Sicherheit für die Darlehensrückzahlung

„Schutzschild“ für die Baufinanzierung:
Beim Kauf einer Immobilie sind Darlehenssummen meist hoch und es muss über viele Jahre eine Rückzahlung eingeplant werden. Doch was ist, wenn sich das Leben nicht an den Plan hält? Dies ist bspw. denkbar bei Einkommenseinbußen infolge längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, bei Jobverlust oder auch bei Tod des Versorgenden.

 

Hier bietet der Baufinanzierungs-Schutzbrieftemporär schnelle finanzielle Unterstützung, um die laufenden Raten zunächst fortzuführen und einen Notverkauf der Immobilie zu verhindern.

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief ist ein Angebot der Deutschen Lebensversicherungs-AG – ein Unternehmen der Allianz. Der optionale Arbeitslosigkeitsbaustein wird von dem Partner RheinLand Versicherungs AG angeboten. Ansprechpartner für alle Kundenanliegen ist die Deutsche Lebensversicherungs-AG.

So funktioniert der Baufinanzierungs-Schutzbrief
Entscheidungshilfe
  • … für alle, die eine Baufinanzierung abschließen und diese mit einem unkomplizierten Basisschutz ergänzen möchten.

    Für Immobilienerwerb (wohnwirtschaftliche Verwendung), Grundstückserwerb, Renovierung, Anschlussfinanzierung (bei gleichzeitigem Bankenwechsel), bei Eigen- und Fremdnutzung der Immobilie / des Grundstücks.

  • ... für die Absicherung von Finanzierungsraten (in Höhe der vereinbarten Leistung) bei Arbeitsunfähigkeit, Tod und optional bei Arbeitslosigkeit.
  • ...für alle, denen der Schutz für einen gewissen Zeitraum ausreicht.
  • ... falls keine Baufinanzierung oder diese vor mehr als 12 Monaten abgeschlossen wurde.
  • ... falls der Schutz eine vollständige Restratenzahlung bieten soll.
  • ... falls keine Wartezeit gewünscht wird.
  • … für die Absicherung bei Arbeitslosigkeit von bestimmten Personengruppen wie z. B. Auszubildende, Beamt:innen oder Angestellte in Teilzeit mit weniger als 15 Stunden pro Woche.
Das bringt der Baufinanzierungs-Schutzbrief der DLVAG
Schnell erklärt

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Baufinanzierung Der Baufinanzierungs-Schutzbrief ist schon bei Darlehensbeantragung und bis zu 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags abschließbar. Der Arbeitslosigkeitsbaustein ist optional wählbar.
Leistung Arbeitsunfähigkeit (AU) Die AU muss länger als 42 Tage dauern (Karenzzeit). Nach Ablauf der Karenzzeit für die AU wird für die anschließende Dauer einer ununterbrochenen AU bis zu 24 Monate die vereinbarte Monatsleistung gezahlt. Bei mehrfacher AU sind Zahlungen bis zu 60 Monate möglich. Die Beiträge sind grds. im AU-Fall weiter zu zahlen.
Leistung Tod Im Todesfall: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 60 Monatsleistungen (AU-Rente).
Leistung Arbeitslosigkeit (AL) Zahlung einer Arbeitslosigkeitsrente durch die RheinLand Versicherungs AG nach Ablauf der Karenzzeit für AL von 1 Monat für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit, bei zuvor abhängig Beschäftigten, solange Arbeitslosengeld I bezogen wird und für höchstens 24 Monate. Bei mehrfacher Arbeitslosigkeit sind Zahlungen insgesamt für höchstens 60 Monate möglich. Die Beiträge sind im AL-Fall weiter zu zahlen. Bei gleichzeitiger AU und AL wird immer nur eine Leistung gezahlt.
Leistungshöhe AU: Monatlich mindestens 50 EUR und höchstens 2.500 EUR, aber maximal in Höhe der monatlichen Finanzierungsrate. Die AL-Rente entspricht i. d. R. der AU-Rente, kann aber auch kleiner gewählt werden. Eine höhere Absicherung der AL-Rente als die AU-Rente ist nicht möglich.
Grenzen Versicherungsdauer: mind. 10 Jahre, max. 35 Jahre. Mindest-/Höchsteintrittsalter: 18/57 Jahre, Höchstendalter: 67 Jahre.
Anlass Für Immobilienerwerb (wohnwirtschaftliche Verwendung), Grundstückserwerb, Renovierung, Anschlussfinanzierung (bei gleichzeitigem Bankenwechsel); bei Eigen- und Fremdnutzung der Immobilie / des Grundstücks.
Wartezeit Grundsätzlich 6 Monate, sofortiger Versicherungsschutz bei Unfall bei Leistung AU und Tod.
Karenzzeit Die Karenzzeit vor Zahlungen von AU- und AL-Renten beginnen bei jeder neuen AU (unabhängig von der medizinischen Ursache) / AL neu zu laufen (siehe Leistung AU / Leistung AL).
Gesundheitsprüfung Keine, stattdessen Wartezeit grundsätzlich 6 Monate.
Überschussbeteiligung Keine