Finanzielle Absicherung im Falle einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit. Als selbstständige Vorsorge oder zusätzlich zur Altersvorsorge:
Optionale Erweiterung
Für Beamte im Polizeivollzugsdienst gibt es die Möglichkeit, sich optional auch gegen Polizeidienstunfähigkeit (spezielle Dienstunfähigkeit) abzusichern. Damit sind auch spezielle, berufsspezifische Anforderungen abgedeckt, wie z. B. die Handhabung der Dienstwaffe.
Die Leistung ist auf 72 Monate begrenzt für die wegen Polizeidienstunfähigkeit entlassenen Beamten.
Im Anschluss erbringen wir Leistungen nur dann, wenn Berufsunfähigkeit vorliegt.
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Leistungsbild | Wir zahlen eine Dienstunfähigkeitsrente bei Entlassung bzw. Versetzung der versicherten Person in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Bei Teil-DU (begrenzte Dienstfähigkeit) zahlen wir eine anteilige DU-Rente gemäß der Arbeitszeitverkürzung (mind. 20 %). Oder wir zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente beim Vorliegen einer ununterbrochenen Berufsunfähigkeit der versicherten Person seit sechs Monaten oder für voraussichtlich mindestens sechs Monate. In diesen Fällen müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden. |
Beitragsdynamik | Optional kann vereinbart werden, dass der Beitrag jährlich um 1–5 % steigt, um die DU-/BU-Rente der Inflation anzugleichen. Dem Zuwachs kann jederzeit widersprochen werden. |
Individuelle Zahlpausen | Jederzeit zinslose Beitragsstundung möglich. Ohne Angabe von Gründen über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vereinbar und mehrmals während der Vertragslaufzeit möglich. |
Absicherung der Altersvorsorge | Im Rahmen der Altersvorsorge in der BasisRente und der PrivatRente kann die Berufs- und Dienstunfähigkeitsvorsorge als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. |