Hundekrankenversicherung
Tarife im Überblick
Basis OP-Schutz
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Tierkranken (Komfort) OP-Schutz Unsere beliebteste OP-Versicherung |
SicherheitPlus (Premium) Krankenschutz Unsere Premium-Krankenversicherung |
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Ab 11,73 €
pro Monat |
Ab 17,50 €
pro Monat |
Ab 46,91 €
pro Monat |
1. Produkt
Basis
Tierkranken (Komfort)
SicherheitPlus (Premium)
Bei Hunden ohne Kennzeichnung wird ein Beitragszuschlag von 10% berechnet.
Im Baustein SicherheitPlus stellt die Rasse ein relevantes Tarifierungsmerkmal dar. Hunderassen werden in insgesamt 3 Rassegruppen eingeteilt.
Link zur Rasseeinteilung
Extra-Leistungen in der Hundekrankenversicherung
Hundeexperten |
Schutz im Ausland |
Rechtsanwalts-Hotline |
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Bei Fragen rund um versicherte Operationen oder Abrechnungen stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung. |
Auch wenn Sie mit Ihrem Hund verreisen, bleibt der Versicherungsschutz nicht Zuhause. Im Ausland ist Ihr Hund als treuer Begleiter dabei und bei Reisen wetweit bis zu 12 Monaten versichert. |
Sie haben eine rechtliche Frage zu Ihrem versicherten Hund? Sprechen Sie darüber mit einem Experten: Wir bieten Hundebesitzern eine kostenlose Erstberatung durch kompetente Anwälte. |
Direktabrechnung |
Direktabrechnung |
Direktabrechnung |
Damit Sie sich nach einer Operation voll und ganz um die Genesung Ihres Schützlings kümmern können, übernehmen wir gerne die Direktabrechnung mit dem Tierarzt oder der Klinik Ihrer Wahl. |
Damit Sie sich nach einer Operation voll und ganz um die Genesung Ihres Schützlings kümmern können, übernehmen wir gerne die Direktabrechnung mit dem Tierarzt oder der Klinik Ihrer Wahl. |
Damit Sie sich nach einer Operation voll und ganz um die Genesung Ihres Schützlings kümmern können, übernehmen wir gerne die Direktabrechnung mit dem Tierarzt oder der Klinik Ihrer Wahl. |
Bestattungsvorsorge |
Bestattungsvorsorge |
Bestattungsvorsorge |
Im SicherheitPlus-Produkt erstatten wir darüber hinaus eine Einäscherung (im Rahmen einer Basiskremierung) durch unseren Premiumpartner "Im Rosengarten GmbH" |
Im SicherheitPlus-Produkt erstatten wir darüber hinaus eine Einäscherung (im Rahmen einer Basiskremierung) durch unseren Premiumpartner "Im Rosengarten GmbH" |
Im SicherheitPlus-Produkt erstatten wir darüber hinaus eine Einäscherung (im Rahmen einer Basiskremierung) durch unseren Premiumpartner "Im Rosengarten GmbH" |

Folgende Behandlungen kommen häufig in der Hundekrankenversicherung vor und werden übernommen:
Magendrehung
Der Magen überdehnt sich und dreht sich um seine eigene Achse. Häufige Ursachen sind zu hastiges Fressen oder vergorenes Futter. Einige große Hunderassen neigen vermehrt zur Magendrehung, wie etwa Boxer oder Schäferhunde.
Behandlungskosten: bis zu 2.000 Euro
Hauttumore
Sie kommen vor allem bei älteren Hunden häufiger vor. Bei Geschwulsten muss es sich aber nicht zwangsläufig um Krebs handeln: Viele Tumore sind gutartig, zum Beispiel die Lipome (Fettgeschwulste).
Behandlungskosten: bis zu 1.000 Euro
Kreuzbandriss
Ein Kreuzbandriss bei Hunden ist nicht ungewöhnlich, denn sie toben gerne. Wird die Verletzung nicht rechtzeitig operiert, nimmt das Kniegelenk oft dauerhaft Schaden. Das kann die Beweglichkeit Ihres Hundes nachhaltig beeinträchtigen.
Behandlungskosten: bis zu 1.800 Euro
Grauer Star
Der Graue Star ist eine krankhafte Veränderung der Augenlinse, die angeboren ist oder im Alter entsteht. Die Linse trübt sich und das Auge erscheint grau. Je nach Stärke der Trübung kann der Hund ganz erblinden.
Behandlungskosten: bis zu 2.500 Euro
Ohrenentzündung
Hunde mit Schlappohren sind oft anfällig für Ohrenentzündungen. Milben lieben die sich anstauende Wärme. Wenn Sie merken, dass Ihr Hund den Kopf vermehrt schüttelt und sich ein dunkles Sekret im Ohr bildet, gehen Sie zum Tierarzt.
Behandlungskosten: bis zu 500 Euro
- Ellenbogen- und Hüftgelenks-Dysplasie
- Kastration
- Kryptorchismus
- Nabelbruch
- Prophylaktische Maßnahmen (z.B. Impfungen, Entwurmungen)
Folgende Risiken sind nicht versicherbar:
Dies ist keine abschließende Darstellung. Weitere Ausschlüsse ergeben sich aus Teil A Ziffer 2 der Bedingungen.
Besonderheiten in der Hundekrankenversicherung

Folgende Besonderheiten gibt es in der Hundekrankenversicherung:
Gesundheitszustand des Tieres
Bei Antragsstellung sind vom Tierhalter Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres zu beantworten.
Antragsablehnungsgründe:
- (Morbus) Cushing
- Angeborener Lebershunt (congenitaler portosystemischer Lebershunt)
- Babesiose
- Ehrlichiose
- Epilepsie
- Feline Infektiöse Peritontitis (FIP)
- Felines Immunschwächevirus (FIV)
- Felines Leukosevirus (FeLV)
- Leishmaniose
- Lupus erythematodes
- Morbus Addison
- Myasthenia gravis
- Anaplasmose
- Entzündung ZNS
Nach individueller Überprüfung können u. U. auch Tiere mit Vorerkrankungen bzw. akuten oder auch chronischen Erkrankungen aufgenommen werden. Die Kosten, die sich aus diesen Erkrankungen und deren Folgen ergeben, sind nicht gedeckt.
Eintrittsalter
Nutzungsart des Tieres
Versicherbar sind:
Nicht versicherbar sind:
- Hunde bei gewerbsmäßigen (Groß-) Züchtern.
- Hunde, die von Berufsjägern hauptsächlich jagdlich geführt werden (Jagdgebrauchshunde).
Rechtzeitige und regelmäßige Impfung nach Empfehlung der Ständigen Impfkommision veterinär
Gültiger Impfschutz
Bei Aufnahme in die Tierkrankenversicherung muss das Tier gegen folgende Infektionserkrankungen seinem Alter entsprechend bereits geimpft sein:
Kennzeichnung (Mikrochip/Tätowierung)
Eine Kennzeichnung des Tieres mittels Chip oder Tätowierung ist keine Voraussetzung für eine Aufnahme in die Tierkrankenversicherung.
Allerdings wird für Tiere ohne Kennzeichnung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben.
Bei nachträglicher Kennzeichnung entfällt der Beitragszuschlag, sobald die Meldung der vorgenommenen Kennzeichnung bei der Allianz eingegangen ist.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und je nach Deckungsvariante während eines vorübergehenden Aufenthaltes bis zu 12 Monaten auch weltweit.
Wartezeit
Bei Unfall: keine
Bei Krankheit: 3 Monate
Verzicht auf Wartezeit: Bei nahtlosem Übergang zur Vorversicherung in Höhe des dort versicherten Leistungsumfangs
Besondere Kündigungsmöglichkeiten
Der Vertrag kann insbesondere in folgenden Fällen vorzeitig gekündigt werden:
Abhängig von ...
Nachlässe
Neben dem Dauernachlass kann in der Tierkrankenversicherung auch der Kombirabatt, Bündelbonus und Treuebonus RSH vergeben werden. Weitere Nachlässe sind nicht möglich.
FAQs
Häufig gestellte Fragen zur Hundekrankenversicherung:
Viele Hunde toben, rennen und springen gerne – kleinere oder größere Unfälle sind da kaum zu vermeiden. Und selbst der fitteste Vierbeiner wird einmal krank. Da tut eine zusätzliche Finanzspritze gut, denn Tierarzt-Behandlungen oder gar Operationen werden sehr schnell sehr teuer. Mit der Allianz können Sie den Rechnungen entspannt entgegensehen.
Versicherbar sind Hunde, die in privaten Haushalten als reine Haus- und Heimtiere leben ("Familienhund"); Gebrauchs- bzw. Arbeitshunde, die zu bestimmten Zwecken gehalten werden und die ggf. entsprechend ausgebildet wurden (z. B. Assistenzhunde, Rettungshunde, Polizeihunde, Therapiehunde, Hütehunde, Dienst-/Wachhunde, (Zoll-) Spürhunde); Hunde bei nicht gewerbsmäßigen Hobbyzüchtern. Als Hobbyzüchter gelten Privatpersonen mit max. 3 Zuchttieren (die Welpen der versicherten Tiere sind nicht automatisch mitversichert!); Hunde, die von Privatpersonen nur gelegentlich zur Jagd eingesetzt werden.
Nicht versicherbar sind Hunde bei gewerbsmäßigen (Groß-) Züchtern; Hunde, die von Berufsjägern hauptsächlich jagdlich geführt werden (Jagdgebrauchshunde).
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel sofort. Nur im Krankheitsfall gilt eine Wartezeit von drei Monaten (es sei denn, Ihr Tier wechselt nahtlos von einem vorherigen Versicherungsverhältnis zur Allianz). Auch wenn Ihrem Tier im Urlaub etwas zustößt, sind wir für Sie da: Die Hundekrankenversicherung der Allianz umfasst einen weltweiten Auslandsschutz bis zu 12 Monate.
Der Verkauf im Ausland ist aus aufsichts- und steuerrechtlichen Gründen als kritisch einzustufen, deshalb dürfen bei Wohnsitz im Ausland keine Angebote abgegeben werden.
Bei Antragstellung werden einige Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres gestellt. Der Kunde soll hier alle ihm bekannten (Vor-) Erkrankungen seines Hundes und tierärztlichen Behandlungen der letzten 36 Monate angeben.
Nach individueller Überprüfung können auch Hunde mit Vorerkrankungen, akuten oder chronischen Erkrankungen in die Hundekrankenversicherung aufgenommen werden. Die Kosten, die sich aus diesen Erkrankungen und deren Folgen ergeben, sind dann allerdings innerhalb der ersten 24 Monate des Versicherungsschutzes nicht gedeckt.
Der Abschluss der Versicherung ist möglich, wenn Ihr Hund zwischen acht Wochen und sieben Jahre alt ist. Ist Ihr Hund erst einmal bei uns versichert, kann er ein Leben lang versichert bleiben – sofern Sie das wünschen.
Gegen folgende Infektionskrankheiten muss der Hund bei der Aufnahme vollständig geimpft sein und auch in der Folge rechtzeitig und regelmäßig auf eigene Kosten geimpft werden: Staupe, Hepatitis contagiosa canis (H.c.c.; ansteckende Leberentzündung), Parvovirose, Leptospirose, Tollwut
Diese Impfungen werden in der tierärztlichen Praxis i. d. R. routinemäßig vorgenommen und sollten gemäß der Impfempfehlung der "Ständigen Impfkommission vet." des Bundesverbandes praktizierende Tierärzte (BpT) - im Gegensatz zu diversen optionalen Impfungen - immer durchgeführt werden.
Grundsätzlich gibt es keine Ausnahmen von der Impfpflicht. Auch die Aufnahme eines ungeimpften Tieres mit dem Hinweis einer zeitnahen Nachimpfung ist - bis auf die folgend genannten Besonderheiten - nicht möglich.
Besonderheiten:
- Wird ein Tier aufgenommen, das erst 8 Wochen alt ist, können noch nicht alle Impfungen durchgeführt worden sein. In diesen Fällen muss mit der Impfung entsprechend der Impfempfehlung der "Ständigen Impfkommission vet." des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (BpT) begonnen worden sein.
- Ist eine Abweichung vom regulären Impfprogramm oder ein Unterlassen einer Impfung medizinisch indiziert und vom Tierarzt begründet, bleibt dies ohne Folgen für den Versicherungsschutz. Dies kann der Fall sein bei Tieren, die auf Impfungen mit heftigen Unverträglichkeiten reagieren, bei alten oder auch bei (akut) kranken Tieren.
Wenn ein Kunde von einem anderen Versicherer zur Allianz TKV wechselt, entfällt die Wartezeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:nahtloser Übergang und gleichartiger Vorvertrag
Beispiele:
Der Kunde hat bei einem anderen Anbieter eine OP-Versicherung und schließt bei der Allianz einen Tarif (SicherheitPlus) ab: hinsichtlich OP-Schutz entfällt die Wartezeit, weil ein gleichartiger Vorvertrag und nahtloser Übergang; bei Heilbehandlungsschutz bleibt die Wartezeit bestehen, da kein gleichartiger Vorvertrag.
Der Kunde hat bei einem anderen Anbieter eine OP- und Heilbehandlungsversicherung und schließt bei der Allianz dasselbe (SicherheitPlus) ab: nahtloser Übergang und gleichartiger Vorvertrag hinsichtlich OP- und Heilbehandlungsschutz; Wartezeit entfällt bei beiden.
Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine Rechtsordnung, die die Bundesregierung erlassen hat. Sie schreibt allen praktizierenden Tierärzten bindend vor, wie sie Leistungen abzurechnen haben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz. Die Auswahl darüber treffen die Tierärzte je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und örtlichen Verhältnissen (regionale Unterschiede). Eine Unter- oder Überschreitung der Sätze ist rechtlich nur in begründbaren Ausnahmefällen zulässig.
Zuschläge bei Behandlungen im Nacht-/Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten werden bis zum 3-fachen Satz erstattet, wenn der Tierarzt das Vorliegen eines Notfalles bestätigt.
Heilbehandlung im Sinne der Vertragsbedingungen ist eine veterinärmedizinisch notwendige Behandlung, die nach dem aktuellen und anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland geeignet erscheint, die Gesundheit des versicherten Tieres wiederherzustellen, den Zustand zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Dazu gehören auch komplementäre/alternative Behandlungsmethoden.
Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Impfungen, Entwurmungen, Floh-/Zeckenprophylaxe oder freiwillige Untersuchungen, die nicht aufgrund von Krankheitsanzeichen des Tieres vorgenommen werden (z. B. vorsorgl. Blutuntersuchungen), stellen jedoch keine Heilbehandlung dar.
Als reine konservative Therapie ist die Heilbehandlung von der chirurgischen Therapie - der Operation - abzugrenzen.
Ja, es gibt eine Selbstbeteiligung von 20%.
Eine Operation im Sinne der Vertragsbedingungen ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose. Hierbei muss die Haut oder darinterliegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Unter "Narkose" fällt sowohl die Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) als auch die Lokalnarkose (Lokalanästhesie). D. h. beispielsweise das Nähen einer kleineren Wunde oder das Spalten eines Hautabszesses unter lokaler Betäubung stellen eine "Operation" im Sinne der Bedingungen dar und sind bei unserem Tarif "Tierkranken (Komfort) OP-Schutz" und unserem Tarif "SicherheitPlus (Premium) Krankenschutz" versichert. Die reine Sedation - also Ruhigstellung ohne Schmerzausschaltung - eines z. B. aggressiven Tieres, das ansonsten nicht gefahrlos zu behandeln wäre, fällt nicht unter den Begriff der "Narkose".
Nein, es ist für jedes Tier ein Vertrag nötig.
Drei versicherte Tiere lösen einen Bündelbonus von 10% aus. Zudem ist die Tierkrankenversicherung ein Zählstück für den PrivatSchutz und damit rabattierbar.
Die Tierkrankenversicherung deckt die Kosten tierärztlicher Behandlungen im Falle von Verletzungen bzw. Krankheiten des versicherten Tieres - unabhängig von Fragen der Haftpflicht. Der Umfang der durch die Versicherung gedeckten tierärztlichen Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Die Haftpflichtversicherung hingegen unterstützt den Versicherungsnehmer bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und stellt den Versicherungsnehmer bei berechtigten Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Haltung des haftpflichtversicherten Tieres von den Schadenersatzforderungen frei. Sie trägt dabei auch die Kosten der vom Versicherungsnehmer und vom Anspruchsteller beauftragten Rechtsanwälte.
Die Tierkrankenversicherung wird durch die telefonische Anwaltsberatung ergänzt. Die telefonische Anwaltsberatung hat eine reine Beratungsfunktion in Notfällen ohne Freistellung von Ansprüchen Dritter. Sie kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob es sich um einen Fall aus dem Bereich Tierkranken oder Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt.
Ergibt sich aus der Tierhaltung in Notfällen rechtlicher Beratungsbedarf, so kann sich der Kunde montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr kostenlos eine telefonische Erstberatung durch einen von uns vermittelten unabhängigen Rechtsanwalt geben lassen.