In einem Haushalt gibt es erhebliche Werte: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Kücheneinrichtung, Teppiche, Gemälde, Schmuck und Bargeld. Schäden an diesen Gegenständen können jederzeit eintreten: Denken Sie nur an einen Wohnungsbrand oder an einen Einbruch. Ist der Hausrat dann gestohlen oder unbrauchbar, ersetzt Ihnen die Hausratversicherung den Neuwert der Gegenstände – mit dieser finanziellen Hilfe können Sie viel leichter Ersatz beschaffen. Deshalb sollten Sie Ihren Besitz mit einer Hausratversicherung absichern. Wir besitzen oft mehr als wir denken – rechnen Sie einmal nach.

Versichert sind Beschädigungen und Verluste an Ihrem Hausrat, die durch eine versicherte Gefahr entstanden sind. Das können Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchsdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel sein. Sie erhalten im Schadensfall genau den Betrag, den Sie brauchen, um die beschädigte oder zerstörte Sache neu anzuschaffen. Das Alter der beschädigten oder zerstörten Sache spielt dabei keine Rolle.

SicherheitPlus und SicherheitBest bieten einen Allgefahrenschutz für Ihren Hausrat Zuhause, z. B. gegen einfachen Diebstahl. Bei SicherheitBest sind sogar Beschädigungen durch Personen mitversichert, ganz gleich, ob der Schaden durch Sie selbst verursacht wurde, durch Familienangehörige aus Ihrem Haushalt oder durch Gäste (mit Selbstbehalt). Zudem hat SicherheitBest eine unbegrenzte Versicherungssumme. Das Thema Unterversicherung spielt für Sie damit keine Rolle mehr. Es genügt, wenn Sie bei Antragstellung die Wohnfläche richtig angeben.

Mit Zusatzbausteinen können Sie den Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung auf viele weitere Bereiche und spezielle Risiken und Schäden ausdehnen. Wir bieten die folgenden Zusatzbausteine an:

  • Für Kunden unter 25 Jahre
  • Der Junge-Leute-Nachlass beträgt 36%
  • Dies gilt auch bei einer Laufzeit von einem Jahr.
  • Ist der VN über 25 Jahre und bis 36 Jahre und 364 Tage alt, kann ein Stufennachlass gewährt werden.
  • Bei Neuabschluss erhält der Kunde die seiner Altersstufe entsprechende Nachlasshöhe.
  • Dies gilt auch bei einer Laufzeit von einem Jahr.
  • Ab dem 2. Versicherungsjahres (VJ) reduziert sich der Nachlass jeweils mit Beginn eines VJ um 3%-Punkte.
  •  Der Übergang vom Junge-Leute zu Stufennachlass erfolgt automatisch.
  • Der Stufennachlass entfällt vollständig ab dem Versicherungsjahr, das auf die Vollendung des 37. Lebensjahres folgt.
  • Der Nachlass darf nicht vor dem vollendeten 25. Lebensjahr gewährt werden, damit der Kunde in jedem Fall den Junge Leute-Nachlass erhält.
  • 3-Jahres-Verträge erhalten einen Laufzeitnachlass von 10%.
  • Neu: Dies gilt nicht für das Basis-Produkt; hier sind 1- und 3-Jahres-Prämie gleich.
  • Nachlass 10 % bei Vorliegen der Voraussetzung

15 % Kombirabatt bei drei Verträgen und 20 % für vier Verträge im Privatschutz

Kombileistungsvorteile ab drei Verträge in Privatschutz

  • Portemonnaie Schutz
  • Beitragsfreistellung wegen Arbeitslosigkeit
  • Aktualitätsgarantie

In der Vergangenheit stellten Gerüste eine Gefahrerhöhung dar, welche durch Ihre Kunden laut Bedingung zu melden ist. Die sogenannte Gerüstbescheinigung wurde den Kunden daraufhin postalisch zugestellt.
Aus Vereinfachungsgründen verzichten wir ab sofort auf diese Meldung für alle Hausratversicherungen.

Grundsätzlich bitten wir Sie dennoch, den Kunden auf geeignete Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen. Das heißt im Einzelnen, dass bei Abwesenheit alle Fenster und Türen zu schließen sind, um das Risiko eines eventuellen Einbruches zu minimieren.

Möchte Ihr Kunde weiterhin eine Gerüstbescheinigung zur Absicherung bzw. auf Anraten der Hausverwaltung / Eigentümers ausgestellt bekommen, haben Sie die Möglichkeit nachstehende Mail zu verwenden.