Pferde OP-Versicherung
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Ab 19,08 €
pro Monat |
Ab 28,29 €
pro Monat |
Ab 43,28 €
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Bezahlte Behandlungen in der Pferde OP-Versicherung

Folgende Behandlungen kommen häufig in der Pferde OP-Versicherung vor und werden übernommen:
Kolik
Die Kolik umfasst sämtliche Krankheiten im Verdauungstrakt. Die häufigste Ursache ist ein Darmverschluss, der durch Stress oder Futterumstellung entstehen kann. Beim kleinsten Verdacht einer Kolik sollten Sie sofort den Tierarzt rufen, unbehandelt kann eine Kolik zum Tod des Tieres führen. Kolik Operationen sind in allen Tarifen mitversichert.
Behandlungskosten: bis zu 5.500 Euro
OCD, Chip
Osteochondrosis dissecans ist eine Störung des wachsenden Knorpels und führt dazu, dass sich Fragmente von der Gelenkfläche lösen und im Gelenk verknöchern. Die häufigste Folge ist, dass das Pferd lahmt.
Behandlungskosten: bis zu 2.000 Euro
Griffelbein
Da die Griffelbeine zwei nur bleistiftstarke Knochen sind, kommt es relativ schnell zu Frakturen dieser dünnen Knochen. In diesem Fall ist eine Operation unter Vollnarkose unausweichlich.
Behandlungskosten: bis zu 1.500 Euro
Equines Sarkoid
Das equine Sarkoid ist der häufigste Hauttumor beim Pferd. Es ist lokal aggressiv, bildet jedoch im Körper keine Metastasen. Häufig tritt er an Stellen auf, an denen die Haut dünn ist, wie an Ohren, Augenlidern oder Innenschenkeln.
Behandlungskosten: bis zu 1.500 Euro
Schnittverletzungen
Gerade auf der Koppel oder in der Herde kann Ihrem Pferd etwas passieren. Häufig sind es Biss- oder Schnittverletzungen. Auf jeden Fall sollte zur Wundversorgung ein Tierarzt gerufen werden, damit die Heilung nicht beeinträchtigt wird.
Behandlungskosten: 200 bis 2.500 Euro
Nicht versicherte Kosten / Leistungsausschlüsse:
- Kopper Operationen
- Wobbler Operationen
- Entfernung von Dornfortsätzen
- Entfernen von Chip's (OCD) an Gelenken, sofern es dadurch nicht zu einer Lahmheit kommt. Es wird ein Nachweis durch Video- und Röntgenaufnahme benötigt.
- Nervenschnitte bei Turnierpferden, wenn keine Austragung aus der Turnierpferdeliste bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung beantragt ist und die Operation im Pferdepass eingetragen wird.
- Bei Antragsstellung bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen (innerhalb der ersten 24 Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes)
- Kastration, Sterilisation und Operation von Kryptorchiden
- Zahnersatz (Prothetik) und Korrektur von angeborenen Zahn- und Kieferanomalien
- Transportkosten für das Pferd
- Hufbeschlag, auch orthopädischer Hufbeschlag
- Diät- und Ergänzungfuttermittel
- Prophylaxemaßnahmen (Impfungen, Entwurmungen, etc.)
- Physiotherapie
- Komplementäre bzw. alternative Heilmethoden (z.B. Akupunktur, Homöopathie, Laser-und Magnetfledtherapie, Osteopathie, Chriopraktik)
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des Tierarztes
- Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt (mit Ausnahme von Kaiserschnitt und Fetotomie)
- Für angeborene Fehlentwicklungen besteht kein Versicherungsschutz: Für Versicherungsfälle, die im Zusammenhang mit solchen Beeinträchtigungen stehen und innerhalb der ersten 24 Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes starten
- Erstellung von Bescheinigungen und Gutachten
- Operationen außerhalb der regulären Praxiszeiten
- Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren (mit Ausnahmen)
Dies ist keine abschließende Darstellung. Weitere Ausschlüsse ergeben sich aus Teil A Ziffer 2 der Bedingungen.
Besonderheiten in der Pferde OP-Versicherung

Folgende Besonderheiten gibt es für die Pferde OP-Versicherung:
Gesundheitszustand des Tieres
Bei Antragsstellung sind vom Tierhalter Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres zu beantworten. (Tierarztbehandlungen in den letzten 36 Monaten)
Eine Antragstellung lohnt sich, denn nach individueller Überprüfung können auch Tiere mit Vorerkrankungen, akuten oder chronischen Erkrankungen aufgenommen werden.
Die Kosten, die sich aus diesen Erkrankungen und deren Folgen ergeben, sind dann innerhalb der ersten 24 Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes nicht gedeckt.
Eintrittsalter
Nutzungsart des Tieres
Versicherbar sind:
Nicht versicherbar sind:
- Galopprennpferde sind von der Aufnahme in die OP-Versicherung ausgeschlossen.
- Galopprennpfrede sind Vollblüter, die in professionellen, d. h. mit Preisgeldern über 2.000€ (Klasse A) dotierten Galopprennen eingesetzt werden.
- Alle in der Positivliste nicht gennannten Operationen
- Hufbeschlag
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Es besteht kein Auslandsschutz.
Wartezeit
Bei Unfall: keine
Bei Kolik: 10 Tage
Bei Krankheit: 6 Monate
Verzicht auf Wartezeit: Bei nahtlosem Übergang zur Vorversicherung in Höhe des dort versicherten Leistungsumfangs
oder großer Ankaufsuntersuchung (tierärztlichen Bericht), der folgende Untersuchungen umfasst:
ausführliche klinische Untersuchung, d. h. Anamnese (Vorbericht, z. B. zu Vorerkrankungen oder klinischen Auffälligkeiten), Adspektion (Visuelle Untersuchung), Palpation (Ab-/Durchtasten), Funktions-, Provokations-, Belastungsproben und ausführliche röntgenologische Untersuchung, die mindestens aus folgenden Aufnahmen inkl. Beurteilung gemäß Röntgenleitfaden 2007 der Röntgenkommission (RöLF 07) besteht: Oxspring-Aufnahme, Zehen aller vier Gliedmaßen 90°, Tarsus beiseits (tangential in 2 Ebenen) und Knie beidseits 90°. Dieser Bericht darf nicht mehr als vier Wochen vor Antragstellung erstellt worden sein.
Besondere Kündigungsmöglichkeiten
Der Vertrag kann insbesondere in folgenden Fällen vorzeitig gekündigt werden:
Nachlässe
Neben dem Dauernachlass kann in der Tierkrankenversicherung auch der Kombirabatt, Bündelbonus und Treuebonus RSH vergeben werden. Weitere Nachlässe sind nicht möglich.
FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Pferde OP-Versicherung:
Folgende Vertreter der zoologischen Familie der „Pferde“ (Equiden; Einhufer) können wir aufnehmen: Hauspferde, Esel und die Kreuzungsformen Maultier und Maulesel. Maultiere (Mulis) entstehen aus der Paarung einer Pferdestute mit einem Eselhengst, Maulesel aus der von Pferdehengst und Eselstute. Selbstverständlich können Sie die Pferdeversicherung auch für Ponys abschließen.
Grundsätzlich ist die Nutzungsart bzw. der Verwendungszweck des Tieres weder für die Zeichnung noch für die Tarifierung relevant. Folgende Ausnahme gilt es jedoch zu beachten: Galopprennpferde sind von der Aufnahme in die OP-Versicherung ausgeschlossen. Unter Galopprennpferden verstehen wir Vollblüter, die in professionellen, d.h. mit Preisgeldern über 2.000 EUR (Klasse A) dotierten Galopprennen eingesetzt werden.
Nein, die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der im Antrag aufgeführten Gesundheitsfragen ist ausreichend. Sollte eine Risikoprüfung aufgrund der gemachten Angaben für uns nicht möglich sein, sind wir berechtigt, erforderliche Auskünfte bei den behandelnden Tierärzten einzuholen.Liegt dem Kunde allerdings eine Ankaufsuntersuchung oder ein anderweitiger tierärztlicher Bericht über die Untersuchung des Tieres vor, kann bei Erfüllung bestimmter Vorgaben die Wartezeit für Krankheiten erlassen werden.
Die Wartezeit für Krankheiten kann bei Vorlage eines tierärztlichen Berichtes entfallen, wenn dieser folgende Untersuchungen umfasst: ausführliche klinische Untersuchung, d.h. Anamnese (Vorbericht, z. B. zu Vorerkrankungen oder klinischen Auffälligkeiten), Adspektion (Visuelle Untersuchung), Palpation (Ab-/Durchtasten), Funktions-, Provokations-, Belastungsproben und ausführliche röntgenologische Untersuchung, die mindestens aus folgenden Aufnahmen inkl. Beurteilung gemäß Röntgenleitfaden 2007 der Röntgenkommission (RöLF 07) besteht : Oxspring-Aufnahme, Zehen aller vier Gliedmaßen 90°, Tarsus beidseits (tangential in 2 Ebenen) und Knie beidseits 90°. Dieser Bericht darf nicht mehr als vier Wochen vor Antragsstellung erstellt worden sein.
Die Lebensnummer ist eine 15-stellige Zahl, die nach einem europaweit einheitlichen Prinzip aufgebaut ist und nur einmal vergeben wird. Anhand dieser Nummer kann das Tier eindeutig identifiziert werden. Jedes Pferd erhält eine solche Nummer bei der Geburt oder beim Eintrag in ein Zuchtbuch oder in das Sportpferderegister der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (internationale Bezeichnung: FN = Fédération Equestre Nationale). Die Nummer findet sich im sogenannten „Equidenpass“ (und in der Eigentumsurkunde). Der „Equidenpass“ ist ein Identitätsdokument, das nach einer EU-Verordnung seit dem 01.07.2009 für alle Equiden (Einhufer) vorhanden sein muss.
Bei Antragstellung werden einige Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres gestellt. Der Kunde soll hier alle ihm bekannten (Vor-) Erkrankungen seines Pferdes und tierärztlichen Behandlungen der letzten 36 Monate angeben.
Nach individueller Überprüfung können auch Pferde mit Vorerkrankungen, akuten oder chronischen Erkrankungen in die Pferde OP-Versicherung aufgenommen werden. Die Kosten, die sich aus diesen Erkrankungen und deren Folgen ergeben, sind dann allerdings innerhalb der ersten 24 Monate des Versicherungsschutzes nicht gedeckt.
Beispiel: Wurde ein Pferd in der Vergangenheit wegen einer Kolik operiert, dann ist das Tier zwar versicherbar – Kolik-Operationen werden in den ersten 24 Monaten ab Versicherungsbeginn jedoch nicht erstattet.
Der Abschluss der Versicherung ist möglich, wenn Ihr Pferd zwischen dem vollendeten 2. Lebensmonat und 20 Jahre alt ist. Ist Ihr Pferd erst einmal bei uns versichert, kann es ein Leben lang versichert bleiben – sofern Sie das wünschen.
Bei rechtzeitiger Beitragszahlung beginnt der Versicherungsschutz zum beantragten Beginn. Dieser kann frühestens der Tag nach Antragstellung sein. Für versicherte Operationen aufgrund von Unfällen keine Wartezeit. Für versicherte Operationen bei Kolik gilt eine Wartezeit von 10 Tagen und für Operationen aufgrund von Krankheiten beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Die Wartezeit für Krankheiten kann erlassen werden, wenn der Kunde nahtlos von einem anderen Versicherer zur Allianz wechselt – oder bei Vorlage eines tierärztlichen Untersuchungsberichts, der nicht älter als vier Wochen ist und bestimmte Mindestangaben enthält: ausführliche klinische Untersuchung, also Anamnese (Vorbericht, zum Beispiel zu Vorerkrankungen oder klinischen Auffälligkeiten), Adspektion (visuelle Untersuchung), Palpation (Ab-/Durchtasten), Funktions-, Provokations-, Belastungsproben und ausführliche röntgenologische Untersuchung.
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Sollte das Tier nachweislich vor Vertragsablauf sterben oder veräußert werden, endet das Versicherungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt und der Kunde erhält anteilig bereits bezahlte Beiträge erstattet.
Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine Rechtsordnung, die die Bundesregierung erlassen hat. Sie schreibt allen praktizierenden Tierärzten bindend vor, wie sie Leistungen abzurechnen haben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz. Die Auswahl darüber treffen die Tierärzte je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und örtlichen Verhältnissen (regionale Unterschiede). Eine Unter- oder Überschreitung der Sätze ist rechtlich nur in begründbaren Ausnahmefällen zulässig.
Wenn ein Notfall vorliegt, und dies durch den Tierarzt bestätigt wird, wird eine einmalige Notfallgebühr gezahlt. Alle anderen Rechnungsoptionen werden entprechend dem abgeschlossenen Tarif (1-fach oder 2-fach) gekürzt.
Nein, erstattet werden immer 100% der in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Leistungen.
Bei diesen Operationen handelt es sich um Leistungen, die nicht in der GOT aufgeführt sind. § 7 der GOT regelt Folgendes: Bei "Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Gebührensätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden, wobei insbesondere Schwierigkeiten und erforderlicher zeitlicher und technischer Aufwand zu berücksichtigen sind.“. D. h. ein Tierarzt darf z. B. für eine spezielle Operationstechnik, die nicht in der GOT aufgeführt ist, die Gebührenhöhe berechnen, die für eine in der GOT aufgeführte und vergleichbare OP festgelegt ist.
Ja. Am Ende der Allgemeinen Bedingungen zur Tierkrankenversicherung - OP für Pferde befindet sich ein Glossar. In diesem werden die im Bedingungstext vorkommenden medizinischen Fachausdrücke kurz erläutert.
Wird eine versicherte Operation vorgenommen, übernehmen wir auch die Kosten des letzten Untersuchungstages vor dem Eingriff.
Erstattet werden veterinärmedizinische Untersuchungen und Maßnahmen, die für eine Befunderhebung notwendig und geeignet sind. Inbegriffen sind dabei Vorbericht, klinische Untersuchung sowie spezielle Untersuchungen (Röntgen, Labor etc.).
In welchem Zeitraum vor der OP dieser Untersuchungstag liegt, ist dabei nicht relevant (ein Tag, mehrere Tage, eine Woche vor OP). Entscheidend ist, dass es sich dabei um den letzten Untersuchungstag handelt.
Eine „Vollnarkose“ (Allgemeinnarkose) bewirkt eine komplette Bewusstseins-, Empfindungs- und Schmerzausschaltung. Diese Narkoseform führt zu einer generellen Muskelerschlaffung, so dass das Pferd zur OP abgelegt werden muss. Speziell bei Pferden besteht neben dem allgemeinen Narkoserisiko ein erhöhtes Verletzungsrisiko beim Ablegen und vor allem beim Wiedererwachen des Tieres. OPs unter Vollnarkose werden i. d. R. nur in einer Klinik vorgenommen.
Bei einer „Lokalnarkose“ wird die Empfindungs- und Schmerzausschaltung nur im OP-Bereich vorgenommen. Das Tier ist dabei i. d. R. bei vollem Bewusstsein.
Mit einer „Sedation“ oder auch umgangssprachlich „Standnarkose“ erreicht der Tierarzt eine ausreichende Schmerzausschaltung am medikamentös ruhiggestellten Pferd. Das Tier ist dabei noch voll standfähig, so dass die Behandlung praktisch auch auf der Koppel stattfinden kann und ein Verbringen in die Klinik nicht notwendig ist.
Nein. Kosten für alternative bzw. komplementäre Behandlungen (z. B. Homöopathie, Akupunktur) werden nicht erstattet.
Nein. Kosten für Physiotherapie werden nicht übernommen.
Ja, wenn diese im Rahmen einer versicherten Operation durchgeführt werden.
Für die Behandlung von Krankheiten oder Unfällen werden auch sogenannte regenerative Therapien (Stammzellentherapie, IRAP, PRP) im Rahmen des versicherten Leistungsumfanges übernommen.
Regenerative Therapien werden in der modernen Pferdemedizin zur Behandlung verschiedener orthopädischer Erkrankungen (z. B. Bände-, Sehnen-, Muskel- oder Gelenkserkrankungen) eingesetzt.
Nein. Kosten für Euthanasie (und Tierkörperbeseitigung) werden nicht erstattet. Im Rahmen einer versicherten Operation sind nur solche Nachbehandlungen versichert, die geeignet erscheinen, um den Gesundheitszustand des versicherten Tieres wieder herzustellen, den Zustand zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Die Pferde-OP-Versicherung wird durch die telefonische Anwaltsberatung ergänzt. Die telefonische Anwaltsberatung hat eine reine Beratungsfunktion in Notfällen ohne Freistellung von Ansprüchen Dritter. Sie kann in Anspruch genommen werden unabhängig davon, ob es sich um einen Fall aus dem Bereich Pferde-OP- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt.
Die Pferde-OP-Versicherung deckt die Kosten tierärztlicher Behandlungen im Falle von Verletzungen bzw. Krankheiten des versicherten Tieres - unabhängig von Fragen der Haftpflicht. Der Umfang der durch die Versicherung gedeckten tierärztlichen Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Die Haftpflichtversicherung hingegen unterstützt den Versicherungsnehmer bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und stellt den Versicherungsnehmer bei berechtigten Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Haltung des haftpflichtversicherten Tieres von den Schadenersatzforderungen frei. Sie trägt dabei auch die Kosten der vom Versicherungsnehmer und vom Anspruchsteller beauftragten Rechtsanwälte.
Nein, es ist für jedes Tier ein Vertrag nötig.
Drei versicherte Tiere lösen einen Bündelbonus von 10% aus. Zudem ist die Tierkrankenversicherung ein Zählstück für den PrivatSchutz und damit rabattierbar.