Das Allianz PrivateFinance Konzept ist ein Kapitalisierungsprodukt, das einen Zugang zu den globalen Renditechancen alternativer Anlagen ermöglicht. Damit profitiert der Kunde vom Know How, den Zugangsmöglichkeiten und den Konditionen der Allianz als großen, institutionellen Anleger.
Als Kapitalisierungsprodukt werden über das PrivateFinance Konzept keine biometrischen Risiken abgesichert. Damit ist das Investment nicht an das Leben einer versicherten Person geknüpft.
Infrastruktur
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Erneuerbare Energien
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Immobilien
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Private Equity
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Private Debt
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Investitionen in z. B. Straßen- und Stromnetze
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Investitionen in Wind- und Solarparks
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Investitionen in große Gewerbeprojekte
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Beteiligungen an Unternehmen
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Gewerbliche Finanzierungen
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Betreibervergütung
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Einspeisevergütung
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Mieteinnahmen
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Gewinne aus Unternehmenswertzuwachs
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Kreditzinsen
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Stabile Nachfrage
führt zu geringen Wertschwankungen |
Wert der Anlagen vor allem abhängig von Standorten
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Wertveränderungen auf Basis der Immobilienmärkte
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Fokus auf stabile
und hohe Gewinn-ausschüttungen |
Langfristige Vereinbarungen bieten stabile Rückflüsse
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Wischen um mehr anzuzeigen
Beitragszahlung | Einmalbeitrag | |
Mindesteinmalbeitrag | 200.000 € | |
Zuzahlungen/Entnahmen | nicht möglich | |
Vertragsdauer | mindestens 12 Jahre, maximal 30 Jahre | |
Leistung | Kapitalauszahlung bei Ablauf |
Das Allianz PrivateFinance Konzept ist ein Kapitalisierungsprodukt gemäß § 1 Absatz 2 VAG der Allianz Lebensversicherungs-AG für juristische Personen (keine Absicherung von biometrischen Risiken).
Das PrivateFinance Konzept ist aufsichtsrechtlich einem Lebensversicherungsvertrag gleichgestellt. Daher unterliegen im PrivateFinance Konzept angelegte Gelder denselben Schutz- und Kontrollmechanismen wie die übrigen Kundengelder in Lebensversicherungsverträgen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG.
Der Vertragswert entwickelt sich grundsätzlich entsprechend der Wertentwicklung des Referenzportfolios. Dieses Referenzportfolio bildet die Wertentwicklung ausgewählter alternativer Anlagen ab, die im Sicherungsvermögen der Allianz Lebensversicherungs-AG gehalten werden.
Einzelne alternative Anlagen können hohe Wertschwankungen bis hin zum Totalausfall/-verlust aufweisen. Durch die Einbeziehung mehrerer Anlageklassen und eine Streuung von einzelnen Investitionen innerhalb der Anlageklassen sollen diese Risiken abgeschwächt werden.
Die Ermittlung des Werts der einzelnen Investitionen ist mit hohem Aufwand verbunden. Deshalb ist eine Bestimmung der Wertentwicklung des Referenzportfolios nur quartalsweise zu den Bewertungsstichtagen und zeitversetzt um 3 Monate möglich. Die Werte stehen daher erst zum Bewertungsstichtag am Ende des Folgequartals fest. Auszahlungen sind allgemein an die Bewertung und damit an Quartalsstichtage gebunden.
Für den Zeitraum bis zum ersten Quartalsstichtag nach Vertragsbeginn und Geldeingang (mind. 10 Bankarbeitstage) wird der Vertragswert mit einem festen Zinssatz verzinst. Eine solche Zinsphase ist außerdem in den letzten sechs Monaten vor dem Vertragsende oder für vorzeitige Auszahlungen bei Kündigung vorgesehen. Aktuelle Informationen zum Zinssatz stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Eine Übersicht zu der Wertentwicklung des Referenzportfolios finden Sie in den folgenden Berichten zur PrivateFinancePolice:
Die Zinserträge unterliegen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Erträge aus Kapitalisierungsverträgen) der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag (bezogen auf die Kapitalertragsteuer). Diese Kapitalertragsteuer hat keine abgeltende Wirkung, sondern kann als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer angerechnet werden. Von der Körperschaftsteuer befreite Anleger können durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihres Finanzamtes einen Kapitalertragsteuer-Abzug vermeiden.
Die Steuern fallen grundsätzlich bei Ertragszufluss an, also bei Ablauf oder Kündigung.
Konditionen werden auf Anfrage bestimmt und hängen auch u.a. von der Beitragshöhe und der Vertragslaufzeit ab. Nähere Informationen finden Sie unter Angebote.
Eine Kündigung des Vertrags ist jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich. Teilkündigungen sind nicht möglich.
Im Falle einer Kündigung wird der Vertragswert gezahlt. Dieser kann erst drei Monate nach dem Kündigungstermin ermittelt werden. Die Auszahlung erfolgt daher zeitverzögert nach drei Monaten. Von dem ermittelten Vertragswert wird ein Abzug vorgenommen.
Für den Zeitraum ab Wirksamkeit der Kündigung bis zur Auszahlung erfolgt eine feste Verzinsung.
Eine Abtretung, Beleihung oder Verpfändung ist vertraglich ausgeschlossen.
Eine Übersicht des Verkaufsprozesses, sowie alle genannten Dokumente finden Sie im Abschnitt Unterlagen & mehr.
Einen ersten Eindruck liefert Ihnen unser OnePager, sowie die Kundenpräsentation zum PrivateFinance Konzept.
Im zweiten Schritt können Sie für Interessenten Ihre individuelle (nicht annahmefähige) Indikation über die Mailvorlage in den Angebotsunterlagen anfordern.
Haben Sie dem Kunden das Basisinformationsblatt und die Informationen zur Nachhaltigkeit ausgehändigt? Dann fügen Sie der Angebotsanforderungsmail bitte die Geeignetheitsprüfung bei. Daraufhin erhalten Sie ein annahmefähiges Angebot mit einer Gültigkeit von 3 Monaten.
Die Annahme des Angebots erfolgt durch Übersenden der ausgefüllten Antragsunterlagen an APC innerhalb der Angebotsfrist. Im Anschluss wird auf Basis des angenommenen Angebots und der Antragsunterlagen der PrivateFinance Konzept-Vertrag erstellt. Dieser wird von Allianz Leben unterzeichnet und in zweifacher Ausfertigung an Sie bzw. den Kunden verschickt. Für den Vertragsabschluss muss uns der Vertragspartner ein unterschriebenes Exemplar zurücksenden.
Die taggenaue Verzinsung beginnt mit dem Tag des Geldeingangs bei Allianz Leben, nicht aber vor vertraglich vereinbarter Fälligkeit.