Die Allianz BiPRO Webservices
Starten Sie jetzt mit uns Ihre Reise zum BiPRO-Makler
BiPRO ist ein Zusammenschluss von Versicherungen, Vertriebsorganisationen, Maklersoftware-Herstellern, Vergleichern, Pools, Vermittlern und Dienstleistern.
Träger ist ein seit 2006 eingetragener Verein, der als neutrale Organisation der Finanzdienstleistungsbranche agiert. Die Finanzierung erfolgt primär durch Mitgliedsbeiträge.
Ziel ist die Erarbeitung fachlicher (Datenmodelle) und technischer (IT-Prozess-Schnittstellen) Normen zur Optimierung von unternehmensübergreifenden Geschäftsprozessen. Alle Marktgruppen definieren gemeinsam Normen in zahlreichen Projekten.
Quelle: BiPRO e.V.
Elektronische Maklerpost (Norm 430.1)
GDV Bestands-, Schaden- & Courtagedaten (Norm 430.1)
Geschäftsvorfallausgelöste Bereitstellung von Vertragsdaten (Norm 430.4) - Pilotierung der Sparten Kraft & Haft Privat Q1/2022
Änderung von Kundendaten (Norm 501)
KFZ Schadenprozesse (BiPRO RNext Kraftschaden)
Elektronisches Maklermandat (Norm 490)
Tarifierungsservices (Normreihe 420ff)
Je nach Bedarf wird die Berechtigung auf Bestand und ggf. Courtage benötigt.
Beachten Sie, dass Daten & Dokumente nur für auf dem Benutzerschlüssel berechtigte Vermittlernummern bereitgestellt werden.
In unserem OnePager erhalten Sie eine Übersicht der Maklerverwaltungsprogramme, über die Allianz GDV Bestands- und Schadendaten, sowie Courtagedaten & Elektronische Maklerpost bereit gestellt werden.
Natürliche Personen können sich mit einem gültigen Benutzerschlüssel das Allianz Zertifikat über das Maklerportal herunterladen
Das Allianz Zertifikat
Jetzt Zertifikat Herunterladen: Zertifikat herunterladen (allianz.de)
Mit Hinterlegung des X.509 Zertifikats (TGIC) in Ihrem Maklerverwaltungsprogramm haben alle Mitarbeiter des Maklerhauses mit nur EINER Authentifizierung am Tag Zugang zu allen teilnehmenden Versicherer Extranets und den angebotenen BiPRO Webservices.
Das X.509 Zertifikat (TGIC)...
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BiPRO Normreihe 430:
Der Transferservice definiert eine Art Postfach, in das der Provider Dokumente und Datensätze bereitstellt, die der Consumer mittels Anfrage abrufen und bestätigen kann. (Quelle: BiPRO e.V.)
BiPRO Norm 430.1:
Übermittlung allgemeiner Geschäftsvorfälle. Neben der Maklerpost werden über die Norm auch GDV Gesamtbestands- sowie auch Änderungsbestandsdaten übermittelt.
BiPRO Norm 430.4:
Vertragsbezogene Daten und Dokumente.
Im Fokus der Norm steht die geschäftsvorfallausgelöste Übermittlung von Vertragsdatensätzen.
Zusätzlich dürfen die elektronischen Dokumente (= Maklerpost) übermittelt werden.
Die Allianz engagiert sich aktiv an der BiPRO Digitalisierungsoffensive Plus (BDÜ) und implementiert derzeit die ersten Sparten Kraft & Haft Privat im Use Case 4 (Gevo-ausgelöste Bereitstellung und Übermittlung von Änderungen).
Konfiguration Lieferinhalt und -Turnus im MVP:
Sicherlich möchte nicht jedes Maklerhaus täglich Daten und Dokumente über unseren Service abholen.
Dennoch ist das Verhalten bzw. sind die Wünsche am deutschen Maklermarkt extrem heterogen.
Um hier ALLEN gerecht zu werden, soll jeder Makler über seine eigenen Systeme selbst bestimmen können, wann und wie er Daten von uns abholen möchte.
BiPRO Norm 430.4:
BiPRO Norm 501: Die Allianz hat die BiPRO Norm 501 mit den folgenden Geschäftsvorfällen implementiert:
•GEVO:110011000 Adresse ändern
•GEVO:110011001 Neue Adresse
•GEVO:110012001 Neue Kommunikation
•GEVO:110016001 Neuer Freistellungsantrag
•GEVO:140014000 Bankverbindung ändern
•GEVO:140014001 Neue Bankverbindung.
Der Prozess beinhaltet auch die Suche nach der Person über die BiPRO Norm 480.4. Sprechen Sie Ihren Maklersystemhersteller an, ob die BiPRO Kundenservices der Allianz bereits angebunden sind!
BiPRO RNext Kraftschaden: RNext stellt die neue BiPRO Release-Generation dar.
Informieren Sie sich gerne auf BiPRO RNext und speziell zu RNext Kraftschaden.
Die Allianz hat den Kraftschaden Service wie beschrieben implementiert.
Sprechen Sie Ihren Maklersystemhersteller an, ob die BiPRO RNext Kraftschaden Schnittstelle der Allianz bereits angebunden ist.
BiPRO Norm 490 – Service Maklermandat
Voll-Mandat:
Willenserklärung des Kunden zur Betreuung durch einen Bevollmächtigten (muss beim Voll-Mandat ein Makler oder Mehrfachagent sein).
Das Voll-Mandat kann der Bevollmächtigte zur vertragsbezogenen Auskunft (entspricht in der Funktion einem Auskunfts-Mandat) oder zur Bestandsübertragung nutzen.
(Quelle Normdokument BiPRO 490)
Die Allianz hat den Prozess der „Bestandsübertragung“ implementiert.
Sprechen Sie Ihren Maklersystemhersteller an, ob die BiPRO Norm 490 „Elektronisches Maklermandat“ der Allianz bereits angebunden ist!