Als Nachweis werden z. B. anerkannt:
- Bescheinigungen des Vorversicherers über die jährlich eingereichten und erstatteten Leistungen.
- Bescheinigungen über den jährlichen Selbstbehalt mit aufgelisteten Leistungsausgaben.
- die BEG-Bescheinigungen der Vorjahre, auf welchen eine Auszahlung der BRE des Vorversicherers aufgelistet ist.
- Liegt für das aktuelle bzw. letzte Kalenderjahr vor dem Versicherungs-beginn kein Nachweis vor, so reicht die Bestätigung der Kundin und des Kunden als Nachweis für diesen Zeitraum aus.
Der Nachweis kann bis zu 6 Monate nach Versicherungsbeginn eingereicht werden.