Rahmenverträge zur Arbeitskraftsicherung im Privatgeschäft
mit einzelnen Arbeitgebern
Was verbirgt sich hinter dem Privaten Belegschaftsgeschäft:
Das Private Belegschaftsgeschäft über eigenständige Rahmenverträge bietet einzelnen Arbeitgebern die Möglichkeit, ihrer Belegschaft ein Angebot für die Arbeitskraftsicherung zu machen. Neben vergünstigten Konditionen kann auch ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren über eine sog. Eigen- Dienstobliegenheitserklärung für folgende Produkte angeboten werden:
Voraussetzungen für den Abschluss eines Rahmenvertrages zur privaten Arbeitskraftsicherung mit dem Arbeitgeber:
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, den Konditionen und dem Vertragsabschluss finden Sie nach Anmeldung im editierbaren Merkblatt inkl. Checkliste.