Grünes Licht für alternative Heilverfahren!
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Neben der klassischen Schulmedizin haben sich längst verschiedene Behandlungs- und Therapieformen etabliert, die einen ganzheitlicheren Ansatz verfolgen.

Heilpraktiker bieten heute naturheilkundliche, traditionelle und homöopathische Verfahren an, für die sich immer mehr Menschen entscheiden.

Die Behandlungskosten müssen dabei in der Regel aber vollständig von den Patienten selbst getragen werden, da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich keine Leistungen für eine Heilpraktikerbehandlung vorsieht. Dank bKV sind die Arbeitnehmer ganzheitlich abgesichert!

Der bKV-Baustein Heilpraktiker ist auch für PKV-Versicherte abschließbar.

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  • 70 % Erstattung für Heilpraktikerbehandlungen (inkl. verordneter Arzneimittel) bis zu 400 €/Versicherungsjahr
  • Erstattung gemäß Gebührenverzeichnis Heilpraktiker (GebüH)
     
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