Allianz Vermögensschadenhaftpflicht
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Pflichtversicherung Berufsbetreuer ab 01.01.2023
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde zum 01.01.2023 eine Pflichtversicherung für Berufsbetreuer eingeführt. Jeder Berufsbetreuer muss eine Pflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR 4fach und dem gesetzlichen Mindestpflichtversicherungsumfang vorhalten. Zudem brauchen Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare etc., die bereits heute im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Betreuungen übernehmen, eine zusätzliche Absicherung über das neue Produkt für Berufsbetreuer.
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