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Finanzielle Absicherung im Falle einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit. Als selbstständige Vorsorge oder zusätzlich zur Altersvorsorge: 

  • Die Allianz leistet 100 % BU-/DU-Rente, bei BU ab 50 % Berufsunfähigkeit. Bei DU, wenn der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzt bzw. entlässt. Bei Teil-DU anteilige DU-Rente gemäß Arbeitszeitverkürzung. Es müssen keine Beiträge mehr entrichtet werden. 
  • Optional: Spezielle DU für Polizeivollzugsbeamte.
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Optionale Erweiterung

Für Beamte im Polizeivollzugsdienst gibt es die Möglichkeit, sich optional auch gegen Polizeidienstunfähigkeit (spezielle Dienstunfähigkeit) abzusichern. Damit sind auch spezielle, berufsspezifische Anforderungen abgedeckt, wie z. B. die Handhabung der Dienstwaffe. 

Die Leistung ist auf 72 Monate begrenzt für die wegen Polizeidienstunfähigkeit entlassenen Beamten.

Im Anschluss erbringen wir Leistungen nur dann, wenn Berufsunfähigkeit vorliegt.

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Entscheidungshilfe
  • ... für junge Beamte und Beamtenanwärter (BaW, BaP) ohne Versorgung durch den Dienstherrn.
  • ... für Beamte in der Dienstzeit, um Versorgungslücken zu schließen.
  • ... für Studenten, die die Beamtenlaufbahn anstreben. 
  • ... für Beamten, die Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsvorsorge verbinden möchten.
  • ... für Personen, die keine Beamtenlaufbahn anstreben.
  • ... für Angestellte.
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Schnell erklärt

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Leistungsbild Wir zahlen eine Dienstunfähigkeitsrente bei Entlassung bzw. Versetzung der versicherten Person in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Bei Teil-DU (begrenzte Dienstfähigkeit) zahlen wir eine anteilige DU-Rente gemäß der Arbeitszeitverkürzung (mind. 20 %). Oder wir zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente beim Vorliegen einer ununterbrochenen Berufsunfähigkeit der versicherten Person seit sechs Monaten oder für voraussichtlich mindestens sechs Monate. In diesen Fällen müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden.
Beitragsdynamik Optional kann vereinbart werden, dass der Beitrag jährlich um 1–5 % steigt, um die DU-/BU-Rente der Inflation anzugleichen. Dem Zuwachs kann jederzeit widersprochen werden.
Individuelle Zahlpausen Jederzeit zinslose Beitragsstundung möglich. Ohne Angabe von Gründen über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vereinbar und mehrmals während der Vertragslaufzeit möglich.
Absicherung der Altersvorsorge Im Rahmen der Altersvorsorge in der BasisRente und der PrivatRente kann die Berufs- und Dienstunfähigkeitsvorsorge als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
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