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Mit unserem Pflegezusatztarif PZTB03 und allen Kombinationen mit PZTA03 und PZTE03 demonstrieren wir die Qualität unserer Produkte im Hinblick auf Leistungsstärke, Fairness und Sicherheit.
Für die Bewertung sind Zusatzleistungen besonders wichtig. Das sind z. B. die Beitragsbefreiung im Pflegefall sowie Einmalleistungen. Ebenso relevant ist, dass die Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit analog zur SPV bzw. PPV erfolgt und ein Inflationsschutz besteht, d. h. dass das Tagegeld sowohl vor als auch nach Eintritt des Pflegefalls weiter dynamisiert wird.
Gültig bis 30.09.2025.