Wiederanlage
4 Monate vor Fälligkeit wird der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, jeweils in separaten Schreiben, über den bevorstehenden Ablauf informiert. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer erhält neben dem Anschreiben den Auszahlungsauftrag sowie weitere erforderliche Formulare. Der Arbeitnehmer bekommt in der Mitteilung zum Ablauf mögliche Anlageoptionen zur Wiederanlage angezeigt.
Die Ablaufschreiben werden ca. 5-6 Wochen vor dem eigentlichen Ablauftermin an den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer versandt.
Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer erhält neben einem Anschreiben den Auszahlungsauftrag, sofern dieser nicht bereits vorliegt. Der Arbeitnehmer bekommt in der Mitteilung zum Ablauf mögliche Anlageoptionen zur Wiederanlage angezeigt. In den Schreiben werden die Bewertungsreserven vom 11. Bankarbeitstag des Vormonats genannt und sind – unabhängig von der Volatilität des Kapitalmarktes – garantiert.
Arbeitnehmer mit
- Direktversicherungen mit Kapitaltarifen nach § 40b EStG
- Direktversicherungen mit Rententarifen mit Kapitalzusage oder ausgeübtem Kapitalwahlrecht nach § 40b EStG
Für die Wiederanlage einer Kapitalleistung aus einer bei AZ Leben ablaufenden, bisher in einem Gruppenvertrag verwalteten Direktversicherung gelten – sofern der Gruppenvertrag keine anderweitige Regelung vorsieht - folgende Konditionen:
- Ist der Verkaufsprozess für Wiederanlageprodukte in der Firma erleichtert (z. B. durch Informationen bei Betriebsversammlungen oder sonstige interne Maßnahmen) und ermöglicht er so eine höhere Abschlussquote bzw. einen geringeren Beratungsaufwand:
- Grundsätzlich St(G) für Sofortrenten (lebenslang und temporär) bzw. St(U) für aufgeschobene Einmalbeiträge bis zu einem Anlagebetrag von 40.000
- ab 40.000 € St(U) für Sofortrenten (lebenslang und temporär) bzw. St(F) für aufgeschobene Einmalbeiträge - Sonstiges (diese Konditionen gelten insbesondere für ablaufende Firmeneinzelversicherungen)
- Grundsätzlich Einzel(S) bis zu 40.000 €
- ab 40.000 € bis 100.000 € Einzel(G)
- ab 100.000 € St(U).
Die Konditionen gelten unabhängig vom Durchführungsweg und der steuerlichen Förderung analog für alle Firmenversicherungen.
Ab 10.2020 werden diese Anschlussversicherungen in ABS policiert (und nicht wie bisher in speziellen Auffangverträgen je Betriebsgebiet).
Ausnahme: handelt es sich um eine temporäre Rente, dann muss diese b.a.w. wie bisher in einen der vier bestehenden Auffangverträgen policiert werden.
Um die Zuleitung in die richtigen Bearbeitungsgruppen des Dienstleistungsgebietes zu gewährleisten, müssen in AMIS/ALMS folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Erstellen eines Vorschlags mit der entsprechenden Vertragsart (Standardtarif oder Sondertarif) und den entsprechenden Tarifbereichen (siehe Tarifliche Konditionen).
- Dazu ist im Reiter „Tarif“ im Ordner „Auswahl Tarifbereich“ das Feld „Sammel-/Rahmenvertrag“ auszuwählen.
- Im Feld „Vertragspartner“ ist über die „Suche“ der „Sonstige Vertragspartner“ vorzugeben. Unter „Sonstiger Sammel-/Rahmenvertragspartner/individuelle Zusagen“ ist zwingend „Allianz-Wiederanlage aus bAV“ einzutragen.
- Nur dann können die maschinellen Anträge, die in die fiktiven Postkörbe zugeleitet werden, in die korrekten Auffangverträge je Betriebsgebiet umgehängt werden. Die Frage nach dem Personenkreis ist zu bestätigen.
- In Abhängigkeit von Vertragsart/Tarifbereich sind noch die folgenden Eingaben vorzunehmen: Da es sich um die Wiederanlage aus bAV handelt, ist die Frage nach einem bAV-Vertrag zu bejahen und – falls die ablaufende Versicherung keine Einzel-FID/FIR ist – die Vertragsnummer im Feld „Referenzvertrag“ einzutragen.
2. Im Antragsdialog über den Ordner "Nebenabreden/ Verwendungszweck" die Nebenabrede "Wiederanlage" auswählen und dort im Unterordner Wiederanlagen unter
- "Form der Wiederanlage" "Teilanlage“ oder "Wiederanlage inkl. voller Bewertungsreserven"
- "Art der Wiederanlage" "Gruppenversicherung" (oder Einzelversicherung oder Sammelversicherung)
- "Bisherige Vers.Nr." die (bisherige) Versicherungsnummer
- "Bisheriger Arbeitgeber" den bisherigen Arbeitgeber
eintragen.
Bei einer Beantragung über Papier sind die o. g. Angaben unter „Nebenabreden“ einzutragen.
Der Antragsprozess gilt unabhängig vom Durchführungsweg und der steuerlichen Förderung analog für alle Firmenversicherungen.