Cyber-Risiken sind im geschäftlichen Umfeld zu einem elementaren Geschäftsrisiko geworden. Versicherungsschutz für cyberbedingte Schäden kann über die traditionellen Sach/TV/TR/Haft oder VH-Policen bestehen, oder es ist eine gesonderte Cyber-Versicherung notwendig.
Da uns Transparenz und Sicherheit für unsere Versicherungsnehmer sehr wichtig sind, zeigen wir zukünftig für alle oben genannten Branchen auf, inwieweit für Cyber-Risiken bereits in den klassischen Versicherungspolicen zumeist stillschweigend „silent“ Deckung besteht und inwieweit nicht. Konkret heißt dies, dass ab April 2021 zunächst im Neu- und Ersatzgeschäft von Firmen Nicht-Kraft mit den Versicherungsunterlagen ein sogenanntes CyberInformationsblatt (CiB) mitversendet wird.
Für die laufenden Bestandsverträge und solche, die sich automatisch verlängern, ist bis auf Weiteres keine gesonderte Bestandsaktion zu silent Cyber geplant.
Übersicht der erstellten CiB:
Nutzen Sie die CiB im Rahmen des Angebotsprozesses um Ihre Kunden hinsichtlich bestehender Cyber Risiken zu sensibilisieren und beraten Sie im Bedarfsfall auch zu unserem CyberSchutz Produkt. Vertriebsunterstützendes Material finden Sie hier auf der CyberSchutz Seite im Bereich Vertriebsunterstützung.
Die Information für Geschäftspartner zu diesem Thema finden Sie hier.