Privates Belegschaftsgeschäft

Rahmenverträge zur Arbeitskraftsicherung im Privatgeschäft

mit einzelnen Arbeitgebern

Was verbirgt sich hinter dem Privaten Belegschaftsgeschäft:

Das Private Belegschaftsgeschäft über eigenständige Rahmenverträge bietet einzelnen Arbeitgebern die Möglichkeit, ihrer Belegschaft ein Angebot für die Arbeitskraftsicherung zu machen. Neben vergünstigten Konditionen kann auch ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren über eine sog. Eigen- Dienstobliegenheitserklärung für folgende Produkte angeboten werden:

  • Selbständige BerufsunfähigkeitsPolice
  • BerufsunfähigkeitsStartPolice (BU-StartPolice)
  •  Ergänzende BerufsunfähigkeitsPolice
  • BerufsunfähigkeitsPolice Invest (BU Invest)
  • KörperSchutzPolice

 

Voraussetzungen für den Abschluss eines Rahmenvertrages zur privaten Arbeitskraftsicherung mit dem Arbeitgeber:

  • Das Gesamtpotential liegt bei mindestens 100 Mitarbeitenden.
  • Es besteht für den Arbeitgeber kein bAV-Gruppenvertrag bei der Allianz und eine Absicherung im Rahmen der ergänzenden Privatvorsorge ist somit ausgeschlossen.
  • Der Rahmenvertrag ist grundsätzlich für alle Vertriebswege offen.
  • Es erfolgt eine Vertriebsunterstützung durch den Arbeitgeber (z.B. Ermöglichung von Werbemaßnahmen).

 

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, den Konditionen und dem Vertragsabschluss finden Sie nach Anmeldung im editierbaren Merkblatt inkl. Checkliste.

Das bringt das private Belegschaftsgeschäft
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