe:
- (Morbus) Cushing
- Angeborener Lebershunt (congenitaler portosystemischer Lebershunt)
- Babesiose
- Ehrlichiose
- Epilepsie
- Feline Infektiöse Peritontitis (FIP)
- Felines Immunschwächevirus (FIV)
- Felines Leukosevirus (FeLV)
- Leishmaniose
- Lupus erythematodes
- Morbus Addison
- Myasthenia gravis
- Anaplasmose
- Bluter
Nach individueller Überprüfung können u. U. auch Tiere mit Vorerkrankungen bzw. akuten oder auch chronischen Erkrankungen aufgenommen werden. Die Kosten, die sich aus diesen Erkrankungen und deren Folgen ergeben, sind nicht gedeckt.
Eintrittsalter
Nutzungsart des Tieres
Versicherbar sind:
Nicht versicherbar sind:
- Katzen bei gewerbsmäßigen (Groß-) Züchtern.
Gültiger Impfschutz
Rechtzeitige und regelmäßige Impfung nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission veterinär
Bei Aufnahme in die Tierkrankenversicherung muss das Tier gegen folgende Infektionserkrankungen seinem Alter entsprechend bereits geimpft sein:
Kennzeichnung (Mikrochip/Tätowierung)
Eine Kennzeichnung des Tieres mittels Chip oder Tätowierung ist keine Voraussetzung für eine Aufnahme in die Tierkrankenversicherung.
Allerdings wird für Tiere ohne Kennzeichnung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben.
Bei nachträglicher Kennzeichnung entfällt der Beitragszuschlag, sobald die Meldung der vorgenommenen Kennzeichnung bei der Allianz eingegangen ist.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und je nach Deckungsvariante während eines vorübergehenden Aufenthaltes bis zu 12 Monaten auch weltweit.
Wartezeit
Bei Unfall: keine
Bei Krankheit: 3 Monate
Verzicht auf Wartezeit: Bei nahtlosem Übergang zur Vorversicherung in Höhe des dort versicherten Leistungsumfangs
Besondere Kündigungsmöglichkeiten
Der Vertrag kann insbesondere in folgenden Fällen vorzeitig gekündigt werden:
Abhängig von ...
Nachlässe
Neben dem Dauernachlass kann in der Tierkrankenversicherung auch der Kombirabatt, Bündelbonus und Treuebonus RSH vergeben werden. Weitere Nachlässe sind nicht möglich.
FAQs
Katzen sind mitunter wilde Abenteurer – kleinere oder größere Unfälle lassen sich da kaum vermeiden. Und auch wenn Ihr vierbeiniger Liebling mal krank wird, kann eine zusätzliche Finanzspritze helfen. Denn Behandlungen beim Tierarzt oder gar Operationen kosten oft eine Menge Geld. Mit unserer Versicherung für Ihre Katze können Sie Arztrechnungen gelassen entgegensehen.
Versicherbar sind Katzen, die in privaten Haushalten als reine Haus- und Heimtiere leben ("Familienkatze"); Katzen bei nicht gewerbsmäßigen Hobbyzüchtern. Als Hobbyzüchter gelten Privatpersonen mit max. 3 Zuchttieren (die Nachkommen der versicherten Tiere sind nicht automatisch mitversichert!).
Nicht versicherbar sind Katzen bei gewerbsmäßigen (Groß-) Züchtern.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel sofort. Nur im Krankheitsfall gilt eine Wartezeit von drei Monaten (es sei denn, Ihr Tier wechselt nahtlos von einem vorherigen Versicherungsverhältnis zur Allianz). Falls ihr im Urlaub etwas zustößt, vertrauen Sie auf uns – die Katzenkrankenversicherung der Allianz umfasst einen weltweiten Auslandsschutz bei Reisen bis zu 12 Monaten.
Der Verkauf im Ausland ist aus aufsichts- und steuerrechtlichen Gründen als kritisch einzustufen, deshalb dürfen bei Wohnsitz im Ausland keine Angebote abgegeben werden.
Bei Antragstellung werden einige Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres gestellt. Der Kunde soll hier alle ihm bekannten (Vor-) Erkrankungen seiner Katze und tierärztlichen Behandlungen der letzten 36 Monate angeben.
Nach individueller Überprüfung können auch Katzen mit Vorerkrankungen, akuten oder chronischen Erkrankungen in die Katzenversicherung aufgenommen werden. Die Kosten, die sich aus diesen Erkrankungen und deren Folgen ergeben, sind dann allerdings innerhalb der ersten 24 Monate des Versicherungsschutzes nicht gedeckt.
Der Abschluss der Versicherung ist möglich, wenn Ihre Katze zwischen acht Wochen und sieben Jahre alt ist. Je jünger Ihre Katze ist, desto günstiger ist auch der Versicherungsbeitrag. Ist Ihre Katze erst einmal bei uns versichert, kann sie ein Leben lang versichert bleiben – sofern Sie das wünschen.
Gegen folgende Infektionskrankheiten muss die Katze bei der Aufnahme vollständig geimpft sein und auch in der Folge rechtzeitig und regelmäßig auf eigene Kosten geimpft werden: Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut (Freigängerkatzen)
Diese Impfungen werden in der tierärztlichen Praxis i. d. R. routinemäßig vorgenommen und sollten gemäß der Impfempfehlung der "Ständigen Impfkommission vet." des Bundesverbandes praktizierende Tierärzte (BpT) - im Gegensatz zu diversen optionalen Impfungen - immer durchgeführt werden.
Grundsätzlich gibt es keine Ausnahmen von der Impfpflicht. Auch die Aufnahme eines ungeimpften Tieres mit dem Hinweis einer zeitnahen Nachimpfung ist - bis auf die folgend genannten Besonderheiten - nicht möglich.
Besonderheiten:
- Wird ein Tier aufgenommen, das erst 8 Wochen alt ist, können noch nicht alle Impfungen durchgeführt worden sein. In diesen Fällen muss mit der Impfung entsprechend der Impfempfehlung der "Ständigen Impfkommission vet." des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (BpT) begonnen worden sein.
- Ist eine Abweichung vom regulären Impfprogramm oder ein Unterlassen einer Impfung medizinisch indiziert und vom Tierarzt begründet, bleibt dies ohne Folgen für den Versicherungsschutz. Dies kann der Fall sein bei Tieren, die auf Impfungen mit heftigen Unverträglichkeiten reagieren, bei alten oder auch bei (akut) kranken Tieren.
Wenn ein Kunde von einem anderen Versicherer zur Allianz TKV wechselt, entfällt die Wartezeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: nahtloser Übergang und gleichartiger Vorvertrag
Beispiele:
Der Kunde hat bei einem anderen Anbieter eine OP-Versicherung und schließt bei der Allianz einen Tarif (SicherheitPlus) ab: hinsichtlich OP-Schutz entfällt die Wartezeit, weil ein gleichartiger Vorvertrag und nahtloser Übergang; bei Heilbehandlungsschutz bleibt die Wartezeit bestehen, da kein gleichartiger Vorvertrag.
Der Kunde hat bei einem anderen Anbieter eine OP- und Heilbehandlungsversicherung und schließt bei der Allianz dasselbe (SicherheitPlus) ab: nahtloser Übergang und gleichartiger Vorvertrag hinsichtlich OP- und Heilbehandlungsschutz; Wartezeit entfällt bei beiden.
Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsordnung. Sie schreibt vor, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind, und ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem ein- bis dreifachen Satz. Diesen wählen die Tierärzte je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und örtlichen Verhältnissen (regionale Unterschiede) aus. Eine Unter- oder Überschreitung ist rechtlich nur in begründbaren Ausnahmefällen zulässig.
Zuschläge bei Behandlungen im Nacht-/Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten werden bis zum 3-fachen Satz erstattet, wenn der Tierarzt das Vorliegen eines Notfalles bestätigt.
Heilbehandlung im Sinne der Vertragsbedingungen ist eine veterinärmedizinisch notwendige Behandlung, die nach dem aktuellen und anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland geeignet erscheint, die Gesundheit des versicherten Tieres wiederherzustellen, den Zustand zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Dazu gehören auch komplementäre/alternative Behandlungsmethoden.
Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Impfungen, Entwurmungen, Floh-/Zeckenprophylaxe oder freiwillige Untersuchungen, die nicht aufgrund von Krankheitsanzeichen des Tieres vorgenommen werden (z. B. vorsorgl. Blutuntersuchungen), stellen jedoch keine Heilbehandlung dar.
Als reine konservative Therapie ist die Heilbehandlung von der chirurgischen Therapie - der Operation - abzugrenzen.
Ja, es gibt eine Selbstbeteiligung von 20%.
Eine Operation im Sinne der Vertragsbedingungen ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose. Hierbei muss die Haut oder darinterliegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Unter "Narkose" fällt sowohl die Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) als auch die Lokalnarkose (Lokalanästhesie). D. h. beispielsweise das Nähen einer kleineren Wunde oder das Spalten eines Hautabszesses unter lokaler Betäubung stellen eine "Operation" im Sinne der Bedingungen dar und sind bei unserem Tarif "Tierkranken (Komfort) OP-Schutz" und unserem Tarif "SicherheitPlus (Premium) Krankenschutz" versichert. Die reine Sedation - also Ruhigstellung ohne Schmerzausschaltung - eines z. B. aggressiven Tieres, das ansonsten nicht gefahrlos zu behandeln wäre, fällt nicht unter den Begriff der "Narkose".
Nein, es ist für jedes Tier ein Vertrag nötig.
Drei versicherte Tiere lösen einen Bündelbonus von 10% aus. Zudem ist die Tierkrankenversicherung ein Zählstück für den PrivatSchutz und damit rabattierbar.
Die Tierkrankenversicherung deckt die Kosten tierärztlicher Behandlungen im Falle von Verletzungen bzw. Krankheiten des versicherten Tieres - unabhängig von Fragen der Haftpflicht. Der Umfang der durch die Versicherung gedeckten tierärztlichen Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Die Haftpflichtversicherung hingegen unterstützt den Versicherungsnehmer bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und stellt den Versicherungsnehmer bei berechtigten Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Haltung des haftpflichtversicherten Tieres von den Schadenersatzforderungen frei. Sie trägt dabei auch die Kosten der vom Versicherungsnehmer und vom Anspruchsteller beauftragten Rechtsanwälte.
Die Tierkrankenversicherung wird durch die telefonische Anwaltsberatung ergänzt. Die telefonische Anwaltsberatung hat eine reine Beratungsfunktion in Notfällen ohne Freistellung von Ansprüchen Dritter. Sie kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob es sich um einen Fall aus dem Bereich Tierkranken- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt.
Ergibt sich aus der Tierhaltung in Notfällen rechtlicher Beratungsbedarf, so kann sich der Kunde montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr kostenlos eine telefonische Erstberatung durch einen von uns vermittelten unabhängigen Rechtsanwalt geben lassen.