Nach einem Sachschaden kann auch ein erheblicher Produktionsausfall im Betrieb entstehen. Dieser Produktionsausfall kann durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden.
Falls der Betrieb des Versicherungsnehmers durch einen versicherten Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird, werden der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten entschädigt.
Zusätzliche Aufwendungen
- Entschädigungsgrenze insgesamt 5 % der Versicherungssumme, max. 5.000.000 EUR
z. B. für Mehraufwendungen aufgrund von Abnahmeverpflichtungen und Vertragsstrafen, für Wertminderungen
und Aufwendungen, weil Vorräte nicht mehr verwendet werden können
- Sachverständigenkosten; Entschädigungsgrenze 25.000 EUR
Rückwirkungsschäden unbenannter Zulieferer / Abnehmer
- innerhalb EWR* + Schweiz; Entschädigungsgrenze 3.000.000 EUR
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR
Unterbrechungsschäden infolge von Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen
- innerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 250.000 EUR
Unbenannte Grundstücke – vom Versicherungsnehmer genutzt/Außenversicherung
- innerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR
Neu hinzukommende Unternehmen
- innerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 5.000.000 EUR
- außerhalb EWR + Schweiz; Entschädigungsgrenze 1.000.000 EUR